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Wildschadenschätzer für weitere fünf Jahre für das Gebiet der Gemeinde Swisttal bestellt

Der Swisttaler Landwirt Johannes Brünker wurde erneut auf Vorschlag der Gemeinde durch die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die Dauer von fünf Jahren zum Wildschadenschätzer im Gebiet der Gemeinde Swisttal bestellt.

Swisttal. Seit fünfzehn Jahren ist der Swisttaler Landwirt Johannes Brünker als Wildschadenschätzer tätig. Nach Ablauf seiner nunmehr dritten Amtszeit, steht er erfreulicherweise für weitere fünf Jahre zur Verfügung. Auf Vorschlag der Gemeinde wurde Johannes Brünker durch die Untere Jagdbehörde des Rhein-Sieg-Kreises für die Dauer von fünf Jahren zum Wildschadenschätzer im Gebiet der Gemeinde Swisttal bestellt. „Wir freuen uns, dass Johannes Brünker erneut das Amt des Wildschadenschätzers angenommen hat. Für seinen Einsatz, seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit und die Bereitschaft, erneut diese Tätigkeit auszuüben, bedanke ich mich. Es ist für eine ländlich geprägte Gemeinde wie Swisttal eine wichtige und wertvolle Aufgabe“, sagt Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.

Wenn ein Wild- oder Jagdschaden der Gemeinde fristgerecht gemeldet wird, beraumt die Gemeinde einen Termin mit den Betroffenen an. Der Geschädigte und der zum Schadensersatz verpflichtete Jagdausübungsberechtigte sowie der Wildschadenschätzer treffen sich am Schadensort, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Unter Berücksichtigung der Verhandlungen stellt der Wildschadenschätzer den entstandenen Schaden fest und muss ein schriftliches Gutachten zu der Schätzung anfertigen. In dem Gutachten muss die Bezeichnung und Kulturart des beschädigten Grundstücks, die Wildart, die den Schaden verursacht hat, der Umfang des Schadens nach Flächengröße und Anteil der beschädigten Fläche sowie der Schadensbetrag angegeben werden. Die Gemeinde versucht dann, auf der Grundlage des Gutachtens und unter Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse, eine gütliche Einigung der Beteiligten zu erreichen. Falls keine Einigung gelingt, bleibt nur der Weg vor Gericht zu klagen.

Für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden ist die Gemeinde zuständig, in deren Gebiet das Grundstück liegt, auf dem der Schaden entstanden ist. Wenn die Gemeinde Eigentümerin des geschädigten Grundstücks ist, ist die Aufsichtsbehörde der Gemeinde zuständig. Zur Abschätzung von Wild- und Jagdschäden an Forstpflanzen bestellt die Untere Jagdbehörde Forstsachverständige als Schätzer.

Wild- und Jagdschäden können bei der Ordnungsbehörde der Gemeinde Swisttal, Tel. 02255/309-313, gemeldet werden.