Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Hochwasserschutz Miel - Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich -

Bericht zum Hochwasserschutz in Miel aus dem Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss Anfang Dezember.

Miel. Eine gute Nachricht konnte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner zum Tagesordnungspunkt Hochwasserschutz Miel in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss Anfang Dezember den Ausschussmitgliedern verkünden. Die letzte, noch ausstehende Eigentümererklärung, um das Genehmigungsverfahren zum Hochwasserschutz einleiten zu können, war kurz vorher eingegangen. „Das ist für alle Anwohner im Bereich des Bächelchens eine positive Nachricht und ich freue mich über den Einsatz der hieran Beteiligten. Wichtig ist, dass damit ein ansonsten durchzuführendes und langwieriges Planfeststellungsverfahren nicht erforderlich ist“, so die Bürgermeisterin. 

Die Vorplanung zum Hochwasserschutz am Bächelchen Miel wurde dem Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss bereits in seiner Sitzung vom 28.11.2018 durch das beauftragte Ingenieurbüro vorgestellt. Im weiteren Verlauf wurde der behördlich abgestimmte Entwurf den Anliegern des Küpperweges am Anfang 2019 in einer Informationsveranstaltung vorgestellt.

Die in der Informationsveranstaltung avisierte Verzichtserklärung zum Gemeingebrauch der Anlieger am Gewässer, wurde von der überwiegenden Anzahl der Eigentümer der betroffenen Flächen kurzfristig unterschrieben zurückgesandt. Vor kurzem gingen zwei weitere Verzichtserklärungen und sowie auch die letzte Erklärung noch ein.

Das behördliche Genehmigungsverfahren kann nun nach Vorlage aller Verzichtserklärungen eingeleitet werden. Parallel zum Genehmigungsverfahren erfolgt die Inanspruchnahme der Unterstützung durch den Landesbetrieb Straßenbau, mit dem eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Darüber hinaus wird das Leistungsverzeichnis erstellt, so dass nach Abschluss des Genehmigungsverfahren und der Zusage des Landesbetriebs die Ausschreibung der Arbeiten vorgenommen werden kann.