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Sachstandbericht zum Flutereignis im Sommer 2021 in der Gemeinde Swisttal

Sachstandbericht der Gemeinde Swisttal zum Flutereignis im Sommer 2021.

Unmittelbar nach der Flut

Im Zeitraum direkt nach der Flut, standen zunächst die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an. Darüber hinaus leisteten die Rettungskräfte wie Feuerwehren, Landespolizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Hilfsdienste, THW sowie die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer großartige Hilfe.

Zur Schadensermittlung und Gefahrenbeseitigung wurden unverzüglich die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. So wurden beispielsweise im Bereich der Gemeindesstraßen die Straßen innerhalb der Ortschaften begangen und die massivsten Schäden beseitigt, beziehungsweise Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Als Beispiel hier dient der Gehweg, der im Bereich der Sternstraße in Essig komplett weggespült worden war. Ein weiteres Beispiel ist das Wiederherstellen von Absicherungen entlang des Orbaches, die durch das fehlende Geländer entlang des Orbaches notwendig wurden.

Im Bereich des Hochbaus wurden alle gemeindeeigenen Gebäude mit Hilfe eines Architekturbüros begangen und auch hier die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Vermeidung der weiteren Schadensausbreitung bestimmt und durchgeführt. Insbesondere ist zur Verhinderung der weiteren Schadensausbreitung die Entfernung von Estrich- und Wandbelägen, wie Putz und Wandverkleidungen oder das Aufstellen von Bautrocknern in diversen gemeindeeigenen Immobilien zu nennen.

Weitere durch die Gemeindeverwaltung veranlasste Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:

  • Überprüfung aller Bauwerke nach DIN 1076 mit der Fragestellung der Standsicherheit
  • Überprüfung der Kanalisation und Kanalabgänge, um die Inbetriebnahme nach dem Flutereignis wieder sicherstellen zu können
  • Mehrfache Reinigung aller Kanäle und Kanaleinläufe, um die Sedimente aus der Flut aus der Kanalisation zu entfernen bzw. weiteren Eintrag zu verhindern  
  • Wiederherstellen verschiedenster Geländer im Bereich der Bauwerke
  • Sperrung verschiedenster Bauwerke aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit
  • Maßnahmen zur Herstellung einer provisorischen Straßenbeleuchtung mit Hilfe des Energieversorgers West-Netz in den von der Flut betroffenen Ortschaften
  • Koordination der Müllentsorgung auf den als Müllablageplatz ausgewiesenen Flächen
  • Herstellen von Provisorien im Bereich von Schule und Kita, mit Hilfe von Ministerium, Schul- und Kitaleitung um den Kita- bzw. Schulbetrieb wieder sicherzustellen.
  • Organisation von Ersatzmaßnahmen, da eine Inbetriebnahme von des Schulprovisoriums nicht unmittelbar möglich war
  • Sicherungsmaßnahmen vor allem im Bereich der Orbach Aue bezgl. der Ferngasleitung, um weitere Gefahrenquellen auszuschließen
  • Sicherung des Archivgutes aus dem Gemeindearchiv, mit Hilfe des Landschaftsverbandes und Verbringung des Archivgutes in eine Gefrieranlage

Des Weiteren war aufgrund des immensen Schadensumfangs offensichtlich, dass die Personalkapazitäten der Gemeindeverwaltung Swisttal für die Erfassung aller Schäden, der in der Geschichte der Gemeinde Swisttal größten Naturkatastrophe, nicht ausreichend sein würden.  Frühzeitig wurde daher, und dies wurde der Gemeinde in den Gesprächen mit dem Flutkoordinator des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz Jaeckel bestätigt, die Ausschreibung eines Projektmanagements für die Erstellung des erforderlichen Wiederaufbauplanes eingeleitet. Aufgrund des erwartenden Honorarvolumens und der dadurch anzuwendenden Vergabevorschriften erfolgte die Ausschreibung mit anschließender Vergabe europaweit.

Schadensbeseitigung der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 07/2021 an der Infrastruktur der Gemeinde Swisttal Projektmanagement, Arbeitsaufnahme des Projektmanagement ARGE C&E/Pbs in der Aufstellung des Wiederaufbauplanes

Dem beauftragten Projektmanagement wurden in einem ersten Schritt alle bereits von der Gemeindeverwaltung erfassten Schäden mitgeteilt, die im Folgenden durch das Projektmanagement weiter begutachtet wurden.

Um beurteilen zu können, welche Schäden durch die Flut entstanden sind, wurde ein Abbild der Lage der Katastrophe gefertigt. Hierzu wurden zusammen mit der Einsatzleitung der Feuerwehr die überfluteten Flächen erfasst. Ebenfalls wurde die Bevölkerung gebeten, ihre Erfahrungen und Kenntnisse mittels Fotos, Videos oder Zeugenberichten der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Hieraus wurde eine vorläufige Überflutungskarte erstellt, die die Bereiche aufzeigt, die bei diesem Flutereignis betroffen waren. Aufgrund der eingegangenen weiteren Hinweise wird die Überflutungskarte zurzeit weiter konkretisiert. Danach wird die Karte erneut der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellt, um erneut weitere Informationen einzuholen.

Des Weiteren wurden weitere Schäden, durch das Projektmanagement erfasst.

Folgende Schadensaufnahmen wurden getätigt:

  • Begehung aller Immobilien der Gemeinde Swisttal und Erstellung eines Schadensdatenblattes
  • Begehung aller 36 km Fließgewässer in der Baulast der Gemeinde Swisttal und Erstellung eines Schadensbilds
  • Befahrung aller, außerhalb der Ortschaften gelegenen 300 km Wirtschaftswege
  • Begehung aller Spielplätze und Friedhöfe, ebenso wie die Denkmäler
  • Befahrung aller Ortschaften mit Abgleich mit schon von der Gemeinde erfassten Schäden und Erfassung neuer aufgetauchter Schadensbilder wie  beispielsweise an Straßen und Plätzen  
  • Bewertung aller Bauwerke im Bereich der Gemeinde Swisttal auf Standsicherheit und Schadensbilder

Alle Schäden wurden inventarisiert in einer Liste zusammengefasst und zu Projekten zusammengefügt. Des Weiteren wurden die Kosten für die einzelnen Projekte geschätzt und mit einer zu erwartenden Preissteigerung in den nächsten Jahren hochgerechnet. In Zusammenarbeit mit den Fördermittelgeber der Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) wurden die Projekte aufgestellt und der Wiederaufbauplan zusammengefasst.

Der Wiederaufbauplan wurde durch die politischen Gremien beraten und abschließend am 15.02.2022 durch den Rat der Gemeinde Swisttal beschlossen. Im Zuge der Beschlussfassung durch den Rat wurde bereits eine 1. Priorisierung der verschiedenen Projekte vorgenommen, da nicht alle Projekte zeitgleich umgesetzt werden können.

Hier wurden drei Kategorien gebildet:

Kategorie I: kritische Infrastruktur

Kategorie II: soziale Aspekte

Kategorie III: sonstiges

Bei der Beschlussfassung wurde vom Rat zudem beschlossen, eine projektscharfe Priorisierung zur weiteren Beschlussfassung zu erarbeiten.  

Nach dem Beschluss durch den Rat wurde der Wiederaufbauplan bei der Bezirksregierung eingereicht. Am 26. April 2022 wurde der Förderbescheid durch die Bauministerin des Landes Nordrhein-Westfalen der Gemeinde übergeben.

Zur Umsetzung des Wiederaufbauplans eine externe Unterstützung erforderlich, da die Bearbeitung von 104 Projekten mit zu erwartenden zirka 1.000 Vergabeverfahren zu gewährleisten ist. Insgesamt ist von einem Zeitraum von 10 Jahren zur vollständigen Erledigung des Wiederaufbauplans und der weiteren, in der Fortschreibung des Wiederaufbauplans aufzunehmen Folgeschäden, auszugehen.   Auch hierfür wurde Projektmanagement ebenfalls wieder europaweit ausgeschrieben. Aus dem Ausschreibungsverfahren ging die ARGE C&E/Pbs als zu beauftragendes Unternehmen hervor und übernahm am 01.05.2022 das Projektmanagement.

Projektmanagement

In Ausführung des Ratsbeschlusses zum Wiederaufbauplan, erarbeitete das Projektmanagement einen Vorschlag für eine projektscharfe Priorisierungsliste, die mit der Gemeindeverwaltung abgestimmt wurde. Im Vorfeld der Erstellung der Liste wurden zudem Gespräche mit Vereinen geführt.

 Diese Prioritätenliste wurde dem Rat vorgestellt und in der Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 beschlossen. Aus der Prioritätenliste ergibt sich auf der Grundlage des Ratsbeschlusses eine klare Vorgehensweise für den Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur in der Gemeinde Swisttal. Die Prioritätenliste ist auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.  

Im Bewilligungsbescheid des Wiederaufbauplanes weist der Fördermittelgeber ausdrücklich darauf hin, dass das Vergaberecht vollumfänglich einzuhalten ist und das alle Vergabeerleichterungen die direkt nach der Flut noch gegriffen haben, nicht ohne weiteres fortgeführt werden dürfen. Dadurch ergeben sich bei der Vorbereitung der Vergaben längere Zeiten

Beispielhafte Aufzählung von Projekten, die momentan in Bearbeitung sind:

  • Grundschule Heimerzheim

Die Planungen zur Grundschule Heimerzheim sind so weit abgeschlossen. Diverse Leistungen sind ausgeschrieben und veröffentlicht, so dass die Sanierung der Grundschule Heimerzheim in Kürze beginnen kann.

  • Feuerwehr Heimerzheim

Nach erfolgter Abklärung, ob und wie das bestehende Gerätehaus trotz Wasserschadens noch als Interimslösung genutzt werden kann, wurde letztendlich entschieden, dass eine komplett neue Interimslösung für die Feuerwehr Heimerzheim zu erstellen ist. Für die provisorische Lösung wurde gemeinsam mit der Feuerwehr eine Möglichkeit erarbeitet, hierzu wurde ein Bauantrag und beim Bauamt des Rhein Sieg-Kreises eingereicht. Die Sozialraumcontainer wurden ausgeschrieben und die Vergabe ist erfolgt.

  • Ehemalige Hausmülldeponie in Odendorf

Hierzu wurde zur Sicherung der alten Hausmülldeponie eine Planung vergeben, um eine weitere Auswaschung der alten Hausmülldeponie bei weiteren Hochwassern zu vermeiden. Die Planung läuft, so dass in Kürze mit Ergebnissen zur Sicherung der Hausmülldeponie gerechnet werden kann.

  • Bauwerke (Ufersicherungen und Brücken)

Im Bereich der Bauwerke wurden neue Geländer aufgebracht, um die Sicherheit der Straßen bis zur letztendlichen Sanierung sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen konnten einzelne Brücken über die Swist oder den Orbach wieder für den Verkehr freigegeben werden.

  • Schule Odendorf

Im Untergeschoss werden zur Schaffung von Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr die von der Flut betroffenen Räume in den Sommerferien saniert.

  • Neue Sportanlagen

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung im Rat genutzt, an der L 11 ein Grundstück als Ausgleichsfläche zu erwerben.  Das Grundstück soll nun dazu dienen, die der Flut zum Opfer gefallenen Sportanlagen des TUS Odendorf, des TC Odendorf und des Schützenvereins Odendorf auf der neuen Fläche neu zu errichten und aus dem gefährdeten Bereich der Orbachaue umzusiedeln und dadurch die Orbachaue freizumachen und Retentionsflächen vor der Ortslage Odendorf zu schaffen.  Die Planüberlegungen wurden mit dem Gewässerunterhalter dem Erftverband abgestimmt und mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein Sieg Kreises besprochen. Alle Beteiligten sahen diese Entwicklung als äußerst positiv an. Ebenfalls wurde mit dem Fördergeber besprochen, inwieweit ein Ersatzneubau an anderer Stelle weiterhin förderfähig ist und unter welchen Voraussetzungen. Hierzu beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Fläche entlang der L 11. Durch das Projektmanagement wird ein Erschließungskonzept erstellt und mit der Gemeindeverwaltung und den Vereinen abgestimmt, so dass anschließend das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden kann. Zur Beschleunigung des Planungsprozesses wird zeitgleich die Erfassung aus dem Arten- und Naturschutzrecht durchgeführt. Die Artenschutzprüfung ist erfolgt, im Weiteren wird mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein Sieg Kreises ein Ausgleichkonzept erarbeitet.

  • Brücke Quellenstraße Heimerzheim

Da die Bevölkerung die Brücke als Verbindung zu den Einkaufszentren und dem Rad- und Fußweg entlang der Swist oft nutzt, wurde nach Optionen gesucht, wie an dieser Stelle ein Ersatz für die weggeschwemmte Brücke über die Swist errichtet werden kann. Nach Erörterung vieler verschiedener Lösungen, soll nun eine von der Autobahn GmbH zur Verfügung gestellte Interimsbrücke, durch das THW aufgestellt werden. Hierzu ist es jedoch zunächst notwendig, die noch nicht vorhandenen Fundamente durch eine Baufirma herstellen zu lassen. Die Ausschreibungen und Preisanfragen an die Baufirmen laufen zurzeit. Die konkrete Zusage des THW zum Aufbau liegt zwischenzeitlich auch vor.

  • Gewässer und Gräben

Nach den Erstmaßnahmen nach der Flut werden derzeit durch das Projektmanagement die Leistungsverzeichnisse der Ausschreibungen für die Ingenieurleistungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung, beziehungsweise Wiederherstellung von Gräben und Gewässern vorbereitet. Dies betrifft die in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde stehenden Gewässer und Gräben. Die Maßnahmen beziehen sich beispielsweise auf die Ertüchtigung der Gräben und Bauwerke, die Reinigung von Unterführungen, sowie die Herstellung des Durchflusses. Die Maßnahmen sind Bestandteil des genehmigten Wiederaufbauplans der Gemeinde. Die Unterhaltungspflicht für Swist, Orbach/Jungbach und Schießbach obliegt dem Erftverband.

  • Rhein-Sieg-Kreis Gewässeraufsicht

Zur Beseitigung von Missständen auf Anliegergrundstücken an Gewässern nimmt der RSK als zuständige Behörde eine personelle Verstärkung der Gewässeraufsicht vor. Die Kommunen Swisttal, Rheinbach und Meckenheim haben gemeinsam darum gebeten in der Überprüfung im Rhein-Sieg-Kreis Priorität zu erhalten als von der Flut konkret betroffene Kommunen.

  • Hochwasserschutz Bächelchen Miel

Die Genehmigungsplanung zur Renaturierung und zum Hochwasserschutz des Bächelchens ist abgeschlossen. Der Naturschutzbeirat des RSK hat in Juni 2022 nunmehr über die Befreiung der Festsetzungen vom Landschaftsplan positiv entschieden; Dies ist Voraussetzung für die weitere Genehmigung. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt überwiegend durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, sowie durch Fördermittel.

  • Verbesserung der Gewässerstruktur des Wallbachs und des Eulenbachs

Die Genehmigungsplanung zur Verbesserung der Gewässerstruktur liegt dem Rhein-Sieg-Kreis vor. Die Planung hat zum Ziel, eine Gewässerentwicklung in die Breite zu initiieren. Die Gemeinde führt dies in Kooperation mit der Stadt Rheinbach durch. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt zu achtzig Prozent durch Fördermittel. Für das Teileinzugsgebiet Swist wurde eine Potentialanalyse zur Identifikation von Retentionsräumen durchgeführt. In Betracht kommende Standorte werden in einem weiteren Schritt hydrologisch untersucht (Niederschlags-Abfluss-Modelle).

  • Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Durch die Bezirksregierung Köln erfolgt derzeit die rechnerische Prüfung/Modellierung der Überschwemmungsgebiete. Darüber hinaus hat die Bezirksregierung die „Simulation des Juli-Hochwassers an Steinbach, Schießbach und Swistoberlauf“ durch ein Ingenieurbüro beauftragt. Hierdurch sollen Abflusswerte und Wasserstandshöhen für die Dimensionierung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Bauwerken ermittelt werden.

  • Hochwasserschutzkooperation Erft – Teileinzugsgebiet Swist

Durch die Kommunen Meckenheim, Rheinbach, Weilerswist, Euskirchen und Swisttal wurde, gemeinsam mit dem Erftverband, dem die Federführung obliegt, eine Hochwasserschutzkooperation gebildet. Es wurden verschiedene Teileinzugsgebiete gebildet. Relevant ist für Swisttal das Teileinzugsgebiet Swist. In Fachrunden werden gemeinsam kommunenübergreifend Potentialflächen für den Hochwasserschutz identifiziert und geprüft.

  • Rhein-Sieg Kreis – Hochwasserforum – Erstellung von Starkregenkarten

Unter Federführung des Rhein-Sieg Kreises ist die kreisweite Erstellung von Starkregenkarten vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt überwiegend durch Fördermittel sowie Haushaltsmittel des Kreises. Hierzu wird die entsprechend öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch die politischen Gremien beschlossen.

  • Schutz vor „wild“ abfließendem Wasser von Außengebieten durch Langzeit- und Starkregen

Der Schutz von Wohngebieten vor „wild“ abfließendem Wasser von Außengebieten durch Langzeit- und Starkregen ist Gegenstand des Projektes 11-9 „N-A-Modellierung und Hydraulik“ des genehmigten Wiederaufbauplans. Durch das Projektmanagement werden die erforderlichen Ingenieurleistungen angefragt und beauftragt. Nach entsprechender Beschlussfassung in den Gremien des Rates der Gemeinde Swisttal werden zunächst die Gebiete „Neukircher Weg“ und „Kottengrover Maar“ in Heimerzheim, sowie die Bebauung entlang der Südseite von Odendorf betrachtet.

  • Selbstschutz vor Hochwasser und Überflutung

Der Fachbereich Gemeindeentwicklung/Tiefbau der Gemeinde Swisttal informiert und berät bei Bedarf diejenigen Eigentümer, die aktiv Selbstschutz vor Hochwasser und Überflutung vornehmen wollen. Informationen über eine potentielle Betroffenheit liefert die Starkregenhinweiskarte des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie. Die Karte kann unter www.klimaanpassung-karte.nrw.de eingesehen werden. Von Seiten der Gemeinde ist zudem die Durchführung von zwei Informationsveranstaltungen hierzu in der zweiten Jahreshälfte geplant.

  • Kanalisation – Hydrodynamische Kanalnetzberechnungen, baulicher Zustand der Kanalisation

Die Leistungsfähigkeit der gemeindlichen Kanalisation wird zyklisch, ortschaftsweise überprüft. Dies erfolgt durch hydrodynamische Kanalnetzberechnungen des beauftragten Ingenieurbüros. Mit den Kanalnetzberechnungen wird der Nachweis der gefahrlosen Ableitung von Schmutz- und Regenwasser, sowie der Einhaltung zulässiger Belastungen durch Regenwassereinleitungen in Gewässer geführt. Aktuell erfolgt eine hydrodynamische Kanalnetzberechnung in einem Teilbereich von Heimerzheim.

Ebenfalls wird regelmäßig der bauliche Zustand der Kanalisation erfasst und bewertet, sowie die Sanierungsplanung durchgeführt. Sowohl hydraulische als auch bauliche Maßnahmen werden im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde festgeschrieben. Über den Bearbeitungsstand wird jährlich der Bezirksregierung berichtet. In 2022 stehen dementsprechend hydrodynamische Kanalnetzberechnungen in der Ortslage Odendorf an. Darüber hinaus wurde die Kanal-TV-Untersuchung zur baulichen Zustandsbewertung in Odendorf vergeben und wird zurzeit durchgeführt. Neben der betrieblichen Unterhaltung der Kanalisation mit regelmäßigen Ablagerungskontrollen wird die Kanalisation bedarfsgerecht gereinigt.