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„Schlaglichter“ der 47. Kalenderwoche

Zum Wiederaufbau Swisttals nach der Flutkatastrophe möchten wir Sie mittels telegrammartigen Bearbeitungspunkten zu den verschiedenen Bereichen, jeweils pro Kalenderwoche, informieren.

Swisttal, den 26.11.2021

„Schlaglichter“ der 47. Kalenderwoche

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zum Wiederaufbau Swisttals nach der Flutkatastrophe möchten wir Sie mittels telegrammartigen Bearbeitungspunkten zu den verschiedenen Bereichen, jeweils pro Kalenderwoche, informieren.

Nachfolgend einige Punkte aus der Kalenderwoche 22.11. – 26.11.2021

Aktuelle Regelung für den Besuch im Swisttaler Rathaus

Für Bürgerinnen und Bürger, die das Rathaus besuchen, gilt ab sofort die 3 G Regel.  Das bedeutet, dass der Zutritt zum Rathaus nur noch mit einem Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, die Genesung nach einer Infektion oder einem negativen Testergebnis gestattet ist. Der qualifizierte Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle -wie etwa einer Apotheke- durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Besuch im Rathaus ist zudem nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

Schulen

Die große Schul-Containeranlage steht und die Ausbauarbeiten laufen. Diese steht nach den Weihnachtsferien für den Schulbetrieb zur Verfügung.  Die kleine Containeranlage mit vier Klassenräumen wurde aufgestellt. Diese wird zurzeit in vier gleich große Klassenräume aufgeteilt und für die Nutzung vorbereitet. Zudem werden Trennwände eingebaut und es erfolgt ein Austausch der Fußböden. Aufgrund dieser Arbeiten sind für die Inbetriebnahme der kleinen Anlage laut dem Lieferunternehmen zusätzliche zwei Wochen erforderlich. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Swistbachschule und der Gesamtschule wurden in einem Elternbrief über die Situation informiert. Die Übergabe für die schulische Nutzung der kleinen Containeranlage steht unmittelbar bevor.

Vor der Errichtung der Containeranlagen waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich. Auf der Grundlage des eingeholten Bodengutachtens wurde nicht tragfähiger Boden abgetragen und entsorgt und die Containerstandfläche mit eine Schottertragschicht aufgefüllt. Zudem war es notwendig für die große Containeranlage Streifenfundamente herzustellen. Zugleich wurden Drainagen und Rigolen als Sickerflächen zur Aufnahme des Regenwassers hergestellt sowie Strom-, Wasser- und Entsorgungsleitungen gelegt. Darüber hinaus musste eine Baustraße und eine Kranstandfläche geschaffen werden.

Entsorgung von Bodenhalden in der Gemarkung Odendorf und Essig

Der Rat hat die Vergabe zur Entsorgung von Bodenhalden auf Grundstücken in der Gemarkung Odendorf -Gewerbegebiet- und Essig -Bolzplatzfläche Essig/Ludendorf- beschlossen.

Zusätzlicher befristeter Personalbedarf aufgrund der Naturkatastrophe

Für den Wiederaufbau und Hochwasserschutz in Swisttal wurde in der Sitzung des Rates im nichtöffentlichen Teil über zusätzlichen befristeten Personalbedarf beraten. Zusätzlich wurden bereits 3 Stellen aus dem Landes- und Bundeskontingent von der Gemeinde angefordert.

Erneuerung der Kesselanlage im „Alten Kloster“ in Heimerzheim

Im „Alten Kloster“ in Heimerzheim wurde das Kellergeschoss durch das Hochwasser am 14.07.2021 geflutet. Dadurch wurde die Heizungsanlage irreparabel beschädigt, so dass die Kesselanlage erneuert werden muss. Der Bau-, Vergabe-, und Denkmalschutzausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.11.2021 die Vergabe der Arbeiten.

Bauschutt

Alle Bauschuttcontainer wurden entfernt, da sie nicht für ihren vorgesehenen Zweck genutzt wurden; stattdessen sammelte sich in ihnen Sperrmüll. Eine Neuaufstellung ist aufgrund dessen nicht mehr vorgesehen. Eine Erstattung von Kosten für Bauschutt erfolgte nur bis zum 31.10.2021 durch die Gemeinde. Über den Wiederaufbau-Fonds des Landes werden Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe gestellt werden.

Sportanlagen

Aufgrund der Flutkatastrophe ist eine Reinigung durch eine Fachfirma der Kunstrasenfläche der Gemeinschaftssportanlage Buschhoven-Morenhoven erforderlich. Da der Kunstrasenbelag -wie eine gutachterliche Prüfung ergeben hat - unbelastet war, konnte der Spielbetrieb für Hertha Buschhoven und den SV Swisttal freigegeben werden. Die Reinigungsarbeiten werden voraussichtlich in der 48. Kalenderwoche durch ein Fachunternehmen beginnen und in der 49. Kalenderwoche abgeschlossen.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am 25.11.2021 wurde über den Wiederaufbau der Sportanlagen in Odendorf beraten. Durch die Flutkatastrophe wurden die Sportanlagen und deren Gebäude sowie die Schulturnhalle massiv beschädigt. Thematisiert wird dabei unter anderem die Möglichkeit, die betroffenen Sporteinrichtungen oberhalb der überschwemmungsgefährdeten Gebiete neu zu errichten.

Mobile Hilfe der Diakonie

Das Diakonische Werk Bonn und Region bietet mit den Mitteln der Diakonie Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe und mit Unterstützung der Landeskirche mobile Hilfe an. Hierzu wurde ein Mobiles Fluthilfe-Team aufgestellt, das vor Ort aktiv ist. Das Mobile Fluthilfe-Team Voreifel ist unter den folgenden Kontaktdaten erreichbar:

-Beate Krugel, Mobil: 0151 12 27 13 62, beate.krugel@dw-bonn.de

-Elke Feuser-Kohler, Mobil: 0172 86 37 06 4, elke.feuser-kohler@dw-bonn.de

-Marko Grzincic, Mobil: 0172 84 68 67 1, marko.grzincic@dw-bonn.de

Selbsthilfegruppe „Hochwasser“

Es wurde eine psychologisch begleitete Selbsthilfegruppe Hochwasser Erste Hilfe für Betroffene der Flutkatastrophe in Swisttal initiiert, die sich zur gegenseitigen emotionalen Unterstützung, zum Gedankenaustausch und zur Motivation alle 14 Tage dienstags von 19.00 bis 20.30 Uhr im Alten Kloster Heimerzheim, Kölner Straße 23, 1. Stock, trifft. Das erste Treffen fand – unter Einhaltung der 2G Regeln - am Donnerstag, den 25.11.2021, um 19.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Gruppengröße ist begrenzt auf zwölf Teilnehmer, daher wird um eine Anmeldung unter info@keinstressmehr.de oder Mobil 0176-47194796 Sabine Bergeest und Eva-Maria Witz, Psychologinnen, www.keinstressmehr.de, gebeten.

„Gesprächscafé“ der Johanniter

Ab Montag, den 29. November 2021, bieten die Johanniter

einmal im Monat von 15-17.00 Uhr ein neues Gesprächscafé

an. Treffpunkt: Katholisches Pfarrheim, Am Zehnthof 4, in

53913 Swisttal/Odendorf. Die Teilnahme am Gesprächscafé ist kostenlos, eine

Anmeldung nicht nötig.

Geplante Termine für das Gesprächscafé von 15-17.00 Uhr:

29.11. und 20.12.2021

13.01., 3.02. und 10.03.2022

Darüber hinaus beraten die Johanniter zu folgenden Zeiten an

Sammelstellen, unterstützen bei Fragen und bearbeiten

Spendenanträge:

-Heimerzheim: mittwochs, 12-15.00 Uhr, Infopoint Pfarrzentrum an der Bornheimer Straße

-Swistal/Odendorf: mittwochs, 15.30-18.00 Uhr, Infopoint am Dorfhaus am Bendenweg

-Projektbüro der Johanniter, Dorfplatz Flerzheim,53359 Rheinbach:

Mo.-Fr. von 9-18.00 Uhr.

Terminvergabe unter: 02241 23423-34 oder per E-Mail an:

hochwasserhilfe.bonn@johanniter.de

Starkregenhinweiskarte Nordrhein-Westfalen

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) hat eine Starkregenhinweiskarte NRW veröffentlicht. Auf der Karte wird auf Gefahren bei Starkregen für ein seltenes und ein extremes Regenereignis hingewiesen und angezeigt inwiefern Grundstücke, Straßen, Außengebiete betroffen sein könnten. Die Karte kann auf dem frei zugänglichen Geoportal des Bundes und der Länder eingesehen werden. Des Weiteren wurde die Karte in das Fachinformationssystem Klimaanpassung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) aufgenommen und wird dort ebenfalls digital für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die Starkregenhinweiskarte ist unter «www.klimaanpassung-karte.nrw.de» (Menüpunkt Fachdaten/Hochwasserschutz) abrufbar.

Weitere Informationen

zu den Starkregengefahrenkarten www.klimaanpassung-karte.nrw.de

Fachinformationssystem Klimaanpassung: https://geoportal.de/Info/tk_04-starkregengefahrenhinweise-nrw

und unter

www.bkg.bund.de

Grundstückserwerb in Odendorf

Der Gemeinde wurden Grundstücke in einer Gesamtgröße von ca. 65.000 m² zum Kauf angeboten. Über den Ankauf der Grundstücke hat der Rat in der Sitzung am 28.09.2021 beraten. Der Kauf wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen.

Erwerb einer Containeranlage in Modulbauweise zur Schaffung zusätzlicher Raumkapazitäten für die Verwaltung der Gemeinde Swisttal

Der Rat der Gemeinde Swisttal beschloss den Kauf einer gebrauchten zweigeschossigen Containeranlage als Zwischenlösung zur Bereitstellung dringend benötigtem Büroraums, in Verlängerung des bestehenden Parkplatzes am Rathaus in Swisttal-Ludendorf.

Impfkampagne im Rhein-Sieg-Kreis: Eröffnung von neuen Impfstellen

Der Rhein-Sieg-Kreis eröffnet im Kreisgebiet jetzt zwei neue Impfstellen in Sankt Augustin und in Meckenheim. Diese sollen zusammen mit den bereits bestehenden mobilen Impfterminen in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises die Impfangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ergänzen.

Rechtsrheinisch ist geplant, am Dienstag, 30. November 2021, eine Impfstelle in der huma Shoppingwelt in Sankt Augustin zu eröffnen.

Linksrheinisch soll am Dienstag, 7. Dezember 2021, die Impfstelle in den ehemaligen Räumlichkeiten des Jugendamtes Im Ruhrfeld 16 in Meckenheim ihren Betrieb aufnehmen. Von Dienstag bis Samstag sollen hier jeweils von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Impfungen gegen das Coronavirus stattfinden. Geplant sind vier Impfkabinen, in denen bis zu 480 Impfungen pro Tag (2.400 Impfungen pro Woche) durchgeführt werden können.

Impfen lassen können sich alle Impfwilligen ab 12 Jahren mit dem Impfstoff BioNTech. Wer sich mit Johnson&Johnson immunisieren lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Auffrischungsimpfung (sogenannte Boosterimpfung) erhalten gemäß aktueller STIKO-Empfehlung und des aktuell gültigen Erlasses des MAGS alle Impfwilligen frühestens sechs Monate nach ihrer Zweitimpfung. Wer die erste Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten hat, kann die Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen bekommen.

Wer sich an den beiden neuen Impfstellen gegen das Coronavirus impfen lassen möchte, sollte über rsk.impfsystem.de/visitor/ einen Termin vereinbaren. Das Buchungsportal wird demnächst freigeschaltet.

Es sind auch Impfungen ohne Termin möglich – hier kann es vor Ort aber zu längeren Wartezeiten kommen.

Parallel zu den beiden Impfstellen in Meckenheim und in Sankt Augustin ist das mobile Impfteam des Rhein-Sieg-Kreises weiterhin in den Städten und Gemeinden unterwegs. Wer sich hier impfen lassen möchte, benötigt keinen Termin, sollte aber einen Personalausweis und den Impfpass mitbringen.

Demnächst erhält der Rhein-Sieg-Kreis ein Kontingent des Impfstoffes Moderna. Dieser kann als Auffrischungsimpfung an die Personen verabreicht werden, die bei den vorhergehenden Impfungen AstraZeneca oder Moderna erhalten haben. Bereits jetzt ist für diese Personen eine Auffrischungsimpfung mit BioNTech möglich.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aktuell bei Personen unter 30 Jahren eine „Boosterimpfung“ mit BioNTech. Bei Personen über 30 Jahren sei das laut STIKO kein „Muss“, aber auch möglich.

Bei 12 – 15-Jährigen muss ein Elternteil eine Einverständniserklärung unterschreiben. Diese gibt es zum Download auf rhein-sieg-kreis.de/impfen. Zur Impfung selbst müssen die Mädchen und Jungen von einem Elternteil begleitet werden.

Informationen zu mobilen Impfterminen unter rhein-sieg-kreis.de/impfen

Vergabe von weiteren Spendengeldern

Auf die drei Spendenkonten der Gemeinde Swisttal für Betroffene der Flutkatastrophe sind bisher Spenden in Höhe von ca. 240.000 Euro eingegangen. Bisher wurden davon an betroffene Bürgerinnen und Bürger ca. 200.000 Euro ausgezahlt.

Zur Verteilung der übrigen Spenden und weiterer eingehender Spenden ruft die Gemeinde Swisttal betroffene, bisher noch nicht mit Spenden bedachte, Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Anträge auf die Gewährung von Spenden zu stellen.

Die Vergabe der Spenden erfolgt nach einer Spendenvergaberichtlinie durch eine Spendenkommission bestehend aus, drei Vertretern von gemeinnützigen Organisationen sowie je einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche.

Anträge stellen können nur Mieter/innen (Unwetterschaden am Hausrat) und Eigentümer/innen von selbst genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohnräumen (Unwetterschaden am jeweiligen Wohnraum) mit Hauptwohnsitz in Swisttal.

Dem Antrag ist eine geeignete Dokumentation (z.B. Fotos, Schadensaufstellung, Gutachten) zum Nachweis des Schadens beizufügen.

Anträge sind im Original an die Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal bis spätestens 10.12.2021 zu stellen. Weitere Details sind der Vergaberichtlinie und dem Antrag zu entnehmen. Vergaberichtlinie und Anträge können hier auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder als Papierausdruck im Rathaus abgeholt werden.

Spenden

Eine Initiative aus zehn Bürgerinnen und Bürgern des Ortes Bornheim-Merten hat eine Spendenaktion durchgeführt und 1.466 Euro für Betroffene der Flutkatastrophe in Swisttal überreicht. Josef Breuer, mit Daniel Zingsheim, dem Mertener Prinzenpaar Wolfgang und Heidi Horst und Stefan Gilles kamen zu einer symbolischen Spendenscheckübergabe ins Swisttaler Rathaus.

Auf Initiative der Inhaber der Gaststätte Alt Morenhoven, Uschi und Alexander Masslow, der sich zahlreiche ehrenamtliche Helfer anschlossen, fand erstmalig ein Benefiz-Oktoberfest zu Gunsten der Betroffenen der Flutkatastrophe statt. Der Erlös der Veranstaltung betrug 3.050 Euro, die über die Spendenkommission der Gemeinde an die Betroffenen verteilt werden.

Eine Benefizveranstaltung für Flutopfer mit dem Pianisten Markus Kreul hat in Buschhoven stattgefunden. Der Erlös von 2.660 Euro wurde auf das Fluthilfekonto des Seelsorgebereichs Swisttal eingezahlt.

Wiederaufbauhilfe 2021 und Antragstellung

Da die Antragstellung online erfolgen muss, bietet der Rhein-Sieg-Kreis in Swisttal weiterhin eine „Vor-Ort-Beratung“ an. Die Beratungen erfolgen im Dorfhaus Ludendorf, Ollheimer Straße 10, von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich und kann telefonisch unter 02241/13-2200 oder online über rhein-sieg-kreis.de/termin-beratung erfolgen. Die Beratung kann auch vor Antragstellung als Unterstützung zur Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Ab 1. Dezember 2021 ist die Telefon-Hotline 02241/13-2200 montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichbar.

Weitere Infos und Hilfestellungen sowie den Zugang zum Online-Antragsverfahren finden Sie unter rhein-sieg-kreis.de/flut2021.

Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" steht unter der Rufnummer 0211 4684-4994 für Fragen und Hinweise rund um den Wiederaufbau zur Verfügung.

Info-Punkte

Ansprechpartnerin am Info-Punkt in Heimerzheim ist Anja Fritzsche, E-Mail: Anja.Fritzsche@Swisttal.de, Telefon 02255/309461. Der Info-Punkt in Heimerzheim ist am Pfarrzentrum an der Bornheimer Straße untergebracht.

Ansprechpartner am Info-Punkt in Odendorf ist Stefan Dilly, E-Mail: Stefan.Dilly@Swisttal.de, Telefon 02255/309460. Der Info-Punkt in Odendorf ist im Container auf dem Zehnthofplatz.

Die Ansprechpartner an den Info-Punkten in Heimerzheim und Odendorf stehen weiterhin für Betroffene der Flutkatastrophe von montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung.

An den Info-Punkten unterstützen zudem ehrenamtliche Helfer Betroffene bei der Vorbereitung der Antragstellung zur Wiederaufbauhilfe.

Polizei Bürgersprechstunde

Polizeihauptkommissar Stefan Arth ist vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar. Diese Sprechstunde findet an den "Infopunkten" in Heimerzheim und Odendorf statt.

Termine:

Infopunkt Swisttal-Heimerzheim, katholisches Pfarrheim, hinter der Kirche: dienstags, 10:00 - 11:00 Uhr

Infopunkt Swisttal-Odendorf, Parkplatz Am Zehnthof:

mittwochs,13:00 - 14:00 Uhr

Mobile Servicepoints der Telekom in Swisttal         

Mittwoch, 01.12.2021:

- an der Kirche, Infopunkt, in Odendorf von 12:00 bis 13:30 Uhr

- am Pfarrzentrum beim Infopunkt in Heimerzheim von 14:00 bis 16:30 Uhr

Freitag, 03.12.2021:

-Dorfplatz in Heimerzheim von 10:00 bis 12:00 Uhr

-an der Kirche, Infopunkt, in Odendorf von 12:30 bis 14:30 Uhr

Mobiler Servicepoint der Sparkasse in Odendorf

Das Servicemobil ist montags von 13:00 bis 15:00 Uhr auf dem Zehnhofplatz aufgestellt.

Service der Sparkasse in Heimerzheim

Montags bis freitags von 9:00 bis 13:00 Uhr steht ein Container der Sparkasse auf dem Parkplatz vor der Filiale Kölner Straße 39.

Haus- und Straßensammlung für Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Swisttal ausgesetzt

Aufgrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 findet in diesem Jahr keine Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Swisttal statt. Spenden sind statt der Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V auf folgendes Konto möglich:

Kreissparkasse Köln

IBAN: DE03 3705 0299 0000 00045 30

BIC: COKSDE33

Es wird gebeten im Verwendungszweck den Ortsverband sowie den vollständigen Namen und die vollständige Adresse des Spenders anzugeben.

Heizlüfter für Betroffene der Flutkatastrophe

Die Gemeinde Swisttal bietet neue Elektro-Heizlüfter, so genannte Radiatoren, für ihre Bürgerinnen und Bürger an. Bis zu zwei Radiatoren pro Haushalt werden zum Selbstkostenpreis von 35 Euro pro Gerät abgegeben. Termine sind bei Fachbereich II, Frau Monika Erfling, unter 02255 /309 530, oder per mail an Monika.Erfling@Swisttal.de zu vereinbaren.

Energieberatung für Flutgeschädigte

Die Verbraucherzentrale NRW e. V. bietet eine weitere Energieberatung für Flutgeschädigte an. Nachdem die vor-Ort-Termine sehr gut angenommen wurden möchte die Verbraucherzentrale NRW e. V.  in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Swisttal ein weiteres Angebot zur Beratung Flutgeschädigter machen. Bis Ende des Jahres werden jeden Donnerstag von 13.00 - 16.00 Uhr Telefontermine angeboten. Im halbstündlichen Takt haben dann Flutgeschädigte wieder die Möglichkeit unabhängige Informationen zu Ihren Themen bekommen.

Termine: 02.12.21, 09.12.2021, 16.12.2021

Die Anmeldung kann wieder per Mail unter rheinsiegkreis.energie@verbraucherzentrale.nrw erfolgen.

Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)

Die EUTB hat ihre Beratungen wieder aufgenommen. Leistungen bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung stehen Ratsuchenden zu. Nicht selten bedarf es dafür einer individuellen Lösungsfindung. Die persönliche Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) bei der Gemeinde Swisttal ist an jedem 1. und 3. Dienstag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr ab dem 16. November wieder möglich. Um die Auflagen der Corona Maßnahmen einzuhalten wird darum gebeten, vorab einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Es gelten die 3G Regelungen.

Auf Wunsch kann man sich auch anonym beraten lassen. Das EUTB®-Team ist telefonisch Montag bis Freitag von 8 bis 14 Uhr erreichbar sowie in dringenden Angelegenheiten nach Vereinbarung. Eine Beratung in polnischer Sprache kann ebenfalls angeboten werden. Braucht es für die Beratung mehrere Beteiligte, ist eine Konferenzschaltung per Video oder Telefon möglich.

„Eine für alle“: Unter diesem Grundsatz unterstützt und berät die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) kostenlos, unabhängig und individuell alle Menschen mit einer Behinderung, von Behinderung bedrohte, chronisch Kranke sowie Angehörige und interessierte zu allen Fragen der Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion.

Kontakt für Ratsuchende und zur Terminvereinbarung:

Tel.(0228) 227 217-20

mobil: Inge Kreb-Kiwitt (0151) 56 24 19 19 oder Sylvester Sachse-Schüler (0151) 51 52 85 13

E-Mail: eutb@pro-retina.de

Wiederaufbau Swisttal

Fotos, Film-/Videodokumentationen Flutkatastrophe:

Die Gemeinde Swisttal ist weiterhin an Fotos sowie Film- und Videodokumentationen zur Flutkatastrophe, die die Höhe der Flut wiedergeben, für die weiteren Arbeiten zum Wiederaufbau interessiert. Bürgerinnen und Bürger die über solche Dokumente verfügen werden gebeten, diese der Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Wichtig sind dabei insbesondere Angaben zu: Ort, Straße/Straßenbereich sowie Datum und Uhrzeit der Aufnahmen. Es wird gebeten, die Aufnahmen unter fotos.flutkatastrophe@swisttal.de der Gemeinde zuzusenden.

Mitteilung zu Schäden an Straßen, Wegen und Plätzen durch die Flutkatastrophe:

Durch die Flutkatastrophe wurden vielfach Straßenschäden an Fahrbahn, Gehwegen und Parkstreifen verursacht. Dies gilt auch für die Ortsanlagen wie Dorfplätze, Grünanlagen und öffentliche Parkplätze. Neben den direkt sichtbaren Schäden, die durch die Flut verursacht wurden, treten auch Schäden auf, die als Folgeschäden entstanden sind, oder entstehen. Neben der Ermittlung durch die beauftragten Büros sind die örtlichen Kenntnisse der Bürgerinnen und Bürgern zu   Schäden bedeutsam für den Wiederaufbau. Die Gemeinde bittet daher die Bürgerinnen und Bürger ihre Kenntnisse unter Angabe der Örtlichkeit unter E-Mail:  strassenschaeden.flutkatastrophe@swisttal.de mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis für Dateianhänge:

Die maximale Größe für Dateianhänge ist pro E-Mail ist auf 5MB begrenzt. Sollte Ihr Material diese Größe übersteigen, so senden Sie diese bitte über einen Dateitransfer-Dienstleister Ihrer Wahl (z.B. SwissTransfer.com, Dropbox.com o.ä.) an die oben genannten E-Mail-Adressen.

Swisttaler Kinotage abgesagt

Die Gemeinde Swisttal und der Kinder- und Jugendring Swisttal e.V. haben die Termine am 28.11. und am 03.12.2021 der Swisttaler Kinotage aufgrund der derzeitigen Situation der Corona-Pandemie abgesagt.

Neue Corona-Schutzverordnung

Das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst und damit die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. Ab dem 24. November 2021 greifen damit umfassende 2G-Regelungen. Für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie Clubs, für Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen gilt außerdem 2G-plus.

Was bedeutet 2G?

Zu 2G gehören alle, die vollständig geimpft oder genesen sind. Überall dort, wo 2G die Zugangsvoraussetzung ist, haben Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, keinen Zutritt.

Ausnahmen gibt es nur für Menschen, die über ein ärztliches Attest verfügen, aus dem sich ergibt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese müssen aber einen negativen Test vorweisen. Außerdem sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre von den 2G-Regeln ausgenommen. Das bedeutet, sie können auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen besuchen, für die 2G gilt, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Was bedeutet 2G-plus?

2G-plus bedeutet, dass nur Menschen Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen haben, die geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen negativen Test nachweisen können. Das kann entweder ein Schnelltest sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung oder vor dem Besuch der Einrichtung gemacht worden ist.

Auch hier gilt wie bei 2G: Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können (Attest) sind von diesen Regelungen ausgenommen, benötigen aber natürlich auch einen negativen Testnachweis. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre sind von der 2G-Plus ebenfalls ausgenommen, benötigen aufgrund der allgemeinen Regelungen zu den Testungen auch keinen speziellen Nachweis (siehe unten). Sie können auch Einrichtungen besuchen bzw. an Veranstaltungen teilnehmen, für die 2G-plus gilt, wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich:

Für den Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich gilt die 2G-Regelung. Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten gehört ebenso zur 2G- Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche). Auch bei der gemeinsamen Sportausübung (Wettkampf und Training) ist jetzt drinnen und draußen 2G notwendig.

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Für den Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen gilt ebenso wie für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen die 2G-plus-Regel.

Ergänzung der 3G-Regelungen

Neben den 2G- und 2G-plus-Anforderungen schreibt die neue Corona-Schutzverordnung auch weiterhin vor, dass bestimmte Angebote und Einrichtungen nur mit der 3G-Regel genutzt bzw. besucht werden dürfen, also wenn eine vollständige Impfung, Genesung oder eine negative Testung vorgewiesen werden kann (3G-Regel = geimpft, genesen, getestet).

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien ist nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis oder eine Schulbescheinigung.

Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test, sie sind getesteten Personen gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Auf Basis des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz werden beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt zunächst bis einschließlich 21. Dezember 2021.

Das Land NRW hat unter der Rufnummer 0211 855-5 eine Hotline eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können.

Weitere Infos sowie die komplette Corona-Schutzverordnung sind unter land.nrw/corona abrufbar.

Neben der neuen Corona-Schutzverordnung greifen ab heute auch Neuregelungen des Bundes zum Infektionsgeschehen. Dazu gehört z.B. die 3G-Regelung für den ÖPNV und die 3G-Regel am Arbeitsplatz.