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Freiraumkonzept für Swisttal

Freiraum ist von besonderer Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen. Neben den Funktionen des Freiraumes als Wasserspeicher, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Luftfilter und Klimaausgleichsraum sowie als Kulturträger ist der Freiraum vor allem ein Ausgleichs- und Begegnungsraum

Swisttal. Freiraum ist von besonderer Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen. Neben den Funktionen des Freiraumes als Wasserspeicher, als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Luftfilter und Klimaausgleichsraum sowie als Kulturträger ist der Freiraum vor allem ein Ausgleichs- und Begegnungsraum. Der Freiraum ist in einem ländlich geprägten Raum wie Swisttal ein endliches und wertvolles Gut. Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Freizeitgestaltung sind mit den Funktionen des Freiraums in Einklang zu bringen, um Konflikte frühzeitig zu lokalisieren und Lösungen zu erarbeiten. Die Gemeinde hat sich daher 2019 entschlossen, ein Freiraumkonzept zu entwickeln. Durch die beauftragte Gesellschaft für Umweltplanung und wissenschaftliche Beratung aus Bonn wird in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Gemeindeentwicklung das Freiraumkonzept erarbeitet.

Die Erstellung des Freiraumkonzepts korrespondiert mit verschiedenen bereits bestehenden Planungen sowie zurzeit laufenden Entwicklungskonzepten. So wurde 2010 vom Rat der Gemeinde Swisttal das Gemeindeentwicklungskonzept (GEK) als Grundlage für das planungspolitische und administrative Handeln mit Zielhorizont 2025 beschlossen. Gleichzeitig bildete es die Grundlage für die durchgeführte Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. In finanzieller Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass ein aktualisiertes und erweitertes Konzept zur Gemeindeentwicklungsplanung die Voraussetzung für das Einwerben von Fördermitteln bildet. Daher entschloss sich die Gemeinde Swisttal aufbauend auf dem GEK ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufzustellen.

Das Freiraumkonzept wiederum wird begleitend und ergänzend zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept erstellt. In einem ersten Schritt erfolgt eine Bestandsanalyse der Freiräume hinsichtlich der ökologischen, sozialen und ökonomischen Funktionen. In einem weiteren Schritt, dem sogenannten Partizipationsprozess, sind die Beteiligung von Experten, Naturschutzorganisationen, der Landwirtschaft sowie eine Bürgerbeteiligung vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zum Teil alternative Beteiligungsformen entwickelt werden.

„Wir haben eine Landschaftsanalyse und eine Befragung mit den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern durchgeführt. Die im Zuge des Partizipationsprozesses geplanten Gruppeninterviews mit den Naturschutzorganisationen konnten wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Anfang Juli werden die Naturschutzorganisationen daher einen Fragebogen erhalten“, erklärt Diplom-Agraringenieurin Anna Lena Müller vom Fachbereich Gemeindeentwicklung. Zusätzliche werden Akteure im Bereich Gewässer (Erftverband) und Wald (Regionalforstamt) gesondert befragt. In der nächsten Sitzung des Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss am 08. Oktober 2020 werden die vorläufigen Ergebnisse der Freiraumanalyse vorgestellt. Bei der Erarbeitung konkreter Maßnahmen sind dann weitere Beteiligungen und Befragungen von Bürgern sowie Vertretern der Landwirtschaft geplant.

Bei der Entwicklung des Konzeptes stellt sich zunächst die Frage: Welche Flächen können dabei als Freiraum angesehen werden? Im Rahmen des Konzeptes werden solche Flächen betrachtet, die sowohl ökologische, klimatische, soziale als auch ökonomische Funktionen erfüllen können. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Bereiche, die frei von Bebauung sind und potenziell für die Nutzung aller Funktionen fungieren können. Der Betrachtungsschwerpunkt liegt auf den an den Siedlungsbereich angrenzende Flächen sowie der freien Landschaft. Die Betrachtung des innerstädtischen Freiraumes wird zur Lokalisierung von Defiziten ergänzend hinzugezogen.

In einer Gesamtanalyse wird das Potenzial des Freiraumes der Gemeinde Swisttal definiert. Danach werden aus dieser Evaluierung Entwicklungsziele sowie Leitlinien generiert, die in Kooperation mit Landwirtschaft, Naturschutz, den Bürgern und der Gemeinde realisiert werden sollen. Die Umsetzung der Zieldefinitionen erfolgt zudem unter Einbeziehung weiterer Themenfelder. Dies sind ökologische Maßnahmen im Zuge des seit 2018 bestehenden Ökokontos, sowie Aufgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie in Bezug auf die besondere Verantwortung gegenüber den die Landschaft prägenden Gewässern. Ziel ist themenübergreifende Synergieeffekte zu erkennen und zu nutzen. Neben der Biodiversitätsförderung soll darüber hinaus die Naherholungswirkung für die Bevölkerung gestärkt werden.

Der ganzheitliche Ansatz verfolgt das Ziel, den Außenbereich im Zusammenhang mit innerörtlichen Räumen der Gemeinde Swisttal insbesondere hinsichtlich ökologischer, klimatischer und sozialer Bedürfnisse von Menschen und Natur zu betrachten und die Aufenthaltsqualität im Freiraum zu steigern.

Freiraumkonzept