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Neue Allgemeinverfügung der Gemeinde Swisttal zum bundesweiten Lockdown vorgesehen

Gemeinde ergreift aufgrund des hohen Inzidenzwerts von über 200 für Swisttal zusätzliche Maßnahmen

Swisttal. Bund und Länder haben sich wegen der aktuell hohen Infektionszahlen auf einen bundesweiten Lockdown ab Mittwoch, den 16.12.2020, geeinigt. Aktuell (Stand 15.12.2020) gibt es 59 Personen in Swisttal, die positiv auf SARS CoV2 getestet wurden. Im Rhein-Sieg-Kreis ist der 7-Tage-Inzidenzwert von 128,2 Ende letzter Woche (11.12.2020) auf 167 gestiegen. Aufgrund des hohen Inzidenzwerts von über 200 für Swisttal ergreift die Gemeinde zusätzliche Maßnahmen. Diese werden durch eine Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf der Homepage bekannt gemacht.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

In den Außenbereichen des Einzelhandels und Geschäftsstraßen in den Orten Heimerzheim, Odendorf und Buschhoven wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes angeordnet. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld belegt. In der Allgemeinverfügung werden die konkreten Bereiche festgelegt, in denen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes gilt. Entsprechende Hinweisschilder werden in diesen Bereichen angebracht. Zugleich werden die Kontrollen zu den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und der Allgemeinverfügung ausgeweitet. Die Gemeinde verstärkt zu diesem Zweck sowohl den Ordnungsaußendienst als auch den Innendienst im Ordnungsamt.

Das Rathaus der Gemeinde Swisttal ist für die Bürgerinnen und Bürger ab sofort ausschließlich für begründete dringende Angelegenheiten und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache während der Publikumszeiten geöffnet. Die Außenstellen bleiben geschossen. Bereits vereinbarte Termine haben Bestand.

Innerhalb der Verwaltung wird für die Mitarbeiter das Angebot für mobiles Arbeiten weiter ausgedehnt, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.