Ab hier beginnt der Inhalt
Swisttal. Die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen machen in Nordrhein-Westfalen im November 2020 eine deutliche Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens notwendig. Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind in die aktuell geltende Corona-Schutzverordnung NRW vom 30.10.2020 eingeflossen.
Demnach sind Veranstaltungen und Versammlungen überwiegend nicht möglich. Dies gilt auch für die Martinsumzüge. Daher muss leider in diesem Jahr auf die Durchführung der Martinsumzüge in den Ortsteilen der Gemeinde Swisttal verzichtet werden.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft