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Fragen zu Wiederaufbau und Ausbau Telekommunikationsleitungen

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Swisttal noch einmal auf die bereits am 03.08.2022 veröffentlichte Pressemitteilung hin.

Swisttal. Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, dass aufgrund fehlender Genehmigungen der Gemeindeverwaltung der Wiederaufbau und Ausbau von Telekommunikationsleitungen nicht vorankommt. Die Gemeindeverwaltung stellt hiermit klar, dass von ihr keine Genehmigungen erteilt werden, da die Zuständigkeit für verkehrsrechtliche Anordnungen beim Rhein-Sieg-Kreis liegt. Im Austausch mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat sich jedoch gezeigt, dass von Seiten der Straßenverkehrsbehörde eine Genehmigung in vielen Fällen nicht erteilt werden kann, da die dort vorgelegten Anträge der für den Ausbau beauftragten Unternehmen  häufig nicht genehmigungsfähig sind, obwohl detaillierte Hinweise durch das Straßenverkehrsamt im Verfahren gegeben werden. Nur bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann eine zeitnahe Bearbeitung erfolgen.