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Hochwasserkatastrophe - Preissteigerungen bei Auftragsarbeiten

Mitteilung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Preissteigerungen bei Auftragsarbeiten

Sollten sich bei Bauvorhaben im Vergleich zu der erteilten Bewilligung Mehrkosten ergeben haben, kann dies im Rahmen des Online Mittelabrufes (2. Rate) und auch im Online-Verwendungsnachweis beantragt werden. Liegen die Mehrkosten unterhalb von 20%, müssen diese glaubhaft gemacht und im Sachbericht erläutert werden. Wir empfehlen, entsprechende Rechnungen bzw. Angebote hochzuladen.

Liegen die Mehrkosten bei 20% und mehr, sind bei einem Schaden von über 50 000 € die Gutachterin bzw. den Gutachter erneut zu beteiligen und eine Stellungnahme zu den Positionen einzuholen und beizufügen, die überschritten wurden oder die bisher nicht Gegenstand des Gutachtens waren. War bisher kein Gutachten nötig, kommen die Antragsteller aber mit Mehrkosten von über 20% zu einem Schaden von über 50 000 €, wird ein Schadensgutachten benötigt.

Sofern es nicht möglich ist, Mehrkosten erst im Rahmen des 2. Mittelabrufes bzw. Online-Verwendungsnachweises geltend zu machen, können die Antragsteller bei der in Ihrem Bewilligungsbescheid angegebene Bezirksregierung unter Angabe Ihrer Antragsnummer, Ihrer E-Mail- und vollständigen postalischen Adresse schriftlich oder per E-Mail einen formlosen Antrag auf Änderung der Bewilligung stellen, sofern Mehrkosten von 20% oder mehr entstehen. Auch hierbei sind die Mehrkosten glaubhaft zu machen oder durch Unterlagen zu belegen (Kopien von Angeboten, Rechnungen, Stellungnahmen der Gutachter/-innen).