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Schlaglichter der 7. Kalenderwoche

Die Schlaglichter der 7. Kalenderwoche zum nachlesen.

„Schlaglichter“ der 7. Kalenderwoche

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zum Wiederaufbau Swisttals nach der Flutkatastrophe möchten wir Sie mittels telegrammartigen Bearbeitungspunkten zu den verschiedenen Bereichen, jeweils pro Kalenderwoche, informieren.

Nachfolgend einige Punkte aus der Kalenderwoche 14.02.- 18.02.2022.

 

Ratssitzung

Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses beschließt der Rat den Wiederaufbauplan der Gemeinde Swisttal für die kommunale öffentliche Infrastruktur nach der Starkregenkatastrophe im Juli 2021 für bisher erfasste und klassifizierte Schadensprojekte mit einer kumulierten Schadenssumme in Höhe von 74.119.286 Euro

Der Rat der Gemeinde Swisttal unterstützt gemeinsam mit den beteiligten Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Stadt Euskirchen (mit bestimmten Ortsteilen) den gesamten Bewerbungsprozess der Region „Voreifel-Die Bäche der Swist“ als neue LEADER – Region.

Beschluss für Bebauungsplan für Bolz- und Freizeitanlage am Gewerbegebiet Odendorf

Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans Odendorf Od 21 Bolzplatz/Freizeitanlage am Gewerbegebiet wurde in der Ratssitzung gefasst. Ziel des Bebauungsplans ist es, einen neuen Bolzplatz, sowie eine Fläche für einen Jugendtreff, ein Kleinspielfeld, sowie ein Fitness-Outdoor-Parcours zu errichten

 

Grundsteuer 2022 – allgemeine Informationen

Eigentümer von bebauten Grundstücken, die bei der Unwetterkatastrophe in 2021 einen erheblichen Schaden an ihren Objekten erlitten haben, der auch in 2022 nicht zu einer baldigen Wiedernutzung führt, haben hinsichtlich der Grundsteuer folgende Handlungsmöglichkeiten:

Ist ein Gebäude in Folge der Unwetterkatastrophe 2021 nicht mehr oder länger nicht mehr nutzbar, können die Eigentümer bei ihrem Finanzamt eine Neubewertung Ihres Grundsteuerwertes bzw. des Grundsteuermessbetrags beantragen. Wenn das Finanzamt eine solche Neubewertung vornimmt, wird die Gemeinde Swisttal auch die Grundsteuer entsprechend anpassen.

Vermieter, deren Mietobjekte in Folge der Unwetterkatastrophe 2021 auch in 2022 nicht vermietet werden können, können zusätzlich nach § 33 GrStG einen Erlass der Grundsteuer in Höhe von 25 Prozent beantragen, wenn die geschätzte übliche Jahresrohmiete um mehr als 50 Prozent gemindert ist. Bei einer Minderung der geschätzten Jahresrohmiete um 100 Prozent sieht die Vorschrift einen Erlass der Grundsteuer in Höhe von 50 Prozent vor. Der Antrag muss aussagekräftige Nachweise darüber enthalten, warum eine kurzfristige Widerherstellung des jeweiligen Objektes nicht möglich war.

Mit der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes 2013 hat der Rat der Gemeinde Swisttal nach intensiver Sachdebatte Maßnahmen beschlossen, um die defizitären Gemeindefinanzen innerhalb von 10 Jahren zu einem Haushaltsausgleich zu führen. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2021/2022 soll dies nun bereits in 2022 gelingen.

Dem Rat war es dabei wichtig, trotz der einschränkenden Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes, die weitere Gemeindeentwicklung nicht zu vernachlässigen.

Grundsteuer B

Einen wesentlichen Aspekt des Haushaltssicherungskonzeptes betreffen die Grundbesitzabgaben und hier vor allem die Grundsteuer B.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde, wie bereits in den letzten Jahren angekündigt, für 2022 auf 680 % (702 % mit Straßenreinigung) angehoben. Die Kosten der Straßenreinigung sind in die Grundsteuer eingerechnet und haben seit 2018 einen Anteil von 22% - Punkten.

Die Gemeinde liegt mit ihrem Hebesatz (680 % ohne Straßenreinigung) für 2022 im Vergleich unter den Hebesätzen der Nachbarkommunen Alfter (750 %) und Rheinbach (753 %) und über dem Hebesatz der Nachbarkommune Meckenheim (571 %).

Kanalbenutzungsgebühren

Die Anlagen zur Entwässerung von Schmutz- und Niederschlagswasser sind durch gesetzliche Bestimmungen kostendeckend zu betreiben. Anders als die Gemeindesteuern dürfen Sie daher nicht zur Deckung von Haushaltsdefiziten erhöht werden, sondern nur zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Abwasser.

Die Gebühr für Schmutzwasser bleibt wie im Vorjahr bei 3,00 €/m³, die Gebühr für Niederschlagswasser bei 0,88 €/m². Die Gemeinde liegt mit ihren Gebührensätzen unter denen der aufgeführten Nachbarkommunen.

Hundesteuer

Für das Jahr 2022 ist die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme vorgesehen.

 

Einsätze auf Grund des Sturmtiefs im Gemeindegebiet

Das Sturmtief „Xandra“, welches vom 16. auf den 17. Februar für eine erhöhte Warnlage im Gemeindegebiet und darüber hinaus sorgte, hat in der Gemeinde Swisttal zu wenig Einsätzen geführt. Die Freiwillige Feuerwehr Swisttal hat im Zusammenhang mit dem Sturm fünf Einsätze gefahren, wobei es sich in diesen Fällen jeweils um einen umgestürzten Baum handelte, der eine Straße versperrte. Die Freiwillige Feuerwehr hat auch für die kommenden Tage Planungen getroffen, welche im Bedarfsfall aktiviert werden können.

Der Bauhof der Gemeinde Swisttal hatte insgesamt vier Einsätze ähnlicher Art, bei denen Wirtschaftswege wieder befahrbar gemacht wurden. Weiterhin wurden am Donnerstag, den 17. Februar öffentliche Plätze und Wege kontrolliert und Gefahrenstellen beseitigt.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Swisttal beobachtet die Lage weiterhin engmaschig und befindet sich im engen Austausch mit der Feuerwehr, sowie dem Bauhof. Für die kommenden Tage wurde die Rufbereitschaft verstärkt, sowie Vorkehrungen getroffen um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können.

 

Bewerbung als LEADER Region „Voreifel - Bäche der Swist“

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg und Euskirchen sind zum Regionalforum „Voreifel – Die Bäche der Swist“ eingeladen. Dieses findet im Online Format am Donnerstag, 24. Februar 2022, um 17.00 Uhr, statt. Den Link zur Anmeldung und weitere Informationen finden sich im Internet auf www.leader-voreifel.de

Die fünf Kommunen Swisttal, Rheinbach, Meckenheim, Wachtberg und Euskirchen (mit bestimmten Ortsteilen) wollen sich gemeinsam mit den beiden Landkreisen Rhein-Sieg und Euskirchen als neue Region „Voreifel – Die Bäche der Swist“ im Rahmen des EU-Förderprogramm LEADER bewerben.

Ein zentrales Element im LEADER-Programm ist die umfangreiche Bürgerbeteiligung. Mit Hilfe von Workshops und öffentlichen Arbeitsgruppen werden Förderideen und Projekte erarbeitet und später umgesetzt. Zu Beginn des Prozesses hilft die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung der Regionalen Entwicklungsstrategie.

Nach den erfolgreich stattgefundenen Online-Workshops findet jetzt das Regionalforum statt. Dort wird die Regionale Entwicklungsstrategie, die mithilfe der Workshops erstellt wurde, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und es kann gemeinsam darüber diskutiert werden.

 

Wiederherstellung von Grenzzeichen an Grundstücksgrenzen – Vermessungsarbeiten für Betroffene kostenlos

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat in den betroffenen Gebieten zahlreiche Wohnhäuser und andere Gebäude massiv beschädigt oder komplett zerstört. Das Hochwasser hat dabei auch Grenzzeichen von Grundstücksgrenzen (z.B. Grenzsteine, Bolzen oder Meißelzeichen) weggerissen oder in ihrer Lage verändert.

Diese Grenzzeichen sind im sogenannten Liegenschaftskataster verzeichnet, das alle wichtigen Informationen zu Flurstücken und Gebäuden enthält. Also z.B. räumliche Lage, Abgrenzung, Nutzung und Größe.

 

Hier hilft der Rhein-Sieg-Kreis

Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können dem Amt für Katasterwesen und Geoinformation des Rhein-Sieg-Kreises formlos hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen ihrer Grundstücksgrenzen melden. Das Katasteramt stellt dann die konkreten Schäden an der Infrastruktur fest und koordiniert notwendige Vermessungsarbeiten, um die Grenzzeichen wiederherzustellen und das Liegenschaftskataster zu erneuern.

Diese Vermessungsarbeiten sind für betroffene Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer kostenlos!

Bitte melden Sie hochwasserbedingte Schäden an den Grenzzeichen von Grundstücken bis Montag, 28. Februar 2022, an

Bertram Stiel

Katasteramt – Bereich Vermessung

Telefon:                     02241 13-2797

Fax:                         02241 13-2437

vermessung@rhein-sieg-kreis.de

 

Spenden an die Gemeinde Swisttal im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15.07.2021

Als Reaktion auf die Unwetterkatastrophe am 14./15.07.2021 hat die Gemeinde Swisttal unmittelbar danach drei Spendenkonten eingerichtet. Auf diese Spendenkonten zahlten etwa 620 Spender (Privatpersonen, Unternehmen, Vereine) insgesamt fast 320.000 € ein. Die Gemeinde rief mehrmals von der o.a. Unwetterkatastrophe betroffene Swisttaler Bürger dazu auf, Anträge zu stellen, um Spenden aus den eingesammelten Spendenaufkommen zu erhalten. Die Spenden wurden auf der Grundlage einer Spendenvergaberichtlinie durch eine unabhängige Spendenvergabekommission, bestehend aus Vertreter*innen der AWO, des Kinder- und Jugendrings Swisttal, der katholischen Jugendagentur Bonn sowie der evangelischen und der katholischen Kirche Swisttal, vergeben. Insgesamt stellten 335 Swisttaler Bürger*innen einen Antrag, von denen 309 Anträge berücksichtigt werden konnten. Nachdem nun die letzten Spenden ausgezahlt wurden, seit geraumer Zeit jedoch nur noch vereinzelt Spenden eingingen, werden die Spendenkonten nun aufgelöst. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit, Spenden zur Abmilderung der unwetterbedingten Schäden aus der Unwetterkatastrophe des letzten Jahres an die Gemeinde zu überweisen. Diese können auf folgendes Bankkonto überwiesen werden:

Kreissparkasse Köln

IBAN DE17 3705 0299 0059 0020 06

BIC COKSDE33

Die Spenden werden dann zur Abmilderung von Schäden im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 an betroffene Swisttaler Bürger*innen, Vereine, Jugendeinrichtungen, sonstige gemeinnützige Zwecke etc. verwendet. Die Gemeinde bedankt sich bei allen Spendern sehr herzlich für die Unterstützung der Swisttaler Bürger*innen in dieser schwierigen Situation.

 

Westnetz setzt Zähler- und Anschlusskontrollen in den Privathaushalten betroffener Flutgebiete fort

Noch bis voraussichtlich Ende April 2022 werden in verschiedenen betroffenen Kommunen Mitarbeiter der Firma Westenergie unterwegs sein, um in Haushalten Messstelleneinrichtungen/ Zähler sowie Hausanschlussanlagen zu kontrollieren. Hintergrund ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Geräte nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021. Begonnen haben die Kontrollgänge bereits im letzten Herbst: über 12.575 Haushalte/Objekte wurden bereits überprüft, insgesamt 92.682 in den betroffenen Gebieten der genannten Kommunen werden noch kontrolliert.

Insgesamt bis zu 15 Monteurinnen und Monteure sind im Auftrag der Westnetz GmbH von montags bis samstags zwischen 8:00 – 18:00 Uhr in den ehemaligen Flutgebieten unterwegs. Die Monteure können sich jederzeit durch ihren Firmenausweis legitimieren und sind zusätzlich an blau-grauen oder blau-neongelben Arbeitsjacken mit dem Schriftzug „Westenergie“ oder „Westnetz“ erkennbar. Die Technikerinnen und Techniker kommen aus unterschiedlichen Regionen der Westnetz von Osnabrück bis Trier. Sie nutzen neben ihren privaten PKW zum Teil Betriebsfahrzeuge mit unterschiedlichen regionalen Kennzeichen. Sollten trotz der Legitimation Zweifel auftreten, können sich Hausbewohner von montags bis freitags zwischen 7:30 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer + 49 201 12 47300 und nach

16:00 Uhr unter der kostenfreien Störungsnummer der Westnetz 0800 4 11 22 44 rückversichern.

 

Verkehrsampel in Ollheim

In Ollheim werden derzeit Gasleitungen und Glasfaserkabel durch die Firma ME-Bauservice im Auftrag der e-regio und bn:t verlegt. Da die Verlegung in öffentlichen Verkehrsflächen erfolgt, ist für die Verkehrsführung eine verkehrsrechtliche Genehmigung des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich.

Für den aktuellen Bauabschnitt, müssen die Busse über die Straße Am Mattengraben zur Ludendorfer Straße (K67) geleitet werden. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse an der Einmündung insbesondere für Busse, wurde durch die Verkehrsbehörde die Bedarfsampel angeordnet.

Die beteiligten Firmen sind bemüht, die Arbeiten schnellst möglich soweit voran zu treiben, dass die Ampel zurückgebaut werden kann.

 

Beratungen des Rhein-Sieg-Kreises zu Förderanträgen der Wiederaufbauhilfe

Menschen, die vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen sind, können Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Fördermittel können für Schäden an Gebäuden (Wohnhäuser, Garagen etc.) und Hausrat beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn die Schäden nur teilweise durch eine Versicherung abgedeckt wurden. Der Rhein-Sieg-Kreis bietet an vier verschiedenen Standorten eine „Vor-Ort-Beratung“ für Betroffene an, die Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder nicht über einen Internetzugang verfügen.

Die Beratungsstellen sind:

• für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis

Siegburg, Kreisverwaltung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1

• für Alfter, Bornheim, Meckenheim und Wachtberg

Meckenheim, Außenstelle des Rhein-Sieg-Kreises, Kalkofenstraße 2

• für Rheinbach

Rheinbach, Gründer- und Technologiezentrum, Marie-Curie-Straße 1

• für Swisttal

Swisttal, Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, links neben der Katholischen Pfarrkirche

Da die Antragstellung online erfolgen muss, bietet der Rhein-Sieg-Kreis in Swisttal weiterhin eine „Vor-Ort-Beratung“ an. Die Telefon-Hotline 02241/13-2200 ist montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02241/13-2200 oder online über rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung erfolgen. Die Beratung kann auch vor Antragstellung als Unterstützung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos und Hilfestellungen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren finden Sie unter rhein-sieg-kreis.de/flut2021.

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" steht unter der Rufnummer 0211 4684-4994 für Fragen und Hinweise rund um den Wiederaufbau zur Verfügung.

 

Info-Punkte der Gemeinde Swisttal in Heimerzheim und Odendorf

Alle Swisttaler können sich mit flutbezogenen Anliegen an die beiden Info-Punkte wenden, unabhängig vom Wohnort. Die Info-Punkte werden zusätzlich durch freiwillige Helfer unterstützt.

Der Info-Punkt in Heimerzheim im Container am Fronhof ist von montags bis freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Heimerzheim ist Anja Fritzsche, E-Mail: Anja.Fritzsche@Swisttal.de, Telefon 02255/309461.

Der Info-Punkt in Odendorf im Container auf dem Zehnthofplatz ist von montags bis freitags von 11 bis 17 Uhr geöffnet. Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Odendorf ist Nicole Caspers, E-Mail: Nicole.Caspers@Swisttal.de, Telefon 02255/309460.

 

Hilfsangebote in Heimerzheim oder Odendorf

Deutsches Rotes Kreuz

Donnerstags 12 bis 15 Uhr am Pfarrzentrum Heimerzheim

Donnerstags 16 bis 19 Uhr am Info-Punkt Odendorf

Frank Pütz - 01 51 44 01 07 01

Frank Braun - 01 51 72 85 76 89 - hochwasser@drk-rhein-sieg.de

 

Johanniter

Mittwochs 12 bis 15 Uhr am Pfarrzentrum Heimerzheim

Mittwochs 15 bis 18 Uhr am Info-Punkt Odendorf

Luisa Mertens und Kai Imsande

Mobil 0 22 41 2 34 23 34 - hochwasserhilfe.bonn@johanniter.de

 

Evangelische Kirche und Diakonie Fluthilfe Team

Elke Feuser-Kohler - 01 72 8 63 70 64 - elke.feuser-kohler@dw-bonn.de

Claudia Müller-Bück - 0 22 54 8 07 01 39 - claudia.mueller-bueck@ekir.de

Olga Fix - 01 70 7 88 74 83 - olga.fix@dw-bonn.de

Link zum Spendenantrag:  https://portal.diakonie-rwl.de/drittmittel/hwh21/

 

Malteser Hilfsdienst e.V.

Elke Friedrich - 01 51 59 07 01 78 - elke.friedrich@malterser.org

Caritas

Alexandra Mahlkemper - 01 52 22 84 54 16

fluthilfezentrum@caritas-rheinsieg.de

 

AWO

Gisela Hein - 01 78 9 04 44 71

Tobias Leuning - 01 63 5 86 58 88 - hilfeinswisttal@gmail.com

 

Katholische Kirche

Pater Marek - 01 77 8 66 12 27 - madejmarek@web.de

 

„Gesprächscafé“ der Johanniter

Die Johanniter bieten einmal im Monat von 15-17.00 Uhr ein Gesprächscafé

an. Treffpunkt: Katholisches Pfarrheim, Am Zehnthof 4, in

53913 Swisttal/Odendorf. Die Teilnahme am Gesprächscafé ist kostenlos. Für Sicherheit sorgen die 2Gplus-Regel, ausreichend Abstände und die Maskenpflicht auf den Laufwegen. Für Teilnehmende, die nicht mobil sind, wird ein Abholservice angeboten. Eine Anmeldung ist bei Luisa Mertens, E-Mail: luisa.mertens@johanniter.de, Telefon 0173/3662629 möglich, aber nicht notwendig. Der nächste Termin für das Gesprächscafé ist am 10.03.2022.

 

Caritas Fluthilfe Zentrum

Das Caritas-Fluthilfe-Zentrum bietet für von der Flut direkt und indirekt betroffene Bürger, Helfer, Angehörige und Beobachter im Rhein-Sieg-Kreis Beratung und Unterstützung an. Die Angebote beinhalten z.B. Zeit für Gespräche, Freizeitgestaltung, Austauschmöglichkeiten oder kleine „Auszeiten“.

Das Beratungsmobil ermöglicht es, an mehreren Standpunkten für Bürger da zu sein. Zurzeit fährt das Beratungsmobil u.a. die Orte Heimerzheim, Bornheim, Odendorf und Ludendorf mit der Aussicht auf weitere Standorte an. Für Personen, die Interesse am Angebot haben, jedoch selber nicht mobil sind, leistet die Caritas zusätzlich aufsuchende Arbeit. Zudem kann die Caritas montags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr und donnerstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Büro in der Breite Straße 3 in 53913 Swisttal-Ollheim angetroffen werden.

Die genauen Standorte, Zeiten und etwaige Änderungen sowie weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Caritas unter www.caritas-fluthilfe-zentrum.de.

Kommen Sie einfach vorbei oder nehmen Sie Kontakt auf.

Das Caritas-Fluthilfe-Zentrum wird durch eine Kooperation vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), dem Katholischen Verein für soziale Dienste (SKM) sowie dem Caritasverband Rhein-Sieg e.V. verwirklicht.

 

Kostenloses Freizeitangebot für Familien aus den betroffenen Regionen der Flutkatastrophe

Aktionstag im Wasserzentrum der Gymnicher Mühle mit Greifvogelflugschau, Bastelangeboten und der Möglichkeit zum Besuch des Erftmuseums am Sonntag, den 13.03.2022 von 12:00 Uhr bis etwa 16:00 Uhr. Das Freizeitangebot der Johanniter-Jugend findet im Wasserzentrum Gymnicher

Mühle, Gymnicher Mühle 10, 50374 Erftstadt-Gymnich statt.

Gerne wird ein Transfer angeboten. Die Details können bei der Anmeldung besprochen werden.

Anmeldung/Fragen:

Lea Stommel

Telefon 0241 91838-85

E-Mail lea.stommel@johanniter.de

oder an Simone Baumann

simone.baumann@johanniter.de

0162 329 0657

 

Impfungen

Seit Dezember 2021 hat der Rhein-Sieg-Kreis die linksrheinische Impfstelle in den ehemaligen Räumlichkeiten des städtischen Jugendamtes Im Ruhrfeld 16 in Meckenheim in Betrieb genommen. Gemeinsam mit Landrat Sebastian Schuster rufen die Bürgermeister der linksrheinischen Kommunen die Bevölkerung zum Gebrauch dieses ortsnahen Impfangebotes auf.

Von Dienstag bis Samstag finden jeweils zwischen 12.00 und 18.00 Uhr Impfungen gegen das Coronavirus statt.

Bürgerinnen und Bürger, die sich in den beiden neuen Impfstellen – linksrheinisch in Meckenheim und rechtsrheinisch in Sankt Augustin – impfen lassen möchten, können über https://rsk.impfsystem.de/visitor/  einen Termin vereinbaren. Impfungen sind auch ohne Termin möglich; es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Daneben können weiterhin die Impfmöglichkeiten von Arztpraxen und künftig Apotheken genutzt werden. Zudem bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in unterschiedlichen Orten des Rhein-Sieg-Kreises an. Informationen zu mobilen Impfterminen unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Rhein-Sieg-Kreis und Asklepios Kinderklinik ermöglichen Impfungen für Kinder

Impfungen für 5- bis 11-Jährige

Im Buchungsportal unter rhein-sieg-kreis.de/impfen sind Termine verfügbar.

Bei der Impfung muss eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein und neben dem Impfbuch des Kindes eine unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen. Diese Einverständniserklärung gibt es ebenfalls unter rhein-sieg-kreis.de/impfen zum Download.

Für Fragen zur Impfung hat die Kinderklinik eine eigene Hotline eingerichtet: 02241 249600. Bitte beachten Sie: Es ist nicht möglich, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Information zur Impfung!

Genauso wie bei den mobilen Impfungen und den Impfstellen des Rhein-Sieg-Kreises handelt es sich auch hier um ein ergänzendes Angebot zu den Impfungen durch die Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte.

3 G-Regelung für den Besuch im Swisttaler Rathaus

Für Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen, gilt ab sofort die 3 G Regel.  Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, die Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle -wie etwa einer Apotheke- durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests. Ebenso ist der Zutritt mit einem negativen PCR-Test gestattet, der jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf. Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht beim Besuch des Rathauses die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ein Besuch im Rathaus ist zudem nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich an das für Sie zuständige Fachgebiet   - https://www.swisttal.de/cms125/gemeinde_rat_verwaltung/artikel/2020-08-31_mitarbeiter_organisation.php -oder an die Servicestelle unter 02255/309-0 zu wenden. Termine für das Bürgerbüro können auch über die Plattform https://timeacle.com/business/index/id/3700 oder unter 02255/309-320 vereinbart werden.

Es wird gebeten, Termine im Rathaus – wenn möglich – ohne Begleitung wahrzunehmen und die Abstandregeln zu berücksichtigen, um sich und andere zu schützen.

Selbsthilfegruppe „Hochwasser“

Es wurde eine psychologisch begleitete Selbsthilfegruppe Hochwasser Erste Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe in Swisttal initiiert, die sich zur gegenseitigen emotionalen Unterstützung, zum Gedankenaustausch und zur Motivation alle 14 Tage donnerstags von 19.30 bis 21.00 Uhr im Alten Kloster Heimerzheim, Kölner Straße 23, 1. Stock, trifft. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Gruppengröße ist begrenzt auf zwölf Teilnehmer, daher wird um eine Anmeldung unter info@keinstressmehr.de oder Mobil 0176-47194796 bei Sabine Bergeest und Eva-Maria Witz, Psychologinnen, www.keinstressmehr.de, gebeten.

Polizei Bürgersprechstunde

Polizeihauptkommissar Stefan Arth ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Diese Sprechstunde findet an den "Infopunkten" in Heimerzheim und Odendorf statt. In Odendorf ist die Sprechstunde Mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr. In Heimerzheim ist die Sprechstunde Dienstags, in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr.