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Veröffentlichung zu Denkmalschutz

Mitteilung für von der Flut betroffene Denkmaleigentümer.

Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland stellt wichtige Fachinformationen für von der Flut Betroffene Denkmaleigentümer zur Verfügung. Dazu zählen Hinweise zur Behandlung und Trocknung von baugebundenem Gut (z.B. Putz oder Stuck) sowie zur Gebäudetrocknung (insbesondere bei Fachwerkgebäuden). Außerdem wird ein Formular zur Schaderfassung zur Verfügung gestellt und Fördermöglichkeiten aufgeführt.

https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/hochwasser_2021_.html