Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Beratungsangebote zur Grundsteuerreform - kein Bezug zur Gemeinde

Pressemitteilung zu Beratungsangeboten Dritter zur Grundsteuerreform

Swisttal. Von Seiten der Bevölkerung wurde die Gemeinde informiert, dass unter Bezug auf die Gemeinde mit der Angabe: „es gebe so viele Anfragen bei der Gemeinde zur Grundsteuerreform“ eine Beratungshilfe angeboten wird.

Die Gemeinde stellt hiermit ausdrücklich klar, dass solche Angaben nicht zutreffen und die Gemeinde mit keinem Dritten diesbezüglich in Kontakt steht.

Grundstückseigentümerinnern und Grundstückseigentümer, die von ihrem Finanzamt aufgefordert werden, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (Feststellungserklärung) abzugeben, können sich bei Fragen an das für Swisttal zuständige Finanzamt St. Augustin wenden.  Das Finanzamt St. Augustin ist unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (02241) 242 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) zu erreichen.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen sollten:

Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben durch die Finanzverwaltung mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung vorliegen  (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.

Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 soweit möglich, digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr OnlineFinanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform sowie die Grundsteuer-Hotline Ihres Finanzamts finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen: www.grundsteuer.nrw.de