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Information und Beratungsangebot der Gemeindeverwaltung anlässlich der jüngsten Starkregenereignisse in Swisttal

Das öffentliche Kanalnetz wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht für außergewöhnliche, meist kurze Starkregen dimensioniert und ausgelegt. Solche Ereignisse lagen jedoch nun im August in Swisttal vor.

Grundlage für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde ist deren Abwasserbeseitigungskonzept, das nach den Vorgaben des Landeswassergesetzes aufgestellt, fortgeschrieben und regelmäßig auf Aktualität überprüft wird.

Das öffentliche Kanalnetz wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht für außergewöhnliche, meist kurze Starkregen dimensioniert und ausgelegt. Ein solches Ereignis lag am 12.08.2020 in Heimerzheim vor: Basierend auf den Daten der Niederschlagsmessstation Heimerzheim ist der Regen als „außergewöhnlicher Starkregen“ einzustufen. In der Spitze fielen in 30 Minuten rd. 32 Liter Niederschlag je Quadratmeter. Dies führte bereichsweise dazu, dass das Regenwasser nicht in den Kanal gelangen konnte und oberflächlich zur Swist oder auch zu anderen Tiefpunkten wie z.B. Kellern lief.

Ein „außergewöhnlicher Starkregen“ ging auch am 18.08.2020 über Odendorf nieder. Hier fielen in 30 Minuten über 33 Liter Niederschlag je Quadratmeter.

Für die Bemessungsregen, die nach den jeweils aktuellen gesetzlichen und technischen Vorgaben zu berücksichtigen sind, schreibt die Gemeinde laufend das Abwasserbeseitigungskonzept fort, das auch die Niederschlagswasserbeseitigung beinhaltet, und weist die Leistungsfähigkeit des Kanalsystems nach. Im Bemessungsregenfall darf es grundsätzlich zum Einstau in der Kanalisation bis zu Geländeoberkante und damit zu einem Rückstau in die Grundstücksanschlussleitungen kommen. Für einen „intensiven Starkregen“, wie er beispielsweise am 12.08.2020 in Buschhoven niederging, dies waren 22 Liter je Quadratmeter in 30 Minuten, ist nicht nur ein Rückstau, sondern wäre auch ein zeitweiser Einstau an der Oberfläche zulässig gewesen.

Deshalb ist es wichtig, dass auch die Grundstücksentwässerungen den einschlägigen Vorschriften und Normen entsprechen und somit Schäden an Gebäuden und Hausrat möglichst gar nicht erst auftreten. Dies bedeutet für die Eigentümer, dass sie ihre Gebäude(-keller) gegen einen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation und vor unplanmäßiger Überflutung schützen müssen (DIN 1986-100). Dies ist auch in § 13 Abs. 3 der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Swisttal so geregelt.

Neben Regenereignissen können auch betriebliche Störungen, Fremdwassereintritte oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten zu Rückstau im öffentlichen Kanal führen. Dies schließt neben den bereits genannten Misch- oder Regenwasserkanälen explizit auch den Schmutzwasserkanal ein!

Die Gemeindeverwaltung möchte Sie mit dieser Veröffentlichung Sie auf eine Vielzahl von Informationsquellen zum Thema Starkregen und Überflutungsschutz hinweisen. Eine erste Hilfestellung und Informationen zum Einbau geeigneter Rückstausicherungen finden Sie auch im Rückstauhandbuch, einem kostenlosen Ratgeber der AQUA-Planungsgruppe, Abt & Hubmann Ingenieure:

https://www.aqua-ing.de/zum-r%C3%BCckstauhandbuch/

Weitere Informationen zu den Themen Starkregen und Überflutungsschutz erhalten Sie außerdem auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale NRW:

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/umwelt-haushalt/wasser/starkregenueberflutung-und-rueckstau-so-laeuft-das-haus-nicht-voll-wasser-13669

sowie im Überflutungsschutzfilm des Erftverbandes:

https://www.erftverband.de/rueckstausicherung-und-ueberflutungsschutzfilm/

Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Fachgebietes Tiefbau der Gemeinde Swisttal für Rückfragen und eine erste Einschätzung zur Seite. Für die Beantwortung von Fragen sowie Tipps und Informationen zu den Themen Rückstau aus dem Abwasserkanal und Sicherung von Gebäuden bei oberflächiger Überflutung können Sie sich per E-Mail an Frau Kathleen Schilke, kathleen.schilke@swisttal.de oder telefonisch dienstags und donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr (Frau Schilke, Tel.: 02255 / 309-615 und Frau Danziger, Tel.: 02255 / 309-616) wenden.

Dieses Angebot der Gemeinde ersetzt nicht die Fachberatung durch eine/-n fachkundige/-n Architekten, Ingenieur oder Sanitärinstallateur. Diese sollten unbedingt einbezogen werden, wenn Veränderungen an der Gebäude- oder Grundstücksentwässerung konkret geplant werden.