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Information des Geologischen Dienstes NRW

Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen - Pressemitteilung des geologischen Diensts NRW

Mit der Messung von Radon in der Bodenluft an weiteren 260 Stellen in Nordrhein-Westfalen wird das Messprogramm der Jahre 2019 – 2021 im Jahr 2022 fortgesetzt. Der GD NRW plant und führt auch dieses Messprogramm im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen durch.

Ziel des Messprogrammes der Jahre 2019 – 2021 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen und das Messstellennetz erheblich zu verdichten. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.

Die Datenbasis wurde durch die insgesamt 440 Messungen deutlich verbessert, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon noch sicherer beurteilen zu können. Die Datenverdichtung wird 2022 mit weiteren 260 Radon-Bodenluftmessungen fortgeführt.

Zeitraum

März 2022 bis August 2022

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grund­stücke zu betreten, um die erforderlichen Bodenluftmessungen durchzuführen und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erforderlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetz­lichen Bestimmungen ersetzt.

Im Dienste der Allgemeinheit wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauf­tragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten zu unterstützen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Ludger Krahn:              krahn@gd.nrw.de, 02151 897-239

Christa Claßen:                christa.classen@gd.nrw.de, 02151 897-295