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Erfolg im Vergabestreitverfahren: Kreis darf RVK mit Linienbusverkehr beauftragen

Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen fünf Jahre andauernden Rechtsstreit gegen zwei private Verkehrsunternehmen gewonnen.

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Der Rhein-Sieg-Kreis hat einen fünf Jahre andauernden Rechtsstreit gegen zwei private Verkehrsunternehmen gewonnen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 02.09.2020 die letzte von zwei Beschwerden von Busunternehmen gegen die vom Rhein-Sieg-Kreis im September 2015 veröffentlichte Absicht, die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) – wie bisher – mit den Linienbusverkehrsleistungen im linksrheinischen Kreisgebiet zu beauftragen, zurückgewiesen.

Die Verkehrsunternehmen hatten im November 2015 die beabsichtigte Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) auf dem Gebiet des linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreises einschließlich der dort abgehenden Linien in benachbarte Gebietskörperschaften an die RVK beanstandet.

Der Instanzenzug verlief von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln zum Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf und von dort nach Luxemburg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). 2018 ging es von dort zurück zum OLG nach Düsseldorf. Bis dieses entscheiden konnte befasste sich noch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit der zugrundeliegenden rechtlichen Fragestellung, bis nun das OLG Düsseldorf schließlich im September dieses Jahres die endgültige Entscheidung getroffen und die Zulässigkeit der vom Rhein-Sieg-Kreis beabsichtigten Vergabe bestätigt hat.

Wie erwartet hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass sich die beabsichtigte Vergabe nach den vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Grundsätzen über die Inhouse-Vergabe richtet. Danach findet das Vergaberecht auf Direktvergaben keine Anwendung, wenn der öffentliche Auftraggeber über den Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle, an dem Auftragnehmer kein privater Dritter beteiligt ist und der Auftragnehmer seine Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber verrichtet. Dies ist in Bezug auf die RVK, deren Anteile der Rhein-Sieg-Kreis zusammen mit zehn weiteren Gebietskörperschaften aus der Region hält, der Fall.

Während der Dauer der streitigen Verfahren wurde der Linienbusverkehr im linksrheinischen Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises aufgrund von vorläufigen Beauftragungen von der RVK durchgeführt. Nun kann der ursprünglich geplante ÖDA endgültig an die RVK erteilt werden.

Die für die Beteiligungen zuständige Kreisdirektorin Svenja Udelhoven erklärt: "Ich bin sehr froh, dass diese Rechtsfrage endlich geklärt ist und die Zulässigkeit interkommunaler Kooperationen auch auf dem Gebiet des ÖPNV bestätigt wurde. Mit allen ÖPNV-Nutzern im linksrheinischen Kreisgebiet freue ich mich auf die Fortführung der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit der RVK."

Die RVK führt von den Standorten Meckenheim und Bornheim aus den Linienbusverkehr in Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg durch. Sie betreibt Europas größte Flotte an Brennstoffzellen-Hybridbussen. Mit 15 wasserstoffbetriebenen Bussen allein im Rhein-Sieg-Kreis wird die RVK gemäß ihrem Ziel "Projekt Null Emission" einen Anteil der ÖPNV-Leistungen bereits lokal emissionsfrei erbringen.