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Informationen zur eingeschränkten Öffnung des Rathauses für die Bürgerinnen und Bürger

Das Rathaus der Gemeinde Swisttal ist ab dem 15.12.2020
für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich für begründete dringende Angelegenheiten und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache während der Publikumszeiten geöffnet

Swisttal. Das Rathaus der Gemeinde Swisttal ist ab dem 15.12.2020 für Bürgerinnen und Bürger ausschließlich für begründete dringende Angelegenheiten und nach vorheriger telefonischer Terminabsprache während der Publikumszeiten geöffnet. Bereits vereinbarte Termine haben weiterhin Bestand. Die Außenstellen bleiben geschlossen.

Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner in der Verwaltung zwecks Begründung Ihres Anliegens und Terminvereinbarung. Zu dem vereinbarten Termin bringen Sie bitte für den Zutritt ins Rathaus Ihre Terminbestätigung mit, alternativ Ihren Personalausweis. Soweit es sich um gebührenpflichtige Vorgänge handelt, werden Sie gebeten, diese mit EC-Karte zu entrichten, da kein Bargeld vorgehalten wird. Wir bitten Sie zudem, möglichst alleine zu kommen.

 

Der Bürgerservice im Bürgerbüro bleibt mit Terminvereinbarung (02255/309320) beschränkt auf folgende Anliegen:

  • Beantragung bei abgelaufenen Ausweisdokumenten (Bringen Sie bitte biometrische Passfotos mit. Im Rathaus können derzeit keine Passfotos erstellt werden.)
  • Meldebescheinigungen
  • Abholung von Ausweisdokumenten
  • Kfz-Abmeldung
  • Führerscheinabgabe wegen Fahrverbot
  • Führungszeugnisse
  • An-/Abmeldung

Bereits bestätigte Termine für Eheschließungen bleiben von der Schließung des Rathauses unberührt:

Aktuell werden Eheschließungen im Rathaus, auf Schloss Miel und Burg Heimerzheim durchgeführt. Es gilt jedoch die fünf - Personen Regel: Die Personenanzahl ist auf das Brautpaar, auf zwei Gäste und den Standesbeamten beschränkt.

Anmeldungen zur Eheschließung werden nur schriftlich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (02255/309330), über das Standesamt entgegengenommen.

Sterbefallanzeigen werden ebenfalls nur schriftlich über das Bürgerbüro, nach vorheriger Terminvereinbarung (02255/309330) oder per Post, entgegengenommen. Nach Prüfung der Unterlagen werden die Urkunden per Post oder nach erneuter Terminvereinbarung (02255/309330), durch das Bürgerbüro wieder ausgehändigt.