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Grußwort der Bürgermeisterin zum Tag des Grundgesetzes

Das Grußwort von Bürgermeisterin Kalkbrenner anlässlich des Tages des Grundgesetzes, dem 23. Mai 2021.

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

am 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Im Jahr 1949 wurde an diesem Tag in der Sitzung des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz verkündet. Zuvor hatten die 61 Männer und vier Frauen des Parlamentarische Rates das Grundgesetz am 8. Mai 1949 als provisorische Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das Grundgesetz hat sich als stabiles Fundament unserer rechtsstaatlichen Demokratie und unseres Gemeinwesens bewährt. Derzeit erleben wir aufgrund von Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erforderlich sind, eine Einschränkung der Grundrechte auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Abwägung zwischen dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und den Eingriffen in andere Freiheitsrechte sind eine historische Herausforderung für alle Verantwortlichen in der Politik.  Eingriffe sind zulässig, wenn sie einen legitimen Zweck haben, geeignet sind, um diesen Zweck zu erreichen, das mildeste Mittel darstellen und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

„Der Rechtsstaat hat eine Doppelfunktion als Garant der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und der Gewährleistung ihrer Sicherheit mittels des staatlichen Gewaltmonopols auf der anderen Seite“, sagte Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts in einem Interview.

Das Grundgesetz verschafft dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte eine zentrale Bedeutung und Geltung. Es sichert die Freiheits- und Grundrechte aller Bürger. Wir können stolz sein auf das Grundgesetz, das die Grundlage unseres Gemeinwesens bildet und sich als ein fruchtbarer und stabiler Boden für unseren lebendigen, demokratischen Rechtsstaat erwiesen hat.

Ihre

Petra Kalkbrenner

Bürgermeisterin