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Amtliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für das Land Nordrhein-Westfalen zur Ersatzbestimmung von Herrn Carsten Meyer.

Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592 ber. S. 967) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.10.2016 (GV NRW S. 861) wird festgestellt:

Für das durch Niederlegung des Mandates aus dem Rat der Gemeinde Swisttal mit Wirkung zum 30.06.2022 ausgeschiedene Ratsmitglied Martina Unger (CDU) rückt aus der Reserveliste der CDU der Ersatzbewerber Carsten Meyer, Kirchfeld 27, 53913 Swisttal nach.

Gegen diese Ersatzbestimmung können gem. § 39 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien- und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monates nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Swisttal als Wahlleiterin, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal schriftlich einreichen oder zur Niederschrift erklären.

Swisttal, den 05.07.2022

Gemeinde Swisttal

Die Bürgermeisterin

als Wahlleiterin

Kalkbrenner

Hinweis gem. § 27a VwVfG:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Swisttal -www.swisttal.de- abrufbar.