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Öffentliche Ausschreibung eines Schiedsamtes

Neuwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Swisttal II

In der Gemeinde Swisttal ist zum 01.11.2021 für die Dauer von 5 Jahren die Stelle einer Schiedsperson neu zu besetzen. Ab diesem Zeitpunkt ist das Gebiet der Gemeinde Swisttal in nur noch zwei Schiedsamtsbezirke Swisttal I (Buschhoven, Essig, Ludendorf, Odendorf, Ollheim und Straßfeld) und II (Dünstekoven, Heimerzheim, Miel und Morenhoven) aufgeteilt.
Einer der bisherigen Schiedspersonen gibt sein Schiedsamt nach langjähriger Tätigkeit auf.
Die Gemeinde Swisttal sucht daher für den Schiedsamtsbezirk Swisttal II ab diesem Zeitpunkt eine Schiedsperson.
Die zu wählende Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirkes Swisttal I gewählt.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von den Schiedsfrauen und Schiedsmännern ehrenamtlich wahrgenommen. Sie werden vom Rat der Gemeinde Swisttal auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht Rheinbach bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche persönlichen Voraussetzungen sollte die Schiedsperson mitbringen?
Sie sollte

  • geduldig zuhören können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben.
  •  über Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung verfügen.
  •  ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen.
  •  sich zur vollkommenen unparteilichen Haltung bekennen.
  •  eine getroffene Vereinbarung (Vergleich/Anerkenntnis) so schriftlich formulieren können, dass sie unzweideutig den Willen der Parteien zum Ausdruck bringt.
  •  Bereitschaft zur stetigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen haben.
  • Welche gesetzlichen Voraussetzungen sind für die Wählbarkeit einer Schiedsperson vorgeschrieben?
  • Nach § 2 des Schiedsamtsgesetztes Nordrhein-Westfalen muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Schiedsperson kann danach nicht sein, wer
  •  die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  •  unter Betreuung steht.
  • Schiedsperson soll nicht sein, wer
  •  das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
  •  in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
  •  durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Die Schiedsperson sollte zwar nach Möglichkeit im Schiedsamtsbezirk Swisttal II (Dünstekoven, Heimerzheim, Miel und Morenhoven) wohnen; dies ist jedoch nicht mehr zwingende Voraussetzung.
Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Zur Vermeidung der oft langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen insbesondere darin, Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick zu durchbrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten.
Einzelheiten bezüglich der Aufgaben einer Schiedsperson regeln das Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften.
Von den Bewerbern wird die Bereitschaft erwartet, sich durch Seminare das erforderliche Wissen anzueignen und sich durch Fortbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. Fortbildungsmaßnahmen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten; die anfallenden Sachkosten übernimmt die Gemeinde Swisttal.
Ihre formlose Bewerbung ist bis zum 31.07.2021 bei der Gemeinde Swisttal, Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung - Rathausstraße 115 in 53913 Swisttal einzureichen.
Darin sollten der Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und der Geburtsort sowie die Anschrift, der Beruf, die Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufgeführt sein. Der Bewerbung soll ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. Gern können weitere Unterlagen beigefügt werden, die zusätzliche Auskünfte über die Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber*innen geben.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeinde Swisttal – Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung -Rathausstraße 115 in 53913 Swisttal, Ansprechpartnerin Frau Dauer, Tel.: 02255/309-110, E-Mail: michaela.dauer@swisttal.de.
Hinweis zum Datenschutz:
Zu Zwecken der Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Mit Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten im Sinne des Schiedsamtsgesetzes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vorausgesetzt.
Hinweise gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen
Die öffentliche Ausschreibung ist demnächst auf der Internetseite der Gemeinde Swisttal unter www.swisttal.de - Themen im Blick – Schnellzugriff – (Amtliche Bekanntmachungen) - einsehbar.
Hinweis zur Bewerbungsfrist
Aus gegebenem Anlass wurde die Bewerbungsfrist um 10 Tage verlängert. Die Bewerbung kann noch bis zum 10.08.2021 eingereicht werden.


Kalkbrenner
(Bürgermeisterin)

 

Sie können diese Ausschreibung hier als PDF herunterladen.