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Flutschäden an Fahrzeugen – Straßenverkehrsamt kommt in die Kommunen

Zusatztermin

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Nach dem großen Zuspruch auf die „Vor-Ort-Aktion“ des Straßenverkehrsamtes zum Abmelden flutgeschädigter Fahrzeuge, wird es einen weiteren Termin in Swisttal geben. Dieser wird am 24.08.2021 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Gewerbepark in Swistattal-Odendorf stattfinden.

Mit dem mobilen Angebot möchte das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises  Menschen, deren Fahrzeuge bei der Hochwasserkatastrophe beschädigt oder zerstört wurden, vor Ort helfen. Für die Abmeldung sollten Fahrzeughalterinnen und –halter persönlich erscheinen beziehungsweise jemanden schriftlich bevollmächtigen. Zudem werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder benötigt.

Da einige Betroffene diese Nachweise nicht mehr vollständig haben, genügt beispielsweise auch die Zulassungsbescheinigung Teil I. Über den Verlust der Kennzeichenschilder muss dann eine Erklärung abgegeben werden. Wer weder Papiere noch Kennzeichenschilder hat, muss beispielsweise über Fotos nachweisen können, dass er oder sie tatsächlich Halterin oder Halter des Fahrzeuges ist.

Diese Termine sind noch vorgesehen:

  • Donnerstag, 19.08.2021, 16:00 – 17:00 Uhr in Swisttal-Ollheim, Kanalstraße Dorfsaal
  • Freitag, 20.08.2021, 15:00 – 16:00 Uhr in Meckenheim-Altendorf, Ahrstraße – Burgstraße, Parkplatz
  • Dienstag, 24.08.2021, 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Swisttal-Odendorf, Gewerbepark

„Weitere Vor-Ort-Termine sind derzeit zwar nicht geplant, sollte sich jedoch weiterer Bedarf ergeben, werden wir selbstverständlich auch weiter unbürokratisch in den Kommunen helfen“, sagt der Leiter der linksrheinischen Zulassungs- und Führerscheinstelle in Meckenheim, Norbert Bellinghausen. Der Rhein-Sieg-Kreis möchte mit diesem pragmatischen Service einen Beitrag zur Entlastung der von der Flutkatastrophe Betroffenen leisten.