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Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen in den Siedlungsbereichen der Überschwemmungsgebiete

Merkblatt des Rhein-Sieg-Kreises (Stand 08/2021).

Durch die Starkregenereignisse der letzten Wochen ist es zu großräumigen Überflutungen, auch der Wohngebiete in Meckenheim, Swisttal und Rheinbach sowie Lohmar gekommen. Dabei kam es in verschiedenen Bereichen zur Freisetzung von Mineralölkohlenwasserstoffen, insbesondere aus Heizöltanks. Aufgrund vorliegender umfangreicher Untersuchungsergebnisse von ähnlichen Großereignissen in Ostdeutschland geht das Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises vorläufig davon aus, dass es dadurch nicht zu akuten oder langfristigen Umweltschäden auf den betroffenen Böden kommt. Teilweise halten sich Gerüche nach Heizöl längere Zeit, ohne dass danach eine nachhaltige Belastung der Böden nachweisbar ist.

 

Unabhängig von dieser Einschätzung prüft die Kreisverwaltung derzeit, ob bei Flächen sensibler Nutzung, insbesondere Kinderspielflächen, und bei Flächen mit offensichtlichen Belastungsschwerpunkten, an denen ein direkter Kontakt zum Menschen erfolgen kann, in Abhängigkeit von der Schadstoff- und Gefahrensituation einzelfallbezogen Sanierungs- bzw. Beschränkungsmaßnahmen ergriffen werden sollten. Dabei steht sie in engem Austausch mit den Kommunen.

Ob Überschwemmungen tatsächlich zu einer Schadstoffbelastung z.B. in privaten Gärten geführt haben, lässt sich oftmals nur durch eine Begutachtung durch ein Fachbüro ermitteln. Wenn nur kleine Bereiche (z.B. ein Sandkasten) betroffen sind oder angeschwemmtes oder vermeintlich belastetes Material abgegrenzt werden kann, kann in der Regel auf eine solche Untersuchung verzichtet und das Material entsorgt werden. Die Kreisverwaltung recherchiert derzeit alle Möglichkeiten, diese Böden möglichst ortsnah zu verbringen.

Wenn aber in besonderen Fällen Anhaltspunkte für gravierende und offensichtliche Verunreinigungen bestehen, können sich Privatpersonen für Bodenuntersuchungen an den Rhein-Sieg-Kreis unter der Mailadresse umweltamt@rhein-sieg-kreis.de wenden, der bei Bedarf zertifizierte Untersuchungsinstitute benennt. In diesen Fällen ist die weitere Vorgehensweise abhängig von den Untersuchungsergebnissen.

Für die Nutzung von Gemüse und Obst aus einem Privatgarten in überfluteten Gebieten wird vorsorglich empfohlen, auf den Verzehr zu verzichten. Die Entsorgung des betroffenen Gemüses und Obst kann über den Restmüll erfolgen.

Ergänzende Hinweise für die Besitzer von beschädigten/ausgelaufenen Ölheizungen:

Oftmals verbleiben nach der fachgerechten Entsorgung von Öl-Wasser-Gemischen noch ölhaltige Schlämme in den Auffangeinrichtungen, die ebenfalls entsorgt werden müssen. Zur Anlieferung von Ölschlamm-Kleinmengen (max. 1 m³) aus den Überschwemmungsschadensgebieten im Rhein-Sieg-Kreis steht ein Container auf dem Gelände der Müllumladestation Miel  bereit. Bei größeren Mengen setzen Sie sich bitte mit der RSAG/ERS  in Verbindung (Tel. 02241/306-406). Die Schlämme müssen in flüssigkeitsdichten Behältern angeliefert werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an die Kreisverwaltung wenden (Herr Rossbach; reiner.rossbach@rhein-sieg-kreis.de ).