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Stromversorgung in Swisttal-Odendorf ist stabilisiert

Provisorische Baustromverteiler werden am 4. April abgebaut - Pressemitteilung der Westnetz

Neben der Stabilisierung der Netze legt Westnetz den Fokus nun auf den langfristigen Neuaufbau.

Dazu gehört es, Provisorien nach und nach abzubauen. Dies gilt nun auch für Swisttal-Odendorf.

„Es ist für uns ein wichtiger Schritt für den Neuaufbau, dass wir den Ort Odendorf wieder mit hoher Versorgungsicherheit an das reguläre Stromnetz anbinden konnten. Daher kann die behelfsmäßige Technik nun deinstalliert werden“, erklärt Dr. Johannes Stürmer, Leiter der Taskforce Neuaufbau Hochwasser bei Westnetz.

Das betrifft die sogenannten Baustromverteiler, die in Swisttal-Odendorf unmittelbar nach der Flutkatastrophe in den Straßen Schornbusch und Orbachstraße aufgestellt wurden. Diese ermöglichten den Bewohner*innen kurzfristig und unkompliziert den Bezug von Strom. Die Kosten hierfür hatte seitdem Westnetz übernommen.

„Die Wiederherstellung und Sicherung der Stromversorgung nach der Flutkatastrophe war von immenser Wichtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Orten.  Der Einsatz und die Hilfsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Westnetz und des gesamten Unternehmens EON haben dies ermöglicht; dafür danke ich allen daran Beteiligten. Ebenso danke ich für schnelle Hilfe durch die Schaffung von provisorischen Lösungen und den weiteren Neuaufbau“, sagt Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner, Gemeinde Swisttal.  

Diese Baustromverteiler werden am 4. April abgebaut. Wer seinen Strom bis jetzt noch über einen solchen Verteiler bezieht, wird gebeten, einen  Installateur mit der Überprüfung seines Hausanschlusses bzw. der Neumontage zu beauftragen oder sich an Westnetz zu wenden: per E-Mail unter wr@westnetz.de oder telefonisch unter 0800 93786389.

In den Wochen und Monaten nach der Flut hatten Techniker der Westnetz die Leitungen zu den Häusern instandgesetzt und, ebenso wie Installateursbetriebe, die Hausinstallationen überprüft. Aktuell sind die Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Hausinstallationen und der Zählereinrichtungen geschaffen. Verantwortlich für diese sind die Wohnungs- bzw. Hauseigentümer*innen.