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Telefonische Energieberatungsgespräche am 28.01.2021

Eine Anmeldung ist erforderlich. Termine für Energieberatungsgespräche können bei Tobias Gethke, interkommunaler Klimaschutzmanager, unter 02222/945285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de vereinbart werden.

Informationen zu Neuerungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) die teils mehr Flexibilität für die Energiekonzepte und das Zusammenspiel von Heiztechnik und Stromerzeugung eröffnen, sowie zu allen anderen Themen des privaten Energieverbrauchs beantwortet Dipl.-Ing. Waltraud Clever kompetent und anbieterneutral bei der Energieberatung am Donnerstag, den 28. Januar 2021, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie und des bis Ende Januar gültigen Lockdowns können an diesem Tag keine Beratungsgespräche vor Ort angeboten werden. Stattdessen werden die persönlichen Beratungen telefonisch durchgeführt.

Die Energieberatung steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Klimaregion Rhein-Voreifel (Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal, Wachtberg) offen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Ansprechpartner ist der interkommunale Klimaschutzmanager Tobias Gethke unter 02222/945-285 oder tobias.gethke@stadt-bornheim.de. Die individuelle Beratung dauert 45 Minuten und ist dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kostenfrei.

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November 2020 gilt, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben. „Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberaterin Dipl.-Ing. Waltraud Clever von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die sechs Städte und Gemeinden der Klimaregion Rhein-Voreifel bieten in Kooperation mit der Verbraucherzentrale regelmäßig entsprechende Beratungsmöglichkeiten an.

Eine weitere Neuerung des GEG sind Lockerungen der Anforderungen an den Wärmeschutz im Neubau. „Wer ein Eigenheim baut, sollte sich aber davor hüten, nur nach den neuen Mindeststandards zu planen“, betont Energieberaterin Clever. „Die Kosten, die man durch die geringeren Anforderungen bei der Materialrechnung sparen kann, zahlt man über die Jahre mit der Heizungsabrechnung locker wieder drauf.“ Vorausschauender sei das Bauen mit höheren energetischen Standards, für das dann auch Fördermittel fließen könnten.