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Neues Meldeverfahren für die Gartenwasserzählerstände

Die Erfassung und Verwaltung von Zwischenzählern, die der Erfassung von Wasser dienen, welches nicht dem öffentlichen Kanal zugeleitet wird (sog. „Gartenwasser“), wird ab diesem Jahr erstmalig durch den örtlichen Wasserversorger, die Firma e-regio, durchgeführt. Alle Swisttaler, deren Zwischenzähler bereits bei der Gemeindeverwaltung registriert sind und die auch für das Jahr 2023 ihre Zählerstands-Meldung abgegeben haben, werden rechtzeitig durch e-regio über die Ablesefrist und die Möglichkeiten zur Meldung des Zählerstandes informiert.

Für Neuanmeldungen gilt: Sie benötigen einen Zähler mit aktueller Eichung. Die Eichfrist gilt für 6 Jahre, dann muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden. Sobald der Zähler eingebaut ist, senden Sie ein Foto, auf dem der Zählerstand, die Zählernummer und das Eichkennzeichen erkennbar sind, zusammen mit Ihrer e-regio-Kundennummer an Gartenwasser-Swisttal@e-regio.de. Sollte auf dem Zähler kein Eichkennzeichen zu finden sein, genügt auch ein Foto der Konformitätserklärung des Herstellers, die dem Zähler beim Kauf beigelegen haben sollte. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben. Das so erfasste „Gartenwasser“ wird jeweils mit dem Grundbesitzabgabenbescheid des nächsten Jahres bei der Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr (Schmutzwasser) berücksichtigt und die festgestellte Minderung der Schmutzwassermenge als Gutschrift ausgewiesen.