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„Schlaglichter“ der 49. Kalenderwoche

Swisttal, den 10.12.2021

„Schlaglichter“ der 49. Kalenderwoche

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zum Wiederaufbau Swisttals nach der Flutkatastrophe möchten wir Sie mittels telegrammartigen Bearbeitungspunkten zu den verschiedenen Bereichen, jeweils pro Kalenderwoche, informieren.

Nachfolgend einige Punkte aus der Kalenderwoche 06.12. – 10.12.2021

3 G-Regelung für den Besuch im Swisttaler Rathaus

Für Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen, gilt ab sofort die 3 G Regel.  Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, die Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle -wie etwa einer Apotheke- durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Eine Übersicht der Schnelltestzentren gibt es unter www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests. Ebenso ist der Zutritt mit einem negativen PCR-Test gestattet, der jedoch nicht älter als 48 Stunden sein darf. Aus Gründen des Infektionsschutzes besteht beim Besuch des Rathauses die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Ein Besuch im Rathaus ist zudem nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten sich an das für Sie zuständige Fachgebiet   - https://www.swisttal.de/cms125/gemeinde_rat_verwaltung/artikel/2020-08-31_mitarbeiter_organisation.php -oder an die Servicestelle unter 02255/309-0 zu wenden. Termine für das Bürgerbüro können auch über die Plattform https://timeacle.com/business/index/id/3700 oder unter 02255/309-320 vereinbart werden.

Es wird gebeten, Termine im Rathaus – wenn möglich – ohne Begleitung wahrzunehmen und die Abstandregeln zu berücksichtigen, um sich und andere zu schützen.

Fragenkatalog der Gemeinde Swisttal an den WES

In der Sitzung des Rates am 17.08.2021 berichtete die Bürgermeisterin über die Geschehnisse am 14.07.2021, den Tag der Naturkatastrophe und den nachfolgenden Tagen aus der Stabsarbeit der Verwaltung. Auch die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Swisttal, Herr Christian Klein, der Amtsleiter für das Amt für Bevölkerungsschutz des Rhein-Sieg-Kreises, Herr Ingo Freier und der Geschäftsführer von e-regio, Herr Markus Böhm, verantwortlich für den Betrieb und die Unterhaltung der Steinbachtalsperre berichteten über die Abläufe und Tätigkeiten in ihren Verantwortungsbereichen. In der anschließenden Fragerunde und den Diskussionen zu den einzelnen Berichten konnte schnell erkannt werden, dass viele Fragen zur Situation der Steinbachtalsperre am Tag des Ereignisses sowie danach nicht abschließend beantwortet werden konnten. Für die politischen Vertreter, die Bürgermeisterin sowie die Verwaltung war klar, dass hier keine abschließenden und erschöpfende Antworten gegeben worden sind und sich die Gemeinde Swisttal in den kommenden Verfahren und weiteren Planungsüberlegungen in der Verbandsversammlung des zur Zukunft und Funktion der Steinbachtalsperre eindeutig positionieren muss. Es wurde vereinbart, dass seitens der Verwaltung konkrete Fragen an die Betreiber der Steinbachtalsperre formuliert werden sollen über die in den Ausschüssen beraten und ggfls. von den einzelnen Fraktionen noch ergänzt und konkretisiert werden können. Darüber hinaus soll der Geschäftsführer und Betreiber der Steinbachtalsperre, Herr Markus Böhm, erneut zur gemeinsamen Sitzung des Klima-, Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschusses sowie des Planungs- und Verkehrsausschusses eingeladen werden, um über den aktuellen Verfahrensstand zur Zukunft der Steinbachtalsperre zu informieren. Die Mitglieder der Ausschüsse sollten über die im Beschlussvorschlag formulierten Fragen beraten und entscheiden.

Auf der Homepage der Gemeinde Swisttal ist der Fragenkatalog aus der Ratssitzung vom 17.08.2021 und die Antworten, die in der Sitzung des Wasserversorgungsverbands Euskirchen Swisttal am 01.12.2021 im öffentlichen Teil der Sitzung vorgelegt wurden. Darüber hinaus wurde in der Sitzung am 01.12.2021 Beschluss darüber gefasst, die Erarbeitung der Szenarien unter Ziffer 4 und 5 extern zu beauftragen. Über die Ergebnisse wird in einer der nächsten Sitzungen des Wasserversorgungsverbands Euskirchen Swisttal berichtet werden.

Bauschutt

Alle Bauschuttcontainer wurden entfernt, da sie nicht für ihren vorgesehenen Zweck genutzt wurden; stattdessen sammelte sich in ihnen Sperrmüll. Eine Neuaufstellung ist aufgrund dessen nicht mehr vorgesehen. Eine Erstattung von Kosten für Bauschutt erfolgte nur bis zum 31.10.2021 durch die Gemeinde. Wer bis zum 31.10.2021 keine Erstattung der Bauschuttkosten bei der Gemeinde Swisttal beantragt hat, hat immer noch die Möglichkeit über den Wiederaufbau-Fonds des Landes diese Entsorgungskosten von Abfällen zu beantragen. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe gestellt werden.

Mobile Hilfe der Diakonie

Das Diakonische Werk Bonn und Region bietet mit den Mitteln der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe und mit Unterstützung der Landeskirche mobile Hilfe an. Hierzu wurde ein Mobiles Fluthilfe-Team aufgestellt, das vor Ort aktiv ist. Das Mobile Fluthilfe-Team Voreifel ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

-Beate Krugel, Mobil: 0151 12 27 13 62, beate.krugel@dw-bonn.de

-Elke Feuser-Kohler, Mobil: 0172 86 37 06 4, elke.feuser-kohler@dw-bonn.de

-Marko Grzincic, Mobil: 0172 84 68 67 1, marko.grzincic@dw-bonn.de

Selbsthilfegruppe „Hochwasser“

Es wurde eine psychologisch begleitete Selbsthilfegruppe Hochwasser Erste Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe in Swisttal initiiert, die sich zur gegenseitigen emotionalen Unterstützung, zum Gedankenaustausch und zur Motivation alle 14 Tage dienstags von 19.00 bis 20.30 Uhr im Alten Kloster Heimerzheim, Kölner Straße 23, 1. Stock, trifft. Das erste Treffen fand – unter Einhaltung der 2G Regeln - am Donnerstag, den 25.11.2021, um 19.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Gruppengröße ist begrenzt auf zwölf Teilnehmer, daher wird um eine Anmeldung unter info@keinstressmehr.de oder Mobil 0176-47194796 Sabine Bergeest und Eva-Maria Witz, Psychologinnen, www.keinstressmehr.de, gebeten.

„Gesprächscafé“ der Johanniter

Ab Montag, den 29. November 2021, bieten die Johanniter

einmal im Monat von 15-17.00 Uhr ein Gesprächscafé

an. Treffpunkt: Katholisches Pfarrheim, Am Zehnthof 4, in

53913 Swisttal/Odendorf. Die Teilnahme am Gesprächscafé ist kostenlos, eine

Anmeldung nicht nötig.

Geplante Termine für das Gesprächscafé von 15-17.00 Uhr:

20.12.2021, 13.01., 03.02. und 10.03.2022

Darüber hinaus beraten die Johanniter unterstützen bei Fragen und bearbeiten Spendenanträge:

-Heimerzheim: mittwochs, 12-15.00 Uhr, Infopoint Pfarrzentrum an der Bornheimer Straße

-Swistal/Odendorf: mittwochs, 15.30-18.00 Uhr, Infopoint am Dorfhaus am Bendenweg

-Projektbüro der Johanniter, Dorfplatz Flerzheim,53359 Rheinbach:

Mo.-Fr. von 9-18.00 Uhr.

Terminvergabe unter: 02241 23423-34 oder per E-Mail an:

hochwasserhilfe.bonn@johanniter.de

Impfen

Mobiles Impfen in Swisttal (ohne Anmeldung):

-Montag, 13.12.2021, von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Altes Kloster in Heimerzheim, Kölner Straße 23.

-Donnerstag, 23.12.2021, von 10:00 bis 16:00 Uhr, Zehnthof in Odendorf.

Weitere Informationen zu mobilen Impfterminen unter rhein-sieg-kreis.de/impfen

Besondere Impfaktionen in der Kantine des Kreishauses:

Der Rhein-Sieg-Kreis führt an den drei kommenden Adventssamstagen eine große Impfaktion in der Kantine des Kreishauses in Siegburg durch.

-Samstag, 11.12.2021, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

-Samstag, 18.12.2021, von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Achtung: Der Zugang zur Kantine des Kreishauses erfolgt über die Lieferzufahrt von der Mühlenstraße aus. Die anderen Zugänge sind nicht geöffnet.

Seit Dienstag, den 7. Dezember, hat der Rhein-Sieg-Kreis die linksrheinische Impfstelle in den ehemaligen Räumlichkeiten des städtischen Jugendamtes Im Ruhrfeld 16 in Meckenheim in Betrieb genommen. Gemeinsam mit Landrat Sebastian Schuster rufen die Bürgermeister der linksrheinischen Kommunen die Bevölkerung zum Gebrauch dieses ortsnahen Impfangebotes auf.

Von Dienstag bis Samstag werden jeweils zwischen 12.00 und 18.00 Uhr Impfungen gegen das Coronavirus stattfinden. Geplant sind vier Impfkabinen, in denen bis zu 480 Impfungen pro Tag – rund 2.400 Impfungen pro Woche – durchgeführt werden können.

Impfen lassen können sich alle Impfwilligen ab 12 Jahren. Wer sich mit Johnson&Johnson immunisieren lassen möchte, muss gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) mindestens 60 Jahre alt sein. Eine Auffrischungsimpfung – sogenannte Boosterimpfung – erhalten gemäß aktueller Empfehlung der STIKO und des aktuell gültigen Erlasses des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) alle Impfwilligen frühestens sechs Monate nach ihrer Zweitimpfung. Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten hat, kann die Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen bekommen.

Bürgerinnen und Bürger, die sich in den beiden neuen Impfstellen – linksrheinisch in Meckenheim und rechtsrheinisch in Sankt Augustin – impfen lassen möchten, können über https://rsk.impfsystem.de/visitor/  einen Termin vereinbaren. Impfungen sind auch ohne Termin möglich; es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen.

Daneben können weiterhin die Impfmöglichkeiten von Arztpraxen und künftig Apotheken genutzt werden. Zudem bietet der Rhein-Sieg-Kreis mobile Impfangebote in unterschiedlichen Orten des Rhein-Sieg-Kreises an. Informationen zu mobilen Impfterminen unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/impfen.

Rhein-Sieg-Kreis und Asklepios Kinderklinik ermöglichen Impfungen für Kinder:

Da das Land NRW dem Rhein-Sieg-Kreis bisher nur 2.500 Dosen des speziell für Kinder in diesem Alter zugelassenen Impfstoffs von BioNTech zur Verfügung gestellt hat, sind die Termine zum größten Teil bereits vergeben.

Leider kann der Rhein-Sieg-Kreis nicht sagen, wann das Land weitere Impfdosen für Impfungen der 5- bis 11-Jährigen liefert.

Von Februar bis September 2021 wurden im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises in der Asklepios Kinderklinik in Sankt Augustin rund 300.000 Menschen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus geimpft. Jetzt setzen Rhein-Sieg-Kreis und Asklepios ihre erfolgreiche Zusammenarbeit im Kampf gegen Corona fort: In der Kinderklinik können sich bald Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren impfen lassen.

In einer ersten Phase sollten von Freitag, 17. Dezember 2021, bis Sonntag, 16. Januar 2022, bis zu 5.880 Kinder eine Impfung erhalten. Vier Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte der Kinderklinik werden gleichzeitig im Einsatz sein, um je Impftag bis zu 360 Immunisierungen durchzuführen.

Genauso wie bei den mobilen Impfungen und bei den Impfstellen des Rhein-Sieg-Kreises handelt es sich auch hier um ein ergänzendes Angebot zu den Impfungen durch die Kinder- und Jugendärztinnen bzw. Kinder- und Jugendärzte.

Verimpft wird ausschließlich der speziell für Kinder in diesem Alter zugelassene Impfstoff von Pfizer/BioNTech.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wird empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren. Ein entsprechendes Online-Buchungsportal wird am Freitag,

10. Dezember 2021, freigeschaltet.

Bei der Impfung selbst muss eine erziehungsberechtigte Person anwesend sein und neben dem Impfbuch des Kindes eine unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen.

Das Buchungsportal und die Einverständniserklärung gibt es unter rhein-sieg-kreis.de/impfen. Für Fragen zur Impfung hat die Kinderklinik eine eigene Hotline eingerichtet: 02241 249600.

Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und diesen vom regulären Krankenhausbetrieb zu trennen, werden die Impflinge mit ihren Erziehungsberechtigten über einen gesonderten (hinteren) Eingang zur „Interdisziplinären Ambulanz“ geführt. Vom Parkhaus wird um das Klinikgebäude herum eine Wegbeschreibung eingerichtet.

Vergabe von weiteren Spendengeldern – erneuter Aufruf zur Antragstellung durch Betroffene

Auf die drei Spendenkonten der Gemeinde Swisttal für Betroffene der Flutkatastrophe sind bisher Spenden in Höhe von ca. 240.000 Euro eingegangen. Bisher wurden davon an betroffene Bürgerinnen und Bürger ca. 200.000 Euro ausgezahlt.

Zur Verteilung der übrigen Spenden und weiterer eingehender Spenden ruft die Gemeinde Swisttal betroffene, bisher noch nicht mit Spenden bedachte, Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Anträge auf die Gewährung von Spenden zu stellen.

Die Vergabe der Spenden erfolgt nach einer Spendenvergaberichtlinie durch eine Spendenkommission bestehend aus, drei Vertretern von gemeinnützigen Organisationen sowie je einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche.

Anträge stellen können nur Mieter/innen (Unwetterschaden am Hausrat) und Eigentümer/innen von selbst genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohnräumen (Unwetterschaden am jeweiligen Wohnraum) mit Hauptwohnsitz in Swisttal.

Dem Antrag ist eine geeignete Dokumentation (z.B. Fotos, Schadensaufstellung, Gutachten) zum Nachweis des Schadens beizufügen.

Anträge sind im Original an die Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal bis spätestens 10.12.2021 zu stellen. Weitere Details sind der Vergaberichtlinie und dem Antrag zu entnehmen. Vergaberichtlinie und Anträge können hier auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder als Papierausdruck im Rathaus abgeholt werden.

Wiederaufbauhilfe 2021 und Antragstellung

Da die Antragstellung online erfolgen muss, bietet der Rhein-Sieg-Kreis in Swisttal weiterhin eine „Vor-Ort-Beratung“ an. Die Beratungen erfolgen im Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02241/13-2200 oder online über rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung erfolgen. Die Beratung kann auch vor Antragstellung als Unterstützung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Ab 1. Dezember 2021 ist die Telefon-Hotline 02241/13-2200 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar.

Weitere Infos und Hilfestellungen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren finden Sie unter rhein-sieg-kreis.de/flut2021.

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" steht unter der Rufnummer 0211 4684-4994 für Fragen und Hinweise rund um den Wiederaufbau zur Verfügung.

Info-Punkte

Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Heimerzheim ist Anja Fritzsche, E-Mail: Anja.Fritzsche@Swisttal.de, Telefon 02255/309461. Der Info-Punkt in Heimerzheim ist am Pfarrzentrum an der Bornheimer Straße untergebracht.

Für den Info-Punkt in Heimerzheim wird zurzeit eine winterfeste Lösung in Form eines Bürocontainers in Zusammenarbeit mit einer Hilfsorganisation erarbeitet.

Ansprechpartner am Info-Punkt in Odendorf ist Stefan Dilly, E-Mail: Stefan.Dilly@Swisttal.de, Telefon 02255/309460. Der Info-Punkt in Odendorf ist im Container auf dem Zehnthofplatz.

Die Ansprechpartner an den Info-Punkten in Heimerzheim und Odendorf stehen weiterhin für Betroffene der Flutkatastrophe von montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung.

An den Info-Punkten unterstützen zudem ehrenamtliche Helfer Betroffene bei der Vorbereitung der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe.

Polizei Bürgersprechstunde

Polizeihauptkommissar Stefan Arth ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Diese Sprechstunde findet an den "Infopunkten" in Heimerzheim und Odendorf statt.

Termine:

Infopunkt Swisttal-Heimerzheim, katholisches Pfarrheim, hinter der Kirche: dienstags, 10:00 - 11:00 Uhr

Infopunkt Swisttal-Odendorf, Parkplatz Am Zehnthof:

mittwochs,13:00 - 14:00 Uhr

Mobile Servicepoints der Telekom in Swisttal         

Mittwoch, 15.12.2021:

-am Pfarrzentrum beim Infopunkt in Heimerzheim von 12:00 bis 13:30 Uhr

-an der Kirche, Infopunkt, in Odendorf von 14:00 bis 16.30 Uhr

Freitag, 17.12.2021:

-am Pfarrzentrum beim Infopunkt in Heimerzheim von 10:00 bis 12:00 Uhr

-an der Kirche, Infopunkt, in Odendorf von 12.30 bis 14.30 Uhr

Heizlüfter für Betroffene der Flutkatastrophe

Die Gemeinde Swisttal bietet neue Elektro-Heizlüfter, so genannte Radiatoren, für ihre Bürgerinnen und Bürger an. Bis zu zwei Radiatoren pro Haushalt werden zum Selbstkostenpreis von 35 Euro pro Gerät abgegeben. Termine sind bei Fachbereich II, Frau Monika Erfling, unter 02255 /309 530, oder per mail an Monika.Erfling@Swisttal.de zu vereinbaren. Zudem ist aus dem Restbestand mobiler Heizgeräte eine Ausleihe möglich.

Energieberatung für Flutgeschädigte

Die Verbraucherzentrale NRW e. V. bietet eine weitere Energieberatung für Flutgeschädigte an. Nachdem die vor-Ort-Termine sehr gut angenommen wurden, möchte die Verbraucherzentrale NRW e. V.  in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Swisttal ein weiteres Angebot zur Beratung Flutgeschädigter machen. Bis Ende des Jahres werden jeden Donnerstag von 13.00 - 16.00 Uhr Telefontermine angeboten. Im halbstündlichen Takt haben dann Flutgeschädigte wieder die Möglichkeit unabhängige Informationen zu Ihren Themen zu bekommen.

Termin: 16.12.2021

Die Anmeldung kann per Mail unter rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw erfolgen.

Reinigung Kunstrasenplatz

Aufgrund der Flutkatastrophe ist es erforderlich eine spezielle Reinigung der Kunstrasenfläche der Gemeinschaftssportanlage Buschhoven-Morenhoven durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen. Dies ist das Ergebnis einer gutachterlichen Prüfung.  Die Fläche konnte aufgrund der Überprüfung zwar freigegeben werden, da sie unbelastet war, so dass Trainings- und Spielbetrieb für SV Hertha Buschhoven und den SV Swisttal möglich waren. Die zusätzliche Flächenreinigung war jedoch für die Wiederherstellung und Funktionsfähigkeit notwendig. Die Reinigungsarbeiten durch ein Fachunternehmen haben in der 48. Kalenderwoche begonnen und werden voraussichtlich in der 49. Kalenderwoche abgeschlossen.

Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, besuchte Swisttal

Ministerin Ina Scharrenbach war vor Ort, um sich über die Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe zu informieren. Dabei wurde mit der Ministerin auch die weitere Unterstützung durch das Land besprochen.

Erstes Ziel des Besuchs war die Gesamtschule in Heimerzheim, die Klassen der von der Flut betroffenen Grundschule in ihren Räumlichkeiten aufgenommen hat. Auf dem Gelände der Schule wird zurzeit die neue aufgebaute Schulcontaineranlage für die 17 Klassen der Grundschule ausgebaut. Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule können nach den Winterferien einziehen. Die Schulleiterin der Gesamtschule Sibylle Prochnow Penedo und Konrektorin Barbara Ulbrich sowie die stellvertretende Leiterin der Swistbachschule Angela Peters und die kommissarische Konrektorin Christina Eckhardt informierten gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Ministerin über die Zusammenarbeit und die Koordination der schulischen Abläufe.  Auf der Wunschliste der Schulleitungen standen insbesondere die Wiederherstellung der Swistbachschule bis zum Ablauf der Sommerferien, Multifunktionsgeräte für die Schulhofgestaltung der Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die weitere Unterstützung bei der Schwimmbadsanierung.

Im Anschluss fand im Evangelischen Gemeindezentrum ein Gespräch mit dem Heimerzheimer Helferkreis statt. Die ehrenamtlichen Helfer gingen zunächst auf die erste Zeit nach der Flutkatastrophe und die Hilfskoordination ein. Danach wurde die derzeitige Situation mit psychologischer Betreuung, Unterstützung bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe, der Berücksichtigung von Preissteigerungen im Wiederaufbauantrag und die Winterhilfe thematisiert. Der Info-Punkt am Katholischen Pfarrzentrum mit Essensausgabe, Beratungs- und Hilfsangeboten im Pfarrzentrum wird dabei durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde unterstützt. Dank ging auch an Pfarrerin Müller-Bück, die für die regelmäßigen Treffen des Helferkreises das Pfarrzentrum der Evangelischen Pfarrgemeinde zur Verfügung stellt. Eingegangen wurde zudem auf die Situation der Versorgungsfunktion von Heimerzheim auch für die Bevölkerung der umliegenden Orte und die derzeitige Lage der Gewerbetreibenden sowie die stattgefundene Bereitstellung von Containern für die Gewerbetreibenden im Bereich Fronhof/Kölner Straße.

Die Leitung der Freiwilligen Feuerwehr mit Wehrleiter Christian Klein den stellvertretenden Wehrleitern Matthias Niklasch, Torsten Clemens und Löschgruppenführer Jens Koßmann informierten mit Bürgermeisterin Kalkbrenner die Ministerin über die Flutschäden am Feuerwehrgerätehaus Heimerzheim und die Notwendigkeit eines Neubaus mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen gegen künftige Hochwasser. Die Feuerwehrleitung hat hierzu mit der Löschgruppe Heimerzheim eine erste Planskizze zur Geländeaufteilung erarbeitet, die der Ministerin ebenfalls vorgestellt wurde.

Von Seiten der Bürgermeisterin wurden als zusätzliche Themen die Notwendigkeit der Ausweisung von Gewerbegebieten für Heimerzheim thematisiert, um den Gewerbetreibenden Angebote zur Umsiedlung ihrer Betriebe aus gefährdeten Bereichen zu ermöglichen. Des Weiteren wurde die Notwendigkeit der Finanzierung für Zwischenlösungen im Sportbereich dargestellt.

Wiederaufbauplan

In der Sitzung des Rates am 07.12.2021 stellten Dipl.-Ing Olaf Schwarz, C & E Consulting und Engineering GmbH, Chemnitz und Dipl.-Ing. Jörg Timmermann, PBS Planungsbüro Schumacher GmbH, Wiehl das Projektmanagement sowie die Schadensanalyse und Bedarfsermittlung mit Projektanlauf, Ortsbegehungen, Priorisierung, Ermittlung der erforderlichen Planungsgrundlagen, Schnittstellenanalyse, Erstellung der Fördermittelanträge, Abfrage von Ingenieurleistungen und Dokumentation zur Starkregen- und Hochwasserkatastrophe Juli 2021 vor und beantworten Fragen der Ratsmitglieder. 

Provisorische Fahrzeughalle für das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heimerzheim

Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 den Kauf einer provisorischen Fahrzeughalle als Zwischenlösung beschlossen, bis der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Heimerzheim erfolgt ist. Die Beauftragung darf - nach Einholung von möglichst drei Angeboten - durch die Verwaltung bis zu einem Brutto-Betrag von 350.000 Euro unverzüglich erfolgen. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen aus dem Wiederaufbauhilfefonds des Landes für hochwassergeschädigte Kommunen finanziert werden.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für die Ortslage Odendorf

Der Rat hat auf Empfehlung des Planungs- uns Verkehrsausschusses vom 25.11.2021 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Swisttal für die Ortslage Odendorf – im Bereich des Bebauungsplanes Odendorf Od 21 „Sportzentrum Odendorf“ – beschlossen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Umwandlung der Darstellung „Fläche für die Landwirtschaft“ in die Darstellung „Grünflächen mit der Zweckbestimmung: Sportplatz“ auf dem Flurstück 18, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Odendorf Od 21 „Sportzentrum Odendorf“ im Parallelverfahren zu schaffen. Der östliche Streifen des Gebietes ist Landschaftsschutzgebiet und soll erhalten bleiben.

Der Rat hat zudem beschlossen, zur Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung – insbesondere der naturschutzrechtlichen Belange – im weiteren Verfahren eine landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPIG bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

Bebauungsplan Odendorf Od 21 „Sportzentrum Odendorf“

Der Rat hat am 07.12.2021 auf Empfehlung des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 25.11.2021 den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Odendorf Od 21 „Sportzentrum Odendorf“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 18 und 19 – Gemarkung Odendorf, Flur 14. Die Gebietsgröße beträgt circa 5,5 Hektar.

Der Geltungsbereich wird im Norden und Westen durch die Landstraße L 11 begrenzt. Im Süden sowie im Osten wird das Plangebiet jeweils durch einen Wirtschaftsweg umschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist der Wiederaufbau bzw. die Entwicklung eines neuen Sportzentrums. Im süd-östlichen Bereich des Plangebietes soll eine Ausgleichsfläche entstehen, während der nord-östliche Bereich als Waldfläche erhalten bleiben soll.

Die 8. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich dieses Bebauungsgebietes wird als Parallelverfahren durchgeführt.

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Sanierung des Parkplatzes am Friedhof/Dorfhaus Miel

Der Rat hat den Beschluss des Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschusses bestätigt und in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, den Parkplatz am Friedhof/Dorfhaus Miel für 35 Stellplätze sowie die Gehwegfläche vor dem Friedhof/Dorfhaus Miel zu sanieren. Die Finanzierung soll aus Mitteln der Wiederaufbauhilfe des Landes für Hochwasserschäden erfolgen.

Bereitstellung überplanmäßiger Mittel zur Erweiterung des Parkplatzes Rathaus Ludendorf

Zur Erweiterung des Parkplatzes am Rathaus – einschließlich einer Erneuerung der vorbeilaufenden Straße sowie die Errichtung von neun Stellplätzen für E-Fahrzeuge unter einem Photovoltaik-Carport mit Lademöglichkeit – hat der Rat in seiner Sitzung am 07.12.2021 die Bereitstellung beschlossen.

Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel zum Umbau des bestehenden Gebäudes Rathausstraße 130 als Büroraum für die Verwaltung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beschlossen, zur Verbesserung der Raumsituation aufgrund der durch die Unwetterkatastrophe teilweise zerstörten Verwaltungsgebäude außerplanmäßige Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 für dem Umbau des ehemaligen Übergangswohnheimes, Rathausstraße 130, in Swisttal-Ludendorf, bereitzustellen. Die Deckung erfolgt über den Wiederaufbauhilfefonds des Landes NRW. Im Gebäude sollen neben Büroarbeitsplätzen weitere Räume für die Polizei-Bezirksdienststelle und Feuerwehr sowie Stabsarbeit im Krisenfall entstehen.

Rohbauarbeiten Containerschule in Heimerzheim – Dringlichkeitsentscheidung

Da die Räumlichkeiten der Swistbachschule durch die Flutkatastrophe schwer beschädigt wurde, war es zur Sicherstellung des Unterrichtsbetriebs erforderlich auf der Grünfläche neben der Mensa der Gesamtschule eine Schulcontaineranlage zu errichten. Es war notwendig die Containerschule schnellstmöglich fertigzustellen, daher war eine Beschlussfassung zur Beauftragung der Rohbauarbeiten in der Oktober-Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschusses nicht möglich. In der Sitzung am 24.11.2021 hat der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss aus diesem Grund die Dringlichkeitsentscheidung nachträglich genehmigt.

Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr Swisttal

Bei der Flutkatastrophe wurde ein großer Teil der persönlichen Schutzausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Swisttal so beschädigt, dass diese für eine weitere Verwendung unbrauchbar ist. Derzeit wird Schutzbekleidung leihweise zur Verfügung gestellt.  Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auch künftig gewährleisten zu können ist eine Neubeschaffung von persönlicher Schutzausrüstung äußerst dringlich und zwingend. Der Rat hat daher in seiner Sitzung am 07.12.2021 im nichtöffentlichen Teil die Vergabe zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr beschlossen.

Vorstellung des Klimafolgenanpassungskonzepts Rhein-Voreifel:

Die Konzeptvorstellung erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie in einer Onlineveranstaltung am 08.12.2021. Die Klimamap Region Rhein-Voreifel steht unter http://www.rhein-voreifel.klimamap.de/ zur Verfügung.