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Energieeinsparungen im Bereich der gemeindlichen Straßenbeleuchtung

Pressemitteilung zu Energieeinsparungen der Gemeinde durch Dimmung der LED-Straßenbeleuchtung ab heute, Mittwoch, den 28.09.2022.

Swisttal. Beginnend von heute, Mittwoch, den 28.09.2022 auf Donnerstag, den 29.09.2022, wird die bisherige Dimmung der 1.141 LED-Straßenleuchten von 50 Prozent auf dann 25 Prozent reduziert. Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung vom 06.09.2022 zu Möglichkeiten und notwendigen Erfordernissen der Energieeinsparung aufgrund der Energiemangellage beschlossen, die Dimmung der LED-Leuchten auf 25 Prozent vorzunehmen.

Der Rat fasste den Beschluss unter Würdigung der zu wahrenden Aspekte der Daseinsfürsorge. Die beschlossenen Einsparungen wurden zudem vom Rat auf den Zeitraum der Energiemangellage befristet.  Hiernach berät der Rat erneut, wie und in welchen Zyklen, durch die zeitliche Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung auch künftig Energie eingespart werden kann.

Ebenso beschloss der Rat die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr, mit Ausnahme der verkehrsrelevanten Bereiche in den einzelnen Ortsteilen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, insbesondere Fußgängerüberwege, abzuschalten. Als Ausnahmen wurden vom Rat bereits die Bereiche: Bahnhofsumfeld in Swisttal-Odendorf, da hier die Zugverbindung (S23) auch in der Nacht bedient wird sowie der Fronhof in Swisttal-Heimerzheim, da hier die Linien 845 bis 2:30 Uhr und die Linie 896 bis 22:30 Uhr festgelegt. Ausgenommen werden zudem die weiteren Haltestellen der Buslinien. Darüber hinaus werden Prüfungen zu weiteren verkehrsrelevanten Bereichen durchgeführt. Die Bereiche, zu denen Bedenken bestehen, werden danach dem Rat zur Beratung und Entscheidung unterbreitet.

Zu den übrigen Straßenleuchten sind zunächst technische Prüfungen mit dem Energieversorger hinsichtlich der Schaltstellen notwendig, die zurzeit vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang beschloss der Rat, die vollständige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED nach einer vorherigen Prüfung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln.

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der sich immer mehr zuspitzenden Energiekrise, hervorgerufen durch den russischen Angriff auf die Ukraine und die Energieabhängigkeit von Russland, weitere Energiesparmaßnahmen beschlossen, die kurz- und mittelfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen sollen, um eine Notsituation bei der Energieversorgung im Winter in Deutschland zu vermeiden. Sie beinhalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode und richten sich an die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen, da dies dazu beiträgt, die Stromerzeugung mit Gas zu verringern.