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Aufstellen von Containern im öffentlichen Raum

- Rückkehr zur regulären Verfahrensweise -

Swisttal. Unmittelbar nach der Flutkatastrophe war es notwendig, für die Betroffenen zu gewährleisten, die Entsorgung von Müll und Bauschutt unmittelbar und unbürokratisch durch das Aufstellten von Containern vornehmen zu können. Daher wurde das rechtliche Verfahren zum Aufstellen von Containern auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet großzügig gehandhabt. Die Gemeinde weist jedoch darauf hin, dass nunmehr wieder zum rechtlichen Verfahren zurückgekehrt werden soll.

Dies bedeutet, dass vor der Aufstellung eines Containers auf einer öffentlichen Fläche ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abstellen eines Verkehrshindernisses beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises (Email: service3612@rhein-sieg-kreis.de) sowie ein Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bei der Gemeinde Swisttal (Email: ordnungsamt@swisttal.de) zu stellen sind.

Die Vorlaufzeit für die Bearbeitung der entsprechenden Anträge beträgt beim Straßenverkehrsamt 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufstellung und bei der Gemeinde Swisttal mindestens 2 Wochen. Es wird aufgrund dessen gebeten, die Anträge rechtzeitig bei den zuständigen Behörden einzureichen.