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Weiterer Hinweis zur Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Bauschutt

Über den Wiederaufbau-Fonds des Landes werden Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden. Die Erstattung von Bauschuttkosten durch die Gemeinde war nur noch bis zum 31.10.2021 möglich.

Zur Entlastung der Betroffenen hat die Gemeinde unmittelbar nach der Flutkatastrophe und vor einer landesrechtlichen Regelung zum Wiederaufbau die Übernahme der Kosten für die Entsorgung von Bauschutt bis zu einer Höhe von max. 2.000 € pro Haushalt erstattet. Nunmehr werden über den Wiederaufbau-Fonds des Landes Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können seit dem 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 unter anderen Kosten über das Online-Förderportal https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe gestellt werden. Die Erstattung von Bauschuttkosten durch die Gemeinde ist daher seit dem 31.10.2021 nicht mehr möglich. Die öffentlich durch die Gemeinde aufgestellten Bauschuttcontainer im Gemeindegebiet wurden sukzessiv entfernt. Bei Bedarf können Bürgerinnen und Bürger selbst weiterhin Abfallcontainer bei den entsprechenden Entsorgungsbetrieben in Auftrag geben. Die Kostenerstattung kann in diesen Fällen dann mit über das Förderportal des Landes beantragt werden.