Wie überall häuften sich auch in den Kommunen der Region Rhein-Voreifel in den zurückliegenden Jahren die Extremwetterereignisse. Allseits bekannt sind verheerende Starkregenereignisse und Gewitter, anhaltende Hitzewellen, extreme Trockenheit oder Spätfröste im Frühjahr. Nach derzeitigen Projektionen sind weitere Änderungen des Klimas mit entsprechenden Folgen zu erwarten. Seit einigen Monaten bereitet sich die Gemeinde Swisttal hierauf vor, trifft nachhaltig Vorsorge und stellt eine angepasste zukunftsfähige Gemeindeentwicklung sicher. Hierzu sind eine vorausschauende Gesamtstrategie und konkrete Maßnahmenvorschläge notwendig.
Die Klimafolgenanpassung berührt den Schutz des Menschen und der Ökosysteme vor dem Klimawandel. Die Gemeinde Swisttal setzt dabei hauptsächlich auf von der Natur inspirierte und unterstütze Lösungen, die sowohl ökologische als auch soziale und kosteneffiziente Vorteile bieten.
Konzept:
Zu Beginn des Jahres 2019 wurde in den sechs Kommunen der Klimaregion Rhein-Voreifel der Beschluss gefasst, gemeinsam ein interkommunales Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel zu erarbeiten und hierfür einen Antrag auf finanzielle Förderung des Projekts beim Bundesumweltministerium einzureichen. Der Antrag wurde positiv beschieden. Bei der Erarbeitung des interkommunalen Klimaschutzteilkonzepts waren folgende Arbeitsschritte vorgesehen:
- die Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und ihrer Beeinflussung durch das Klima,
- die Identifikation konkreter Betroffenheit,
- die Erarbeitung einer (inter-)kommunalen Gesamtstrategie,
- die Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs,
- die Ausarbeitung einer Verstetigungsstrategie, eines Controlling-Konzepts sowie einer Kommunikationsstrategie.
Über zahlreiche und umfangreiche Beteiligungsinstrumente wurden die Bürgerinnen und Bürger aus der Region, die Politik und die Fachöffentlichkeit in die Erarbeitung des Konzeptes einbezogen. Im Januar 2024 wurde dieses Konzept noch einmal angepasst.
Maßnahmen der Klimaanpassung können nur bereits vorherrschende und zu erwartende Änderungen des Klimawandels abmildern. Den eigentlichen Klimaschutz können sie allerdings nicht ersetzen. Klimaschutz muss weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Instrumenten vorangebracht werden.
Aus diesem Grund soll im geplanten interkommunalen Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel auch die Anbindung an das interkommunale integrierte Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2012 hergestellt werden. Alle Maßnahmenvorschläge aus dem Teilkonzept sollen auf mögliche Synergien und Konflikte bezogen auf das bestehende integrierte Konzept und auf Klimaschutz im Allgemeinen geprüft werden.
Klimaanpassungsmanagement:
Seit dem 01. August 2024 verfügt die Gemeinde Swisttal über eine vom Bund geförderte Stelle für Klimafolgenanpassungsmanagement. Am 01. September 2024 konnte die Stelle besetzt werden. Der Klimafolgenanpassungsmanager soll den Prozess der nachhaltigen Klimaanpassung mittels naturbasierter Maßnahmen vorantreiben. Nachfolgend finden Sie Informationen zu der Förderung und der „Aktion Natürlicher Klimaschutz“ (ANK):
Titel: ANK-DAS-A.2: Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für die Gemeinde Swisttal
Laufzeit: 01.08.2024 – 30.06.2027
Förderkennzeichen: 67DAAN1252
Förderrichtlinie: Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Förderschwerpunkt: FSP A.2 Umsetzung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz
Ziel und Inhalt: Die im Jahr 2021 novellierte Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (DAS) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Kommunen, kommunale Einrichtungen und andere Akteur*innen dabei, die notwendigen Anpassungsprozesse an die Folgen des Klimawandels möglichst frühzeitig, systematisch und integriert in Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung anzugehen.
Die Förderung des BMUV schafft gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe kommunaler Anpassungskonzepte. Für fortgeschrittene Akteur*innen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse in der Klimaanpassung verfügen, gibt es die Möglichkeit, innovative Klimaanpassungsprojekte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und zu erproben.
Das Ziel ist, existierende Chancen zu nutzen und Schäden zu verringern. Gleichzeitig ist die Förderrichtlinie Bestandteil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ des BMUV, unter dem die mit dem Sofortprogramm Klimaanpassung definierten Stränge „Bessere Klimavorsorge vor Ort durch Klimaanpassungsmanager*innen“ und „Besserer Schutz vulnerabler Gruppen in sozialen Einrichtungen“ zusammengeführt wurden.
Das vergangene Förderfenster im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen war vom 1. November 2023 bis zum 31. Januar 2024 geöffnet. Dieser besondere Förderaufruf der DAS setzte im Rahmen des ANK einen inhaltlichen Schwerpunkt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen. Die vorhandenen Synergien zwischen Klimaanpassung, Natürlichem Klimaschutz und Stärkung der Biodiversität sollten hierdurch besonders hervorgehoben werden. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz des BMUV bereitgestellt. Die Förderung der Projekte erfolgt im Rahmen der Verfügbarkeit dieser Fördermittel.
Leuchtturmprojekte der Gemeinde Swisttal:
- Niederschlagsrückhalt durch Schaffung/Renaturierung eines Feuchtbiotops in Heimerzheim
Am Großen Centweg auf der Rückseite des polizeilichen Übungsgeländes (WIWeB) östlich von Heimerzheim befindet sich eine ökologische Ausgleichsfläche der Gemeinde Swisttal, die vor etwa 20 Jahren angelegt wurde. Diese besteht aus einer extensiv genutzten Wiese, einer Streuobstwiese (insgesamt ca. 1 ha) und einem Feldgehölz (ca. 0,2 ha).
Die diesen Bereich umgebende Ausgleichsmaßnahme hat sich nicht optimal entwickelt. Der Standort ist aufgrund des staunassen Bodens (Bodentyp gem. BK5: Pseudogley) nicht geeignet für die Etablierung einer Streuobstwiese. Bei einer Begehung der Fläche mit einem Obstbaumwart wurde dies bestätigt. Die Wiese weist außerdem einen erhöhten Anteil an Disteln und Jakobs-Kreuzkraut auf, was eine Wiesennutzung erschwert. Das Artenspektrum der Wiese ist darüber hinaus eher artenarm.
Es besteht die Möglichkeit, Niederschlagswasser vom polizeilichen Übungsgelände (WIWeB) auf die Fläche zu leiten und so ein Feuchtbiotop zu schaffen. Dies stellt gleichzeitig eine Klimaanpassungsmaßnahme dar, da dadurch weniger Wasser in die Swist eingeleitet werden würde. Diese Möglichkeit ist im Detail zu prüfen und mit dem Rhein-Sieg-Kreis sowie mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abzusprechen.
Die Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgen.
- Anlage von Begleitgehölzen an der Bahntrasse in Odendorf
Ein Feld, mit dem sich die Klimaanpassung umfassend beschäftigt, ist der Umgang mit den immer heißeren Sommern, die sich negativ auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen auswirken. Eine mögliche Stellschraube in diesem Bereich ist die Verbesserung der nächtlichen Kaltluftzufuhr in die Herzen der Siedlungsgebiete. Sie soll für Abkühlung mit all ihren positiven Effekten (z.B. besserer Nachtschlaf, Schonung des Herz-Kreislaufsystems, usw.) sorgen und der Entwicklung permanenter Hitzeinseln vorbeugen.
Das rauigkeitsarme, leicht geneigte Gelände südlich von Odendorf bietet beste Voraussetzungen für die Entwicklung solcher Kaltluftströmungen. Die kühle Luft entwickelt sich dabei auf offenen Freiflächen und wandert langsam hangabwärts. Wenn die Kaltluftströme auf Widerstand, z.B. in Form von Gebäuden, stoßen, wird ein großer Anteil abgelenkt und umgeleitet. Um sie in Ortskerne leiten zu können, müssen entsprechende Schneisen entwickelt bzw. freigehalten werden.
Die Achse des Bahntrassenverlaufs durch den Ortsteil Odendorf stellt eine solche zu entwickelnde Frischluftschneise dar. Durch ergänzende Gehölzpflanzungen können innerörtliche Kühlungseffekte und die Weiterleitung von Frischluft in das Innere des Ortes gefördert werden. Aus diesem Grund wurde das Projekt im Klimaanpassungskonzept als eine der Leuchtturmmaßnahmen der Gemeinde Swisttal ausgewählt und kurzfristig, nach Arbeitsaufnahme durch den neuen Klimaanpassungsmanager, zur Umsetzung gebracht.
Das Projekt ist zudem im Freiraumkonzept der Gemeinde beschlossen worden. Eine intensive Eingrünung der Gleisanlagen verschönert dabei nicht nur das Ortsbild und trägt zum sog. „visuellen Lärmschutz“ bei, sondern stellt gleichzeitig eine Stärkung des lokalen Biotopverbunds dar. So werden, durch die heimischen, überwiegend blühenden und beerentragenden Gehölze, die Bestäuber und Vögel unterstützt. Die Auswahl der Gehölze ist besonders divers, um möglichst vielen verschiedenen Tierarten eine Lebensgrundlage und Schutz zu bieten und beinhaltet auch einige heutzutage eher selten gewordene Gewächse.
Beginn der Maßnahme: Oktober 2024 & Umsetzung November 2024
- Renaturierung der Orbachaue
- Begrünung von Spielflächen
- Begleitstrukturen am Graben „Die Wässers“
- Gestaltung des Peter-Esser-Platzes zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Belüftungsfunktion