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Bundestagswahl 2021 - Einteilung der Wahlbezirke

Pressemitteilung zur Änderung der Einteilung der Wahlbezirke für die kommende Bundestagswahl.

Swisttal. Für die Bundestagswahl am 26.September 2021 sind von den Gemeindebehörden gemäß § 12 Bundeswahlordnung (BWO) die allgemeinen Wahlbezirke zu bilden. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird und nicht mehr als 2.500 Einwohner umfassen (§ 12 Abs. 2 S. 1,2 BWO). § 12 Abs. 2 BWO S. 3 bestimmt darüber hinaus, dass die Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks nicht so gering sein darf, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben.

Neu in die Bundeswahlordnung wurde in § 68 Abs. 2 eine Regelung für den Fall aufgenommen, dass in einem Wahllokal (Wahlbezirk) weniger als 50 Wähler ihre Stimme abgeben. Sollte der Wahlvorstand eine solche Feststellung treffen, ordnet der Kreiswahlleiter an, dass die Stimmzettel in einem anderen Wahlbezirk des Wahlkreises gemeinsam mit den dort abgegebenen Stimmen ausgezählt werden.

Um ein solches Verfahren zu vermeiden, wurde die Gemeinde darauf hingewiesen, die Einteilung der Wahlbezirke unter Berücksichtigung der zu erwartenden zunehmenden Briefwahlquoten und der, bezogen auf die zu erwartende Wahlbeteiligung, immer bestehenden Unsicherheiten so vorzunehmen, dass diese eine ausreichend große Anzahl  Einwohner/Wahlberechtigter umfassen, damit der Fall des § 68 Abs. 2 BWO nicht eintritt.

Für den Bereich der Gemeinde Swisttal könnte sich § 68 Abs. 2 BWO aufgrund der geringen Anzahl der Wahlberechtigten im Gemeindeteil Essig ergeben. Aufgrund dessen wurden die Wahlbezirke Essig und Ludendorf, bei der Einteilung der Wahlbezirke für die Bundestagswahl 2021 zum Wahlbezirk 080 Essig/Ludendorf zusammengelegt. Als gemeinsames Wahllokal wurde das Dorfhaus Ludendorf ausgewählt.

Des Weiteren werden alle Wahlbezirke und Wahllokale in einer öffentlichen Bekanntmachung vor der Bundestagswahl im Amtsblatt der Gemeinde Swisttal bekannt gemacht.

Auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wähler erhält, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum ebenfalls vermerkt.