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Veränderung der Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15.08.2021 auf den 15.09.2021 aufgrund der Flutkatastrophe

Fälligkeitstermin der Grundbesitzabgaben wird verschoben

Die Gemeinde Swisttal wird die Fälligkeit der Grundbesitzabgaben zum 15.08.2021 aufgrund der Unwetterkatastrophe erst zum 15.09.2021 einziehen.

Bei Steuerpflichtigen, die der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Eingang der fälligen Grundbesitzabgaben ebenfalls erst bis zum 15.09.2021 erwartet.