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Die Kinderspielplätze können genutzt werden. Das Tragen einer Maske ist jedoch vorgeschrieben.
Für noch nicht schulpflichtige Kinder besteht keine Maskenpflicht.
Für erwachsene Begleitpersonen gelten die Abstandsregeln und die Personenbeschränkung (max. 10 Personen aus max. 2 Haushalten).
Die Nutzung der Bolzplätze ist laut der aktuellen CoronaSchVO vom 05.11.2020 nicht zulässig, diese sind folglich gesperrt.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft