Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises

Hochwasserkatastrophe und Wiederaufbau, Mobilfunk, Host Town Program Special Olympic Games

Rhein-Sieg-Kreis (hei) – Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises tagt am 30. September 2021 in der Rhein-Sieg-Halle in Siegburg.  

Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat zügige Entscheidungen, mit Blick auf Hilfe und Wiederaufbau, erfordert. In diesem Sinne stehen auf der Tagesordnung zwei Dringlichkeitsentscheidungen zur nachträglichen Genehmigung: einmal zur finanziellen Förderung von Kindertageseinrichtungen, die vom Hochwasser betroffen sind, zum anderen zu den verabschiedeten Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises über die Verteilung von Spenden. Auch soll eine Änderung des Landschaftsplans Nr. 4 „Meckenheim/Rheinbach/Swisttal“ auf den Weg gebracht werden. Diese soll dazu dienen, den Wiederaufbau zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Ein weiterer Punkt ist der Ausbau des Mobilfunknetzes im Rhein-Sieg-Kreis. Die Kreistagsmitglieder werden darüber entscheiden, ob die Verwaltung damit betraut wird, dem Förderaufruf des NRW-Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie zur „Koordination des flächendeckenden Ausbaus von Mobilfunknetzen“ beizutreten.

Übernächstes Jahr, vom 17. bis 24. Juni 2023 finden die Special Olympic Games, die weltweit größte inklusive Sportveranstaltung, in Berlin statt. Damit ist das „Host Town Program 170x170“ verbunden; mit diesem sollen die internationalen Sportlerinnen und Sportler in Deutschland willkommen geheißen werden. Im Kreistag soll entschieden werden, ob sich der Rhein-Sieg-Kreis mit interessierten Städten und Gemeinden als Gastkommune bewerben wird. 

Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises tagt am Donnerstag, 30.09.2021, um 16:00 Uhr, in der Rhein-Sieg-Halle, Bachstraße 1, 53721 Siegburg, öffentlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Betreten und Verlassen der Rhein-Sieg-Halle, bis zum Sitzplatz, eine medizinische Maske angelegt werden muss. Zur Teilnahme an der Sitzung gelten die 3 G-Regeln: geimpft, genesen, getestet; entsprechende Nachweise sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

22.9.2021/506