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„Denkmal der Erinnerung“ Flutkatastrophe 2021 - Vorstellung und Wahl der eingereichten Entwürfe -

Insgesamt stehen 15 Vorschläge stehen im Abstimmungsverfahren zur Auswahl.
Die Abstimmung ist bis zum 30.11.2022 möglich.

Vorschlagsübersicht

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Swisttal. Insgesamt 15 Künstler und Künstlerinnen sind dem Aufruf einer Teilnahme an dem ausgeschriebenen Wettbewerb zur Errichtung des „Denkmal der Erinnerung“ an die Flutkatastrophe 2021 gefolgt und haben fristgerecht ihre Vorschläge und Entwürfe eingereicht. Es handelt sich bei diesem Wettbewerb, welcher durch den Arbeitskreis Jahrestag Flutkatastrophe, dem Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen sowie die Bürgermeisterin angehören, initiiert wurde, um ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren.

In einer ersten Stufe können die Swistalerinnen und Swisttaler bis zum 30.11.2022 mittels eines Abstimmungszettels ihren Favoriten wählen.

Die Entwürfe und ihre Erläuterungen werden in einer Ausstellung im Rathaus der Gemeinde Swisttal der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die eingereichten Entwürfe und ihre Erläuterungen sind ab sofort ausgestellt. Diese Ausstellung ist bis zum 30.11.2022 zu den Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, sowie Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr geöffnet. Die für die Abstimmung erforderlichen Abstimmungszettel sind der Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Swisttal vom 15.10.2022 beigefügt. Ebenfalls können diese, zusammen mit weiteren Informationen zu den Entwürfen, auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Während des Ausstellungszeitraums werden die Abstimmungszettel an der Info-Zentrale sowie in der Ausstellung ausliegen.

Die Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen (wenn möglich) Abstimmungszettel erfolgt durch persönliche Abgabe an der Info-Zentrale oder durch postalische Zusendung an Gemeinde Swisttal, Die Bürgermeisterin, Stabstelle Kultur, Rathausstr. 115, 53913 Swisttal, durch Einwurf in den Briefkasten vor dem Rathaus oder als Scan per E-Mail an kultur@swisttal.de.

In einer zweiten Stufe wird eine Kommission zu den eingereichten Entwurfsskizzen eine Entscheidung treffen und dabei die Wahl der Swisttalerinnen und Swisttaler in ihre Endauswahl einbeziehen.

In beiden Wahlgängen bleiben die Entwürfe sowie die Erläuterungen anonymisiert.