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Gemeinde verzichtet weiterhin auf Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie

Die Gemeinde Swisttal verzichtet im Jahr 2020 und 2021 auf die Erhebung von Gebühren zur Nutzung öffentlicher Straßen- und Platzflächen für Außengastronomie.

Um die Gastronomiebetriebe in Swisttal in Zeiten der Corona-Pandemie zu unterstützen, verzichtet die Gemeinde im Jahr 2020 und 2021 auf die Erhebung von Gebühren zur Nutzung öffentlicher Straßen- und Platzflächen für Außengastronomie. Den Gastronomiebetreibern wurde durch Swisttals Wirtschaftsförderer Martin Koenen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zudem das Angebot unterbreitet, zusätzliche öffentliche Flächen für eine Außengastronomie zu nutzen. Dieses Angebot haben einige gastronomische Betriebe genutzt.

„Ein großer Vorteil im Hinblick auf Außengastronomie ist für die Gastronomen der ländliche Charakter Swisttals und die vielfach vorhanden großen Terrassen und Gartenflächen. Es ist vorgesehen, dass die Gemeinde in 2021 weiterhin auf Gebühren verzichtet und eine Erweiterung der Außengastronomie im öffentlichen Straßenraum anbietet“, sagt Wirtschaftsförderer Martin Koenen.

Der Wirtschaftsförderer ist Ansprechpartner für Existenzgründer und Unternehmer vor Ort. Er informiert zu Fördermöglichkeiten, vermittelt Ansprechpartner in der Region und berät zu den spezifischen Gegebenheiten am Standort Swisttal. Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Wirtschaft vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, stets die aktuellsten Informationen zu erhalten, um mögliche Finanzhilfen rechtzeitig in Anspruch nehmen zu können. Der Wirtschaftsförderer der Gemeinde Swisttal, Martin Koenen, steht allen Gewerbetreibenden für Informationen telefonisch unter 02255/309-850 und per E-Mail an Martin.Koenen@Swisttal.de unterstützend zur Verfügung.