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Die Gemeinde Swisttal sucht zum 01.09.2021
eine/n Auszubildende/n
zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Du bist zuverlässig, engagiert, hast Spaß am Umgang mit Gesetzestexten und strebst eine Zukunft in der Kommunalverwaltung an?!
Dann bist Du bei der Gemeinde Swisttal genau richtig!
Das erwartet Dich:
Das bieten wir:
Das erwarten wir:
Nach Bewerbungsschluss erhalten alle Bewerber*innen die Möglichkeit, ihr Wissen in einem Online Eignungstest, der über das geva-institut (geva Gesellschaft für Verhaltensanalyse und Evaluation mbH) angeboten wird, unter Beweis zu stellen.
Nach Auswertung aller Testergebnisse erfolgt für die besten Bewerber*innen die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch.
In dem Vorstellungsgespräch kannst Du uns von Deinem Engagement und Deinem Entschluss, die Ausbildung bei der Gemeinde Swisttal zu absolvieren, überzeugen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat wird entschieden, mit welcher Bewerberin oder welchem Bewerber die vakante Ausbildungsstelle besetzt wird.
Vielleicht bist Du die oder der Richtige!
Schriftliche Bewerbungen können bis zum 05.08.2021 an die
Gemeinde Swisttal
Stabsstelle -Personal und Organisation-
z.Hd. Frau Hensel
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
gerichtet werden.
Eine Bewerbung auf dem elektronischen Wege sendest Du bitte an die Stabsstelle Personal und Organisation, Frau Caroline Hensel, E-Mail: Caroline.Hensel@Swisttal.de.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Deine Ansprechpartnerin bei uns:
Frau Hensel, Telefon 02255/309121, Mail Caroline.Hensel@Swisttal.de
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber*innen werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Die Gemeinde Swisttal fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Menschen jeglicher ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich.
Bewerber*innen aus dem öffentlichen Dienst werden gebeten, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Für die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wird auf die Datenschutz-Grundverordnung und das Landesdatenschutzgesetz verwiesen.
Weitere Informationen über die Gemeinde Swisttal erhalten Sie unter www.swisttal.de.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft