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KRITIS-Regelung online beantragen

Digitaler Prozess für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Rhein-Sieg-Kreis (ke) – Wenn systemrelevante Beschäftigte nicht arbeiten dürfen, weil sie selbst positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder quarantänepflichtige enge Kontaktpersonen sind, können in Einrichtungen und Unternehmen der so genannten kritischen Infrastruktur Versorgungsengpässe entstehen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben dann die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen für die Berufstätigkeit inklusive des Wegs zur Arbeitsstätte und zurück eine Ausnahme von der Isolierungs- bzw. Quarantänepflicht zu beantragen. Das geht im Rhein-Sieg-Kreis ab sofort online! Unter rhein-sieg-kreis.de/kritis ist ein intuitiv bedienbares Online-Formular hinterlegt, in dem alle für eine mögliche Ausnahmeregelung relevanten Daten abgefragt werden. Liegen die nötigen Voraussetzungen vor und wohnt die betroffene Person auch im Rhein-Sieg-Kreis, steht am Ende des unbürokratischen Online-Prozesses eine digitale Ausnahmegenehmigung und automatische Information des zuständigen Ordnungsamtes. Falls Beschäftigte, für die eine so genannte KRITIS-Regelung beantragt wurde, allerdings nur im Rhein-Sieg-Kreis arbeiten und „außerhalb“ leben, erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber noch keine Genehmigung, sondern nur eine Bescheinigung, die dokumentiert, dass die „KRITIS-Voraussetzungen“ gegeben sind. Auf Basis dieses Dokuments kann dann das zuständige Ordnungsamt am Wohnsitz der betroffenen Person die eigentliche Ausnahmeentscheidung treffen. Zur kritischen Infrastruktur zählen Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten würden. Hierzu zählen beispielsweise die Bereiche Energie (Versorgung mit Strom, Gas, Kraftstoff), Trinkwasserversorgung, Gesundheit, Pflege und Betreuung, Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz.