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Umgang mit Grundbesitzabgaben- und Gewerbesteuerforderungen der Gemeinde Swisttal aufgrund der Hochwasserkatastrophe vom 14./15.07.2021

Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflichtige, die durch die Hochwasserkatastrophe geschädigt wurden, können auf Antrag ihre Vorauszahlungsleistungen für das laufende Veranlagungsjahr zinslos bis längstens 31.01.2022 stunden lassen. Ebenfalls möglich ist auf Antrag eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung.

Für Gewerbesteuerforderungen aus Vorjahren wird eine vereinfachte Prüfung und  verzinsliche Stundung ermöglicht.

Für Stundungen, die aufgrund der Auswirkungen aus der Coronapandemie bewilligt wurden und die noch nicht vollständig beglichen wurden, können Geschädigte auf Antrag eine zinslose Zahlungsunterbrechung bis längstens 31.01.2022 erhalten.

Grundbesitzabgaben

Auf Antrag können Geschädigte durch die Hochwasserkatastrophe einen zinslosen Zahlungsaufschub für die beiden letzten diesjährigen Fälligkeiten bis längstens 31.01.2022 erhalten.  

Für Fragen zu den Gemeindesteuern und Grundbesitzabgaben stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Steuern und Abgaben unter den Rufnummern 02255-309-220 und 221 zur Verfügung.

Für Fragen, die nicht die Gemeindesteuern betreffen (z.B. Lohnsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer) wird auf den Katastrophenerlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen.  Sie finden den Erlass unter folgendem Link:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/unwetter