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Weiterentwicklung des Nahversorgungsangebotes in Heimerzheim

Die Arbeiten zur Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums am Metternicher Weg in Heimerzheim sollen nach der Planung von Rudolf Nettekoven, Geschäftsführer der FN-Projekt GmbH, und sein Kollege Heinz Dieroff, Projektentwickler, Anfang nächsten Jahres beginnen

Heimerzheim. Die Arbeiten zur Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums am Metternicher Weg in Heimerzheim sollen nach der Planung von Rudolf Nettekoven, Geschäftsführer der FN-Projekt GmbH, und sein Kollege Heinz Dieroff, Projektentwickler, Anfang nächsten Jahres beginnen. Nach einer Bauzeit von circa zehn Monaten ist die Eröffnung am 15. November 2021 geplant, spätestens jedoch am 15. Januar 2022.

Nach dem Nutzungskonzept der Projektentwickler sind folgende Veränderungen vorgesehen: Der bestehende Rewe-Markt soll um einen Rewe-Getränkemarkt erweitert werden; hierfür soll die Verkaufsfläche des derzeitigen KiK-Bekleidungsmarktes genutzt werden. Der KiK-Markt wird in einen Neubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite umziehen und seine Verkaufsfläche vergrößern. Die Nachnutzung des heutigen Netto-Marktes soll durch einen Non-Food-Discounter eingenommen werden. Der Netto-Markt wird sich ebenfalls vergrößern und in den Neubau auf der anderen Straßenseite umziehen. Für den südlich geplanten Bereich des Fachmarktzentrums sind zudem eine Verlagerung und Vergrößerung des Aldi-Discountmarktes von der Dützhofer Straße sowie ein dm-Drogeriemarktes geplant.

„Die Neustrukturierung der Märkte am Standort Heimerzheim ist ein bedeutender Schritt für die bestandssichernde Weiterentwicklung der Nahversorgungseinrichtungen und ermöglicht eine Arrondierung durch ein erweitertes Angebot. Es ergeben sich zusätzliche Arbeitsplätze und ein Abfluss der Kaufkraft wird verhindert“, sagt Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.

Die mit der Auswirkungsanalyse „Einzelhandelsentwicklung in Swisttal-Heimerzheim“ beauftragte BBE Handelsberatung hat festgestellt, dass das Vorhaben die Nahversorgung in Heimerzheim verbessert und negative städtebauliche Auswirkungen auf andere zentrale Versorgungsbereiche im Gemeindegebiet und der Nachbarkommunen ausgeschlossen werden können.

In unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Netto-Markt in der Straße „Im Kammerfeld“ sollen außerdem 20 bis 22 seniorengerechte Wohnungen entstehen. Neben den Gebäuden der Märkte soll eine drei Meter hohe Schallschutzwand für einen Lärmschutz zur vorhandenen Wohnbebauung hin sorgen.

Zur Stärkung der Nahversorgung im nördlichen Gemeindegebiet und als Ergänzung zum bestehenden Nahversorgungsangebot am Metternicher Weg in Heimerzheim, hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 14. Dezember 2016 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren Heimerzheim Hz 32 „Metternicher Weg“ fortzuführen. Daraufhin fand im Zeitraum vom 19. November bis einschließlich 18. Dezember 2018 eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Für den Nahversorgungsstandort sind zwei Bebauungsplanverfahren maßgeblich: der Bebauungsplan Heimerzheim Hz 32 „Metternicher Weg“ und der Bebauungsplan Heimerzheim Hz 33 „Metternicher Weg – Sondergebiet“. Beide Verfahren sind inhaltlich miteinander verknüpft und müssen daher aufeinander abgestimmt werden. Dies wird durch ein bebauungsplanübergreifendes Nutzungskonzept der Projektentwickler sichergestellt.

Eine Umsetzung des Nutzungskonzeptes macht neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Hz 32 „Metternicher Weg“ auch eine planungsrechtliche Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Hz 33 „Metternicher Weg – Sondergebiet“ notwendig. Auf Empfehlung des Planungs- und Verkehrsausschusses fasste der Rat daher in seiner Sitzung am 16.06.2020 einen Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Hz 33 „Metternicher Weg – Sondergebiet“.

Bis einschließlich 12. August 2020 erfolgt eine einmonatige Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Verfahren:

  • Bebauungsplan Heimerzheim Hz 32 „Metternicher Weg“
  • 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Heimerzheim im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Heimerzheim Hz 32 „Metternicher Weg“
  • Bebauungsplan Heimerzheim Hz 33 „Metternicher Weg – Sondergebiet“, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Die Unterlagen können montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Weiterentwicklung-Nahversorgung