Hauptnavigation
Dropdown

Ab hier beginnt der Inhalt

Ãœbergabe des neuen Interimsbolzplatzes in Buschhoven

Für den Interimsbolzplatz in Buschhoven wurde durch einen Fachbetrieb auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Teilgrundstück an der Straße "Am Fienacker" Rollrasen verlegt

Buschhoven. Für den Interimsbolzplatz in Buschhoven wurde durch einen Fachbetrieb auf einem bisher landwirtschaftlich genutzten Teilgrundstück an der Straße „Am Fienacker“ Rollrasen verlegt. Die gegenüber dem Montessori-Kindergarten gelegene Fläche dient als vorübergehender Ersatz für den ehemaligen Bolzplatz, auf dem der Kindergarten errichtet wurde. Bis zur betriebsfertigen Errichtung eines dauerhaften neuen Bolzplatzes steht der Interimsbolzplatz den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Ausgestattet wird der Platz zunächst mit zwei Fußball-Toren und einem Wetterschutz.

Der Buschhovener Landwirt Joachim Heinen hat die circa 1.500 Quadratmeter große Fläche vorbereitet. Weitere fachliche bodenvorbereitende Maßnahmen wurden vor Verlegung des Rollrasens vom beauftragten Fachbetrieb Landschaftsbau Klaus Krüger, Odendorf vorgenommen. Damit der Rasen gut anwachsen konnte, erfolgte eine Bewässerung der Fläche durch den Landwirt Heinen, der diese Aufgabe ebenfalls übernommen hat. Zum Schutz des Rasens wurde durch den Baubetriebshof der Gemeinde ein Bauzaun errichtet. Der Interimsbolzplatz konnte aus diesem Grund leider bisher nicht betreten werden. Die Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Sportbegeisterte wurde nun von Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner eröffnet und der Allgemeinheit zur Nutzung übergegeben. „Ich danke Landwirt Joachim Heinen, dass er das Projekt tatkräftigt unterstützt. Es ist eine große Freude für alle Kinder und Jugendlichen, dass der Bolzplatz nun in den Sommerferien für sportliche und sonstige Freizeitaktivitäten oder zum „chillen“ genutzt werden kann“, sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.

Die Gemeinde appelliert an die Einsicht und Verantwortung der Nutzer. Für den Fall, dass Hygiene- und Infektionsschutzregelungen der Corona-Schutzverordnung nicht eingehalten werden, behält sich die Gemeinde vor, die Nutzerzahl zu begrenzen oder Bolzplätze vorübergehend zu sperren.

 

Interimsbolzplatz