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Vergabe von weiteren Spendengeldern der Gemeinde Swisttal im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021

Bürgerinnen und Bürger, die von der Flut betroffen sind, können Anträge auf die Gewährung von Spenden stellen.

Auf die drei Spendenkonten der Gemeinde Swisttal für Betroffene der Flutkatastrophe sind bisher Spenden in Höhe von ca. 240.000 Euro eingegangen. Davon wurden bereits ca. 200.000 Euro an Betroffene ausgezahlt.

Zur Verteilung der übrigen Spenden und weiterer eingehender Spenden ruft die Gemeinde Swisttal betroffene, bisher noch nicht mit Spenden bedachte, Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Anträge auf die Gewährung von Spenden zu stellen.

Die Vergabe der Spenden erfolgt nach einer Spendenvergaberichtlinie durch eine Spendenkommission bestehend aus, drei Vertretern von gemeinnützigen Organisationen sowie je einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche.

Anträge stellen können nur Mieter -Unwetterschaden am Hausrat- und Eigentümer von selbst genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohnräumen -Unwetterschaden am jeweiligen Wohnraum- mit Hauptwohnsitz in Swisttal.

Dem Antrag ist zum Nachweis des Schadens eine Dokumentation insbesondere durch Fotos, Schadensaufstellung und Gutachten beizufügen.

Anträge sind im Original an die Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal bis spätestens 10.12.2021 zu stellen. Weitere Details sind der Vergaberichtlinie und dem Antrag zu entnehmen. Vergaberichtlinie und Anträge können hier auf der Homepage der Gemeinde Swisttal www.swisttal.de heruntergeladen oder als Papierausdruck im Rathaus an der Information abgeholt werden.

Antrag auf Gewährung von Spenden an Privathaushalte aus der Spendenaktion
„Unwetterkatastrophe vom 14./15.Juli 2021 in Swisttal“