Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Aktuelle Regelung für den Besuch im Swisttaler Rathaus

 Für Besuche im Rathaus gilt die 3G Regel. Zudem ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. 

Ludendorf. Für Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen, gilt ab sofort die 3 G Regel.  Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, die Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle -wie etwa einer Apotheke- durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests. Ebenso ist der Zutritt mit einem negativen PCR-Test gestattet, der jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf. Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht beim Besuch des Rathauses die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ein Besuch im Rathaus ist zudem nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich an das für Sie zuständige Fachgebiet -oder an die Servicestelle unter 02255/309-0 zu wenden. Termine für das Bürgerbüro können auch über die Plattform "Timeacle" oder unter 02255/309-320 vereinbart werden.

Es wird gebeten, Termine im Rathaus – wenn möglich – ohne Begleitung wahrzunehmen und die Abstandregeln zu berücksichtigen, um sich und andere zu schützen.