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Erstattung von Kosten für die Entsorgung von Bauschutt

Über den Wiederaufbau-Fonds des Landes werden Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden. Die Erstattung von Bauschuttkosten durch die Gemeinde ist nur noch bis zum 31.10.2021 möglich.

Zur Entlastung der Betroffenen hat die Gemeinde unmittelbar nach der Flutkatastrophe und vor einer landesrechtlichen Regelung zum Wiederaufbau die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt bis zu einer Höhe von max. 2.000 € erstattet. Nunmehr werden über den Wiederaufbau-Fonds des Landes Private und Unternehmen bei der Entsorgung von Abfällen finanziell unterstützt. Förderanträge können ab 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2023 über das Online-Förderportal gestellt werden. Die Erstattung von Bauschuttkosten durch die Gemeinde ist daher nur noch bis zum 31.10.2021 möglich. Die öffentlichen Bauschuttcontainer im Gemeindegebiet werden sukzessiv entfernt. Bei Bedarf können Bürgerinnen und Bürger weiterhin Abfallcontainer bei den entsprechenden Entsorgungsbetrieben in Auftrag geben. Die Kostenerstattung kann in diesen Fällen über das Förderportal des Landes beantragt werden.