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Projektaufruf: Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken. Digitalisierung voranbringen – ökonomische Resilienz im Einzelhandel stärken!

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd.

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen kämpfen nach wie vor mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Diese waren insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz herausfordernd.

Digitale Technologien können dabei helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden haben sich zunehmend an digitale Services und Informationskanäle gewöhnt und werden diese auch in Zukunft verstärkt nutzen.

Mit dem Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ - Sonderprogramm 2020“ will die Landesregierung Unternehmen auf dem Weg in die Digitalisierung begleiten.

Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Wer wird gefördert?

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von einer bis 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro (Definition der Europäischen Kommission 2003/361/EG). Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden.
Das Handelsunternehmen existiert bereits (mindestens seit dem 1. Januar 2020), weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive (keine Betriebsaufgabe absehbar).

Was wird gefördert?

Gefördert werden (Beratungs-)Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.
Der Aufruf wendet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen)
sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt.

Infos und Antragsformulare: https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

Antragsfrist: 31.08.2020

Den Flyer finden Sie hier. Bei Fragen zum Förderprogramm und zur Unterstützung bei der Antragsstellung steht der Wirtschaftsförderer der Gemeinde Swisttal, Martin Koenen, gerne zur Verfügung.