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Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Hygienevorschriften auf Grund der Corona-Pandemie wird anlässlich der Kommunalwahl 2020 keine Wahlparty im Rathaus der Gemeinde Swisttal stattfinden. Auf der Homepage der Gemeinde Swisttal wird eine Verlinkung eingerichtet, über die die Ergebnisse der Wahl einsehbar sein werden. Parteien und andere Gruppen können sich aus Anlass der Kommunalwahl in Kneipen und gastronomischen Einrichtungen zu den dort nach der CoronaSchVO geltenden Regelungen treffen. Unzulässig sind weiterhin gesellige „Partys“ ohne Mindestabstand und Mund-Nase-Bedeckung. Hierbei würde es sich um Feste im Sinne des § 13 Abs. 5 CoronaSchVO handeln, die zum einen nur mit festem Einladungskreis und zum anderen nur aus herausragendem Anlass zulässig wären.
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft