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Vergabe von weiteren Spendengeldern der Gemeinde Swisttal im Zusammenhang mit der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021

Bürgerinnen und Bürger, die von der Flut betroffen sind, können Anträge auf die Gewährung von Spenden stellen.

Die Gemeinde Swisttal hat bisher ca.. 240.000 € an Spenden auf den drei eingerichteten Spendenkonten eingesammelt. Bisher wurden davon an betroffene Bürgerinnen und Bürger ca. 200.000 € ausgezahlt.

Die Gemeinde Swisttal ruft hiermit für die Verteilung der restlichen Spenden und weiterer eingehender Spenden betroffene, bisher noch nicht mit Spenden bedachte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Anträge auf die Gewährung von Spenden zu stellen.

Die Vergabe der Spenden erfolgt nach einer Spendenvergaberichtlinie durch drei Vertreter von gemeinnützigen Organisationen sowie je einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche.

Anträge stellen können nur Mieter/innen (Unwetterschaden am Hausrat) und Eigentümer/innen von selbst genutzten oder nicht gewerblichen vermieteten Wohnräumen (Unwetterschaden am jeweiligen Wohnraum) mit Hauptwohnsitz in Swisttal.

Dem Antrag ist eine geeignete Dokumentation (z.B. Fotos, Schadensaufstellung, Gutachten) zum Nachweis des Schadens beizufügen.

Anträge sind im Original an die Gemeinde Swisttal, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal bis spätestens 10.12.2021 zu stellen. Weitere Details sind der Vergaberichtlinie und dem Antrag zu entnehmen. Vergaberichtlinie und Anträge können hier auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen oder als Papierausdruck im Rathaus abgeholt werden.