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Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises möchte Menschen, deren Fahrzeuge bei der Hochwasserkatastrophe beschädigt oder zerstört wurden, vor Ort helfen. Deshalb bietet es Betroffenen vor Ort die Möglichkeit, Fahrzeuge abzumelden.
„Um den Halterinnen und Haltern in ihrer derzeitigen Situation nicht auch den Weg zu ihren Rathäusern beziehungsweise zu unserer Außenstelle in Meckenheim zuzumuten, sind wir zu verschiedenen Terminen mit einem mobilen Arbeitsplatz in Swisttal, Rheinbach und Meckenheim“, sagt der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Harald Pütz.
Bislang sind diese Termine vorgesehen:
Für die Abmeldung sollten Fahrzeughalterinnen und –halter persönlich erscheinen beziehungsweise jemanden schriftlich bevollmächtigen. Zudem werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder benötigt. Da einige Betroffene diese Nachweise nicht mehr vollständig haben, genügt beispielsweise auch die Zulassungsbescheinigung Teil I. Über den Verlust muss dann eine Erklärung abgegeben werden. Wer weder Papiere noch Kennzeichenschilder hat, muss beispielsweise über Fotos nachweisen können, dass er oder sie tatsächlich Halterin oder Halter des Fahrzeuges ist.
Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises möchte mit diesem pragmatischen Service einen Beitrag zur Entlastung der Betroffenen leisten.
11.8.2021/420
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft