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„Schlaglichter“ der 9. Kalenderwoche

„Schlaglichter“ der 9. Kalenderwoche

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zum Wiederaufbau Swisttals nach der Flutkatastrophe möchten wir Sie mittels telegrammartigen Bearbeitungspunkten zu den verschiedenen Bereichen, jeweils pro Kalenderwoche, informieren.

Nachfolgend einige Punkte aus der Kalenderwoche 28.02. – 04.03.2022.

 

Mahnwache für den Frieden in der Ukraine auf dem Ehrenfriedhof in Swisttal-Heimerzheim am Donnerstag, den 3. März 2022

Die Gemeinde Swisttal hat eine Mahnwache für den Frieden in der Ukraine ausgerichtet.

„Frieden ist nicht alles- aber ohne Frieden ist alles nichts“ – dieses Zitat von Willy Brandt beschreibt eine Verantwortung, die wir alle haben. Den Frieden in Europa zu bewahren und um unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu zeigen. In diesem Sinne hat die Gemeinde Swisttal eine Mahnwache auf dem Ehrenfriedhof in Swisttal-Heimerzheim durchgeführt.

Auf dem Ehrenfriedhof in Heimerzheim kamen circa 300 Bürgerinnen und Bürger zusammen, um ihre Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zu zeigen, für den Frieden in Europa zu mahnen und zugleich den Opfern der Weltkriege, aller Opfer von Gewalt und den Opfern des Bombenangriffs auf Heimerzheim am 03.03.1945 zu gedenken, bei dem über 175 Menschen starben. An der Mahnwache nahmen auch Vertreter der fünf im Rat vertretenen Fraktionen, Ortsvorsteher, Landes- und Kommunalpolitiker sowie Vertreter der christlichen Kirchen teil. Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Vertreter der fünf Ratsfraktionen lasen gemeinsam das Gedicht „Wiederholbare Feststellung“ von Erich Fried vor. In einer Schweigeminute gedachten die Anwesenden der Opfer des Krieges in der Ukraine. Anschließend gingen sie gemeinsam mit Friedenskerzen zum Fronhof.

Abriss des ehemaligen Sozialamtsgebäudes

Aufgrund der Schäden durch die Flutkatastrophe am ehemaligen Sozialamtsgebäude der Gemeindeverwaltung Swisttal neben dem Rathaus ist ein Abriss des Gebäudes erforderlich. Am Freitag, den 11.03.2022, werden die Abbrucharbeiten beginnen. Während der Arbeiten wird ein Teil des Parkplatzes im Bereich vor dem ehemaligen Sozialamtsgebäude gesperrt, um für einen ausreichenden Arbeits- und einen Sicherheitsbereich zu sorgen. Durch den Baustellenverkehr kann es für die Besucher des Rathauses zu Beeinträchtigungen kommen.

Die Büros des Sozialamtes sind derzeit in Containern im hinteren Bereich des Rathausparkplatzes untergebracht, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Terminvereinbarung beraten.                                                                                         

Information des Geologischen Dienstes NRW zu Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen

Mit der Messung von Radon in der Bodenluft an weiteren 260 Stellen in Nordrhein-Westfalen wird das Messprogramm der Jahre 2019 – 2021 im Jahr 2022 fortgesetzt. Der GD NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch.

Ziel des Messprogrammes der Jahre 2019 – 2021 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen und das Messstellennetz erheblich zu verdichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.

Die Datenbasis wurde durch die insgesamt 440 Messungen deutlich verbessert, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer beurteilen zu können. Die Datenverdichtung wird 2022 mit weiteren 260 Radon-Bodenluftmessungen fortgeführt.

Zeitraum: März 2022 bis August 2022

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.

Im Dienste der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauf­tragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten zu unterstützen.

Ihre Ansprechpartner       

Dr. Ludger Krahn: krahn@gd.nrw.de, 02151 897-239

Christa Claßen: christa.classen@gd.nrw.de, 02151 897-295

Überrechnung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bezirksregierung Köln hat am 15.02.2022 den Auftrag „Simulation des Juli-Hochwassers an Steinbach, Schießbach und Swist-Oberlauf“ an die Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH vergeben.

Gegenstand des Auftrages sind Berechnungen zur Ermittlung von Abflusswerten und Wasserstandshöhen für die Dimensionierung von Hochwasserschutzmaßnahmen und Bauwerken an Schießbach, Steinbach und Swist.

Geplante Radwegbeleuchtung entlang der L493 zwischen Buschhoven und Morenhoven

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist in den Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides des Rhein-Sieg-Kreises vom 12.01.2022 unter Ziffer 2 die Regelung enthalten, dass die Arbeiten zur Verlegung des Kabels und zur Errichtung der Lichtmasten nur in der Zeit zwischen dem 01.10. und dem 31.01. durchgeführt werden dürfen.

Mit der baulichen Umsetzung der Maßnahme wird gemäß der Nebenbestimmung ab dem 01.10.2022 begonnen.

Fußläufige Anbindung der Quellenstraße

Es haben zwei Gespräche mit dem THW vor Ort stattgefunden. In Kürze wird eine Rückmeldung vom THW erwartet.

Bebauungsplan Ollheim Ol 2 „Gewerbegebiet Am Schießbach“, 2. Änderung und Erweiterung

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung eines Industriegebietes (GI). Beabsichtigt ist hierdurch die Erweiterung der bestehenden Betriebsflächen der Hündgen Entsorgungs GmbH & Co. KG. Durch die Realisierung der zweiten Ausbaustufe und der damit verbundenen Erweiterung des bestehenden Recyclingparks soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass dem werkstofflichen Recycling im Bereich der Abfallwirtschaft eine immer größer werdende Stellung einzuräumen ist.

Schutz vor Starkregen und Hochwasser

-Starkregenkarten

Ende Oktober 2021 wurde die Starkregengefahrenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie veröffentlicht. „Die Starkregengefahrenhinweise stellen die Ergebnisse der Simulation von Starkregenereignissen für das Gebiet von Nordrhein-Westfalen (NRW) dar. Diese landesweite Berechnung bietet einen Überblick über die Gefahrenbereiche von Starkregenereignissen für das Land NRW und kann für detailliertere Analysen als Basis dienen.“

Aufgrund von Ortsbegehungen im Nachgang zur Flut wurde eine sehr hohe Übereinstimmung der Kartierung/Simulation des BKG mit den Überflutungen vom 14./15.07.2021, insbesondere infolge Außengebietszuflüsse, für das Gemeindegebiet Swisttal festgestellt.

Zweck der Starkregenkarten ist – analog den Hochwassergefahrenkarten, dem Bürger eine Informationsquelle zur Verfügung zu stellen, anhand derer er erkennen kann, ob er Eigenschutz betreiben muss oder nicht.

Weitere Informationen zu den Starkregengefahrenkarten: www.klimaanpassung-karte.nrw.de

Fachinformationssystem Klimaanpassung:

https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw

und unter www.bkg.bund.de

-Begutachtung von Gräben und Bachläufen

Im Zuge der Bestandsaufnahme zur Flutschadensermittlung wurden alle Gräben und Gewässer in der Unterhaltungspflicht der Gemeinde inspiziert. Die hieraus abgeleiteten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchflusskapazitäten sind im Wiederaufbauplan gemarkungs- bzw. gewässerspezifisch als Paket enthalten. Die Schadenssumme „Fließgewässer“ beträgt rd. 3,3 Mio. €.

- Hochwasserschutzkooperation Erft

In der 1. Sitzung der Steuerungsgruppe Hochwasserschutzkooperation Erft am 20.01.2022 wurde u.a. die Kooperationsvereinbarung redaktionell abgeschlossen und mit der Niederschrift am 25.01.2022 an die Kommunen versandt. Der Zweck der Kooperation ist in der Präambel zur Vereinbarung wie folgt definiert: „Der Erftverband und seine kommunalen Mitglieder (Kreise, Städte und Gemeinden) sind sich darüber einig, dass neben der Beseitigung der Schäden ein interkommunales Hochwasserschutzkonzept zu entwickeln ist.

Es ist in die vom Land koordinierte Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in NRW zu integrieren. Es soll den bestehenden Hochwasserrisikomanagementplänen nicht widersprechen, sondern sie konkretisieren. Die Kooperationspartner wünschen sich eine vertrauensvolle Verständigung mit allen Landesbehörden, die im Verbandsgebiet des Erftverbands Aufgaben im Hochwasserschutz haben. Zwingende bundes- und landesrechtliche Bestimmungen gehen dieser Vereinbarung vor.“

-Überflutung Baugebiete

Aufgrund der bei Starkregen eingetretenen Überflutungen sind für die Baugebiete Neukircher Weg, Kottengrover Maar und Kuchenheimer Weg neben dem Eigenschutz auch Maßnahmen der Gemeinde zu prüfen.

Trotz der starken Auslastung geeigneter Ingenieurbüros wurde nun ein Büro gewonnen, welches das technische Anforderungsprofil und den Kostenrahmen zur Erfüllung der Aufgabe definiert. Das Ergebnis wird dann Grundlage der vergaberechtlichen Ausschreibungen sein.

Verkehrskonzept für den Ortsteil Heimerzheim

Das Planerbüro Südstadt, aus Köln ist im März 2020 mit der Erstellung eines Verkehrs- und Parkraumentwicklungsplans für den Ortsteil Heimerzheim beauftragt worden. Die erforderlichen Datenerhebungen im Ort sind erfolgt.

Zwischenzeitlich wurde auch ein Entwurf für den Schlussbericht zu diesem Verkehrskonzept vorgelegt. Das beauftragte Planerbüro wird die Inhalte des Entwurfs in Kürze der Verwaltung vorstellen. Danach erfolgt die Präsentation des Verkehrs- und Parkraumentwicklungsplans für den Ortsteil Heimerzheim im Planungs- und Verkehrsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung.

Schulwegsicherung auf dem "Blütenweg" und "Höhenring" im Ortsteil Heimerzheim

Die Leitung der Gesamtschule Swisttal hat in einer Eingabe vom 02.09.2021 diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung auf den Straßen „Höhenring“ und „Blütenweg“ im Ortsteil Heimerzheim angeregt.

Auf Grund des Verlaufes des Blütenweges über eine Kuppe und der dem Eingangsbereich der Schule gegenüberliegenden Einmündung haben die Vertreter der Fachbehörden einvernehmlich das Aufbringen einer Fahrbahnmarkierung mit dem Gefahrzeichen „Kinder“ als Wiederholer der bereits vorhandenen Gefahrzeichen beschlossen. Das Straßenverkehrsamt hat hierzu zwischenzeitlich eine verkehrsrechtliche Anordnung gefertigt, die das Aufbringen einer entsprechenden Fahrbahnmarkierung im oberen Mündungsbereich zum Höhenring und im Bereich direkt vor dem Eingangsbereich der Schule vorsieht.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Markierungsarbeiten stark witterungsabhängig sind. Ein konkreter Zeitpunkt der Aufbringung kann daher nicht benannt werden.

Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Straße "Auf der Hüll" im Ortsteil Odendorf

Die Gemeinde hatte beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine Überprüfung der Straße „Auf der Hüll“ hinsichtlich der Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone beantragt.

Die Örtlichkeit wurde am 04.11.2021 im Rahmen eines Ortstermins mit den Vertretern der an verkehrsrechtlichen Entscheidungen zu beteiligenden Fachbehörden aufgesucht und begangen.

Als Ergebnis dieser Überprüfung wurde festgehalten, dass die Straße „Auf der Hüll“ über keine Gehwege verfügt. Fußgänger müssen, sobald sie sich durch die Straße bewegen wollen, die Fahrbahn benutzen.

Des Weiteren hat die Straße „Auf der Hüll“ von der Charakterisierung her einen gesteigerten Aufenthaltswert, da die Straße und die anliegenden Häuser sowie der nahezu zentral liegende Spielplatz die Anwohner gerne auf die Straße gehen lässt und das "Dorfleben" im Bereich der in Rede stehenden Straße überwiegend am Fahrbahnbereich stattfindet. Zum Schutze der Wohnbevölkerung wurde daher zugestimmt, innerhalb der Straße „Auf der Hüll“ eine Tempo 30-Zone einzurichten.

Die Gemeinde wird die entsprechende Beschilderung vornehmen.  

Beginn der Arbeiten zum Aufbau des Fitness-Outdoor-Parcours Buschhoven

Auf dem Gelände zwischen der Boule-Anlage und der Gemeinschaftssportanlage Buschhoven-Morenhoven wurden die Arbeiten zum Aufbau der Fitnessgeräte für den Fitness-Outdoor-Parcours fortgesetzt. Zuvor waren vorbereitende Bodenarbeiten erfolgt. Eine offizielle Übergabe findet im März statt. Der Fitness-Outdoor-Parcours wird zu 100 Prozent aus den Fördermitteln des Landes aus dem Programm „Investitionspakt Sportstättenförderung“ gefördert.

In 2019 hatte eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Gemeindesportverbandes ein Konzept zur Errichtung von Fitness-Outdoor-Parcours in den drei größten Ortschaften erstellt. Dieses sieht neben der bereits errichteten Anlage in Heimerzheim, die zurzeit in Bau befindliche Anlage in Buschhoven vor. Ein weiterer Parcours ist für Odendorf vorgesehen. Für die Errichtungen der Anlage in Odendorf wurden ebenfalls Fördermittel beantragt. Mit der Entscheidung zur Bewilligung ist im Frühjahr 2022 zu rechnen.

Praxis Dr. Lunow am Fronhof wurde wiedereröffnet

Nach der Flutkatastrophe waren die Räume der Ärztepraxis Dr. Lunow & Partner in Swisttal-Heimerzheim in großem Umfang zerstört. 229 Tage wurden danach benötigt bis die neu renovierte Praxis Anfang März wiedereröffnet werden konnte. Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner und Wirtschaftsförderer Martin Koenen besuchten Facharzt Christian Lunow in der Praxis am Fronhof. Die Praxis bietet eine internistisch-hausärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks. Dr. Lunow & und Partner sind neben der Praxis in Swisttal-Heimerzheim noch an zwei weiteren Standorten vertreten, in der Praxisklinik Bornheim und dem MVZ Bonn. Die Sprechzeiten der Praxis Swisttal sind montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr, Dienstagnachmittags von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung möglich.

Vorläufige Überflutungskarte auf der Homepage der Gemeinde

- Fotos, Videos und Augenzeugenberichte werden weiterhin erbeten-

Die vorläufige Überflutungskarte wurde anhand der bisher vorliegenden Fotos, Videos und den Augenzeugenberichten der Bürgerinnen und Bürger, dem Lagebild der Feuerwehr sowie aus Luftbildaufnahmen der Bundespolizei durch das beauftragte Ingenieurbüro erstellt.  Die Bedeutung einer Überflutungskarte zeigt sich insbesondere hinsichtlich der Dokumentation der durch die Flutkatastrophe verursachten Schäden an Privateigentum und der kommunalen Infrastruktur. Hervorzuheben ist, dass es sich um eine vorläufige Karte handelt. Die Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, Fotos, Videos sowie Augenzeugenberichte zu überfluteten Flächen an die E-Mailadresse: info@swisttal.de zu senden. Die Angaben fließen dann in die weitere Bearbeitung der Überflutungskarte ein, die danach wieder veröffentlicht wird.  Die Überflutungskarte als künftiges zeitgeschichtliches Dokument, ist nicht zu verwechseln mit Hochwasserrisikokarten oder Starkregengefahrenkarten.

Ergänzender Hinweis zur vorläufigen Überflutungskarte

Bezugnehmend auf die Veröffentlichung zur vorläufigen Überflutungskarte haben die Gemeinde Swisttal bereits viele Zuschriften und Hinweise erreicht.  Diese Zuschriften und Hinweise werden unmittelbar dem beauftragten Ingenieurbüro zugeleitet, damit die Karte entsprechend den Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger erweitert werden kann.

Die Gemeinde Swisttal weist darauf hin, dass es sich bei der vorläufigen Überflutungskarte um den derzeitigen Sachstand auf der Grundlage der der Gemeinde zur Verfügung stehenden Informationen handelt. Die Gemeinde bittet die Bürgerinnen und Bürger somit ausdrücklich um lhre weitere Mithilfe, um Ergänzungen vornehmen zu können. Bitte senden Sie Ihre Hinweise gerne mit belegendem Foto, Videomaterial oder auch Augenzeugenbericht an die Mailadresse: info@swisttal.de.

„Strukturwandel Nachhaltigkeit“ – Seminarreihe wird fortgesetzt

Die Seminarreihe „Strukturwandel Nachhaltigkeit“ des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn wird mit dem vierten Themenblock „Ansätze, Möglichkeiten, Chancen“ fortgesetzt. Am 8. und 9. März 2022 finden jeweils vormittags kostenlose Online-Vorträge mit Frage- und Diskussionsmöglichkeit statt.

Nachhaltigkeit hat viele Facetten und wird die Gesellschaft und die Art zu wirtschaften und als Unternehmerin oder Unternehmer tätig zu sein in den nächsten Jahren weitreichend beeinflussen. Diesen Strukturwandel wollen die Wirtschaftsförderungen des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn im Rahmen der Vortragsreihe mit unterschiedlichen Blicken angehen. Die Onlineseminare sind in die Themenbereiche Grundlagen, Technik, Innovation/Geschäftsmodell und Fördermöglichkeiten gruppiert.

Im nun startenden vierten Block greifen die Veranstaltenden die Themen CO2-Fußabdruck und die Nutzung von Photovoltaik im Gewerbe auf. Unter dem Titel „Ermittlung des CO2-Fußabdrucks - und was damit machen?“ stellt Dr. Nicole Freiberger von der Effizienz-Agentur NRW mit dem Instrument „ecocockpit“ eine kostenfreie Lösung vor, um den eigenen CO2-Fußabdruck zu ermitteln und Reduktionspotenziale aufzuzeigen. Der Vortrag findet am Dienstag, 8. März 2022, 11.30 bis 12.15 Uhr, statt.

Tags darauf, am Mittwoch, 9. März 2022, 11.30 bis 12.15 Uhr, informiert Thorsten Schmidt von der Energieagentur Rhein-Sieg über die unterschiedlichen Beratungsangebote im Bereich des Energiemonitorings. Exemplarisch für den Mittelstand werden Maßnahmen im Bereich Photovoltaik und Elektromobilität vorgestellt.

Die Moderation für beide Seminare übernehmen Marvin Höweler von der Wirtschaftsförderung des Rhein-Sieg Kreises und Thomas Poggenpohl, von der Wirtschaftsförderung der Stadt Bonn.

Weitere Informationen und Anmeldung unter: https://eveeno.com/Block4-StrukturwandelNachhaltigkeit

Energieberatung der Region Rhein-Voreifel

Am Mittwoch, 16. März findet der nächste Termin der Energieberatung der Region Rhein-Voreifel statt: Die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW, Waltraud Clever, steht an diesem Tag Ratsuchenden im Rathaus Meckenheim, Raum Lüftelberg (Zimmer 1.60) in der Zeit von 14 Uhr bis 17.45 Uhr zur Verfügung. Die individuelle Beratung dauert 45 Minuten und ist dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.

Beraten wird zu diesen Themen: Heizung/Warmwasser, erneuerbare Energien, Altbausanierung, Energiesparen im Neubau, Fördermittel, Feuchtigkeit/Schimmel, Stromsparen und Anbieterwechsel. Es empfiehlt sich, je nach Thema folgende Unterlagen zur Einsicht mitzubringen: Energiekostenabrechnung der letzten Jahre, Schornsteinfegerprotokoll der letzten Heizungsüberprüfung, Baupläne des Hauses sowie aussagekräftige Fotos.

Das Angebot steht unabhängig vom Wohn- und vom Beratungsort allen Bürgerinnen und Bürgern der Klimaregion Rhein-Voreifel (Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg) offen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Diese nimmt die Energieagentur Rhein-Sieg telefonisch unter 02242-969300 oder per E-Mail an info@energieagentur-rsk.de entgegen.

Weitere Termine und Infos zur energetischen Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien finden Interessierte stets unter www.energieagentur-rsk.de.

Spenden an die Gemeinde Swisttal im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15.07.2021

Als Reaktion auf die Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 hat die Gemeinde Swisttal unmittelbar danach drei Spendenkonten eingerichtet. Auf diese Spendenkonten zahlten etwa 620 Spender (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine) insgesamt fast 320.000 € ein. Die Gemeinde rief mehrmals von der Unwetterkatastrophe betroffene Swisttaler Bürger dazu auf, Anträge zu stellen, um Spenden aus den eingesammelten Spendenaufkommen zu erhalten. Die Spenden wurden auf der Grundlage einer Spendenvergaberichtlinie durch eine unabhängige Spendenvergabekommission, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der AWO, des Kinder- und Jugendrings Swisttal, der katholischen Jugendagentur Bonn sowie der evangelischen und der katholischen Kirche Swisttal, vergeben. Insgesamt stellten 335 Swisttaler Bürgerinnen und Bürger einen Antrag, von denen 309 Anträge berücksichtigt werden konnten. Nachdem nun die letzten Spenden ausgezahlt wurden, seit geraumer Zeit jedoch nur noch vereinzelt Spenden eingingen, werden die Spendenkonten nun aufgelöst. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Spenden zur Abmilderung der unwetterbedingten Schäden aus der Unwetterkatastrophe des letzten Jahres an die Gemeinde zu überweisen. Diese können auf folgendes Bankkonto überwiesen werden:

Kreissparkasse Köln

IBAN DE17 3705 0299 0059 0020 06

BIC COKSDE33

Die Spenden werden dann zur Abmilderung von Schäden im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 an betroffene Swisttaler Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Jugendeinrichtungen, sonstige gemeinnützige Zwecke etc. verwendet. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Swisttaler Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation.

Westnetz setzt Zähler- und Anschlusskontrollen in den Privathaushalten betroffener Flutgebiete fort

Noch bis voraussichtlich Ende April 2022 werden in verschiedenen betroffenen Kommunen Mitarbeiter der Firma Westenergie unterwegs sein, um in Haushalten Messstelleneinrichtungen/ Zähler sowie Hausanschlussanlagen zu kontrollieren. Hintergrund ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Geräte nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021. Begonnen haben die Kontrollgänge bereits im letzten Herbst: über 12.575 Haushalte/Objekte wurden bereits überprüft, insgesamt 92.682 in den betroffenen Gebieten der genannten Kommunen werden noch kontrolliert.

Insgesamt bis zu 15 Monteurinnen und Monteure sind im Auftrag der Westnetz GmbH von montags bis samstags zwischen 8:00 – 18:00 Uhr in den ehemaligen Flutgebieten unterwegs. Die Monteure können sich jederzeit durch ihren Firmenausweis legitimieren und sind zusätzlich an blau-grauen oder blau-neongelben Arbeitsjacken mit dem Schriftzug „Westenergie“ oder „Westnetz“ erkennbar. Die Technikerinnen und Techniker kommen aus unterschiedlichen Regionen der Westnetz von Osnabrück bis Trier. Sie nutzen neben ihren privaten PKW zum Teil Betriebsfahrzeuge mit unterschiedlichen regionalen Kennzeichen. Sollten trotz der Legitimation Zweifel auftreten, können sich Hausbewohner von montags bis freitags zwischen 7:30 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer + 49 201 12 47300 und nach

16:00 Uhr unter der kostenfreien Störungsnummer der Westnetz 0800 4 11 22 44 rückversichern.

Beratungen des Rhein-Sieg-Kreises zu Förderanträgen der Wiederaufbauhilfe

Menschen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind, können Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Fördermittel können für Schäden an Gebäuden (Wohnhäuser, Garagen etc.) und Hausrat beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn die Schäden nur teilweise durch eine Versicherung abgedeckt wurden. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an vier verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für Betroffene an, die Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder nicht über einen Internetzugang verfügen.

Die Beratungsstellen sind:

• für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg, Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1

• für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg

Meckenheim, Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises, Kalkofenstraße 2

• für Rheinbach

Rheinbach, Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1

• für Swisttal

Swisttal, Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, links neben der Katholischen Pfarrkirche

Da die Antragstellung online erfolgen muss, bietet der Rhein-Sieg-Kreis in Swisttal weiterhin eine „Vor-Ort-Beratung“ an. Die Telefon-Hotline 02241/13-2200 ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02241/13-2200 oder online über rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung erfolgen. Die Beratung kann auch vor Antragstellung als Unterstützung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos und Hilfestellungen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren finden Sie unter rhein-sieg-kreis.de/flut2021.

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" steht unter der Rufnummer 0211 4684-4994 für Fragen und Hinweise rund um den Wiederaufbau zur Verfügung.

 

Info-Punkte der Gemeinde Swisttal in Heimerzheim und Odendorf

Alle Swisttaler können sich mit flutbezogenen Anliegen an die beiden Info-Punkte wenden, unabhängig vom Wohnort. Die Info-Punkte werden zusätzlich durch freiwillige Helfer unterstützt.

Der Info-Punkt in Heimerzheim im Container am Fronhof ist von montags bis freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Heimerzheim ist Anja Fritzsche, E-Mail: Anja.Fritzsche@Swisttal.de, Telefon 02255/309461.

Der Info-Punkt in Odendorf im Container auf dem Zehnthofplatz ist von montags bis freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Odendorf ist Nicole Caspers, E-Mail: Nicole.Caspers@Swisttal.de, Telefon 02255/309460.

 

Hilfsangebote in Heimerzheim, Odendorf und Ollheim

Deutsches Rotes Kreuz

Donnerstags 12 bis 15 Uhr am Pfarrzentrum Heimerzheim

Donnerstags 16 bis 19 Uhr am Info-Punkt Odendorf

Frank Pütz - 01 51 44 01 07 01

Frank Braun - 01 51 72 85 76 89 - hochwasser@drk-rhein-sieg.de

 

Johanniter

Mittwochs 12 bis 15 Uhr am Pfarrzentrum Heimerzheim

Mittwochs 15 bis 18 Uhr am Info-Punkt Odendorf

Luisa Mertens und Kai Imsande

Mobil 0 22 41 2 34 23 34 - hochwasserhilfe.bonn@johanniter.de

 

Evangelische Kirche und Diakonie Fluthilfe Team

Elke Feuser-Kohler - 01 72 8 63 70 64 - elke.feuser-kohler@dw-bonn.de

Claudia Müller-Bück - 0 22 54 8 07 01 39 - claudia.mueller-bueck@ekir.de

Olga Fix - 01 70 7 88 74 83 - olga.fix@dw-bonn.de

Link zum Spendenantrag:  https://portal.diakonie-rwl.de/drittmittel/hwh21/

 

Malteser Hilfsdienst e.V.

Elke Friedrich - 01 51 59 07 01 78 - elke.friedrich@malterser.org

Caritas-Fluthilfe-Zentrum

Montags 9 bis 14 Uhr, dienstags und mittwochs 10 bis 15 Uhr, donnerstags 15.30 Uhr bis 18 Uhr im Büro in der Breite Straße 3 in Ollheim

Standorte des Beratungsmobils sowie weitere Informationen unter www.caritas-fluthilfe-zentrum.de

Alexandra Mahlkemper - 01 52 22 84 54 16

fluthilfezentrum@caritas-rheinsieg.de

 

AWO

Gisela Hein - 01 78 9 04 44 71

Tobias Leuning - 01 63 5 86 58 88 - hilfeinswisttal@gmail.com

 

Katholische Kirche

Pater Marek - 01 77 8 66 12 27 - madejmarek@web.de

 

Selbsthilfegruppe „Hochwasser“

Es wurde eine psychologisch begleitete Selbsthilfegruppe Hochwasser Erste Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe in Swisttal initiiert, die sich zur gegenseitigen emotionalen Unterstützung, zum Gedankenaustausch und zur Motivation alle 14 Tage donnerstags von 19.30 bis 21.00 Uhr im Alten Kloster Heimerzheim, Kölner Straße 23, 1. Stock, trifft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Gruppengröße ist begrenzt auf zwölf Teilnehmer, daher wird um eine Anmeldung unter info@keinstressmehr.de oder Mobil 0176-47194796 bei Sabine Bergeest und Eva-Maria Witz, Psychologinnen, www.keinstressmehr.de, gebeten.

„Gesprächscafé“ der Johanniter

Die Johanniter bieten einmal im Monat von 15-17.00 Uhr ein Gesprächscafé

an. Treffpunkt: Katholisches Pfarrheim, Am Zehnthof 4, in

53913 Swisttal/Odendorf. Die Teilnahme am Gesprächscafé ist kostenlos. Für Sicherheit sorgen die 2Gplus-Regel, ausreichend Abstände und die Maskenpflicht auf den Laufwegen. Für Teilnehmende, die nicht mobil sind, wird ein Abholservice angeboten. Eine Anmeldung ist bei Luisa Mertens, E-Mail: luisa.mertens@johanniter.de, Telefon 0173/3662629 möglich, aber nicht notwendig. Der nächste Termin für das Gesprächscafé ist am 10.03.2022.

 

Kostenloses Freizeitangebot für Familien aus den betroffenen Regionen der Flutkatastrophe

Aktionstag im Wasserzentrum der Gymnicher Mühle mit Greifvogelflugschau, Bastelangeboten und der Möglichkeit zum Besuch des Erftmuseums am Sonntag, den 13.03.2022 von 12:00 Uhr bis etwa 16:00 Uhr. Das Freizeitangebot der Johanniter-Jugend findet im Wasserzentrum Gymnicher

Mühle, Gymnicher Mühle 10, 50374 Erftstadt-Gymnich statt.

Gerne wird ein Transfer angeboten. Die Details können bei der Anmeldung besprochen werden.

Anmeldung/Fragen:

Lea Stommel

Telefon 0241 91838-85

E-Mail lea.stommel@johanniter.de

oder an Simone Baumann

simone.baumann@johanniter.de

0162 329 0657

Kleine Auszeit - Caritas-Fluthilfe-Zentrum lädt ein

Manchmal sind es nur ein paar Stunden Auszeit, die wieder Kraft schöpfen lassen. Das Caritas-Fluthilfe-Zentrum lädt ein, in der schwierigen Zeit, die mit der Flut für Sie begonnen hat, ein kleines Stück Erholung zu genießen. Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenlos. Es gelten die dann gültigen Corona-Regeln.

Kooperationspartner dieser Veranstaltungen sind der Katholische Seelsorqebereich Swisttal und die Katholische Kirche in Rheinbach sowie die

Gemeinde Swisttal, die KG Freundschaftsbund Dünstekoven von 1951, die Katholische Kirchengemeinde St. Servatius und die ZWAR-Gruppe Siegburg.

-Kreatives Gestalten im Frühling für Groß und Klein

Groß und Klein sind zum Basteln und Erzählen eingeladen.

Freitag, 25.03 ,2022, 16.30 bis 18 Uhr

Pfarrscheune in Swisttal-Ollheim, Breite Straße 3

Anmeldung bis 18.03.2022 per Mail

fIuthilfezentrum@caritas-rheinsieg.de

oder unter 01522 2845554

-Kaffee und Kuchen im Hofcafé

Tauschen Sie sich aus und genießen dabei die Atmosphäre eines Biohofs.

Dienstag,26.04.2022, 15 bis 17 Uhr

Biohof Bursch, Hofcafé, Weidenpeschweg 31, Bornheim

Anmeldung bis 19.04.2022 per Mail

fluthilfezentrum@caritas-rheinsieg.de

oder unter 01522 2845554

-Kreatives Gestalten im Frühling für Groß und Klein

Groß und KIein sind zum Basteln und Erzählen eingeladen.

Dienstag, 25.05.2022, 16.30 bis 18 Uhr

Dorfsaal Dünstekoven, Schillingstraße109, Swisttal

Anmeldung bis 18.05.2022 per Mail

fluthilfezentrum@caritas-rheinsieg.de

oder unter 01522 2845554

-Abtei, Altstadt und Kulinarisches

Wir laden Sie zu einem Ausflug nach Siegburg ein: Mittagessen gibt es im Katholisch Sozialen lnstitut auf dem Michaelsberg, auf Wunsch folgt eine Stadtführung in Kleingruppen. Danach treffen wir uns zu Kaffee und Kuchen im Servatiushaus.

Sonntag, 12.06.2022, ab 10 Uhr per Bus ab Rheinbach sowie Zustieg z.B. in Heimerzheim oder Treffpunkt in Siegburg.

Anmeldung bis 03.06.2022 per Mail an

annegret.kastorp@caritas-rheinsieg.de

oder unter 02225 9924240

Impfungen mit Nuvaxovid des Herstellers Novavax

Beide Impfstellen des Rhein-Sieg-Kreises in Sankt Augustin und Meckenheim bieten eine Corona-Schutzimpfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid des Herstellers Novavax an. Das ist dort auch ohne Termin möglich.

Ebenfalls kann beim mobilen Impfen eine Impfung mit dem Impfstoff Nuvaxovid erhalten werden. Auch hier muss kein Termin vereinbart werden.

Der Protein-Impfstoff ist zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen für Interessierte ab 18 Jahren zugelassen.

Wer Hilfe benötigt, kann sich telefonisch an das Impfteam wenden unter der Telefonnummer 02241 133382:

Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr

Freitag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Impfungen

Seit Dezember 2021 hat der Rhein-Sieg-Kreis die linksrheinische Impfstelle in den ehemaligen Räumlichkeiten des städtischen Jugendamtes Im Ruhrfeld 16 in Meckenheim in Betrieb genommen. Gemeinsam mit Landrat Sebastian Schuster rufen die Bürgermeister der linksrheinischen Kommunen die Bevölkerung zum Gebrauch dieses ortsnahen Impfangebotes auf.

Von Dienstag bis Samstag finden jeweils zwischen 12.00 und 18.00 Uhr Impfungen gegen das Coronavirus statt.

Alle ab 12 Jahren können sich in den beiden Impfstellen – linksrheinisch in Meckenheim und rechtsrheinisch in Sankt Augustin – mit oder ohne Termin die Erst- oder Zweitimpfung sowie eine Auffrischungsimpfung geben lassen.  Über https://rsk.impfsystem.de/visitor/ kann ein Termin vereinbart werden. Impfungen sind auch ohne Termin möglich; es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Die Impfstelle Sankt Augustin ist am Dienstag, den 15.03.2022, geschlossen.

Die Impfstelle Meckenheim ist am Dienstag, den 15.03.2022, und am Mittwoch, den 16.03.2022, geschlossen.

Daneben können weiterhin die Impfmöglichkeiten von Arztpraxen und künftig Apotheken genutzt werden. Zudem bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in unterschiedlichen Orten des Rhein-Sieg-Kreises an. Informationen zu mobilen Impfterminen unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Wer sich impfen lassen möchte, benötigt einen Personalausweis sowie (falls vorhanden) den Impfpass.

Hinweis: Es können vor Ort keine digitalen Impfzertifikate ausgestellt werden. Den QR-Code erhält man in der Apotheke.

Bei 12 – 15-Jährigen muss eine Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese Einverständniserklärung gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/impfen zum Download. Zur Impfung selbst müssen die Mädchen und Jungen von einer Erziehungsberechtigten/einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Hinweis zur 4. Impfung:

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis eine 4. Impfung an.

Die STIKO empfiehlt die 4. Impfung (2. Auffrischungsimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff für über 70-Jährige, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen und für Personen mit Immundefizienz frühestens 3 Monate nach der 3. Impfung (1. Auffrischungsimpfung).

Ebenfalls empfohlen wird die 4. Impfung für Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, hier jedoch frühestens 6 Monate nach der 3. Impfung.

Rhein-Sieg-Kreis und Asklepios Kinderklinik ermöglichen Impfungen für Kinder

Impfungen für 5- bis 11-Jährige

Im Buchungsportal unter rhein-sieg-kreis.de/impfen sind Termine verfügbar.

Bei der Impfung muss eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein und neben dem Impfbuch des Kindes eine unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen. Diese Einverständniserklärung gibt es ebenfalls unter rhein-sieg-kreis.de/impfen zum Download.

Für Fragen zur Impfung hat die Kinderklinik eine eigene Hotline eingerichtet: 02241 249600. Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Information zur Impfung!

Genauso wie bei den mobilen Impfungen und den Impfstellen des Rhein-Sieg-Kreises handelt es sich auch hier um ein ergänzendes Angebot zu den Impfungen durch die Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte.

3 G-Regelung für den Besuch im Swisttaler Rathaus

Für Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen, gilt ab sofort die 3 G Regel.  Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, die Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle -wie etwa einer Apotheke- durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests. Ebenso ist der Zutritt mit einem negativen PCR-Test gestattet, der jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf. Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht beim Besuch des Rathauses die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ein Besuch im Rathaus ist zudem nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich an das für Sie zuständige Fachgebiet   - https://www.swisttal.de/cms125/gemeinde_rat_verwaltung/artikel/2020-08-31_mitarbeiter_organisation.php -oder an die Servicestelle unter 02255/309-0 zu wenden. Termine für das Bürgerbüro können auch über die Plattform https://timeacle.com/business/index/id/3700 oder unter 02255/309-320 vereinbart werden.

Es wird gebeten, Termine im Rathaus – wenn möglich – ohne Begleitung wahrzunehmen und die Abstandregeln zu berücksichtigen, um sich und andere zu schützen.

Polizei Bürgersprechstunde

Polizeihauptkommissar Stefan Arth ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Diese Sprechstunde findet an den "Infopunkten" in Heimerzheim und Odendorf statt. In Odendorf ist die Sprechstunde mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr. In Heimerzheim ist die Sprechstunde dienstags, in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr.

Mobile Servicepoints der Telekom

Mittwoch, 09.03.2022:

-von 10:00 bis 13:30 Uhr, am katholischen Pfarrheim in Heimerzheim

-von 14:00 bis 16:30 Uhr, an der Kirche (Infopunkt) in Odendorf

Freitag, 11.03.2022:

-von 10:00 bis 11:30 Uhr, an der Kirche (Infopunkt) in Odendorf

-von 12:00 bis 14:00 Uhr, am katholischen Pfarrheim in Heimerzheim

Heizlüfter für Betroffene der Flutkatastrophe

Die Gemeinde Swisttal bietet neue Elektro-Heizlüfter, so genannte Radiatoren, für ihre Bürgerinnen und Bürger an. Bis zu zwei Radiatoren pro Haushalt werden zum Selbstkostenpreis von 35 Euro pro Gerät abgegeben. Termine sind bei Fachbereich II, Frau Monika Erfling, unter 02255 /309 530, oder per Mail an Monika.Erfling@Swisttal.de zu vereinbaren. Zudem ist aus dem Restbestand mobiler Heizgeräte eine Ausleihe möglich.