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Soforthilfen für die Wirtschaft in den Hochwassergebieten

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat die Unwetterkatastrophe auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Daher hat das Landeskabinett gestern in einer Sondersitzung Soforthilfen speziell für diese Gruppe beschlossen.

Um betroffene Unternehmen schnell zu unterstützen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro bewilligt werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Der Soforthilfe soll ein Aufbauprogramm folgen, es geht jetzt um eine schnelle Hilfe mit Bezug auf die gröbsten Schäden. Weiter unten finden Sie eine digital ausfüllbare Fassung des Antragsformulars, die Richtlinie und die FAQs zu den Hilfen sowie den dazugehörenden Erlass. Die Richtlinie sieht eine Bewilligung durch die Kommunen in den betroffenen Gebieten vor.

Hier als Download (PDF) die Formulare:

Erlass der Hochwasserhilfen

Richtlinie Billigkeitsleistung für Unternehmen

Antrag Billigkeitsleistungen Hochwasser für Unternehmen

FAQ Billigkeitsleistungen für Unternehmen