Themen aus dem Schulausschuss am Mittwoch, den 26. März 2025
Sachstand Baumaßnahmen der Schulen in Heimerzheim
In Ausführung des Ratsbeschlusses vom 18.02.2025 wurde das Unternehmen Biregio beauftragt:
- eine Aktualisierung und Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung vorzunehmen
- auf Basis der aktuellen und fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung eine Raumanalyse zu erstellen
Darüber hinaus sind bauliche und organisatorische Maßnahmen für eine bedarfsgerechte, zukunftssicher Schulinfrastruktur zu gewährleisten.
Der Ausschuss wird zudem über die Beauftragung eines Architekturbüros, den Fragenkatalog des Elternbeirats der Gesamtschule, die Gespräche mit Schulleitung der Gesamtschule, die Begehung zum baulichen Zustand der Gesamtschule sowie die Problemanzeige der Schulleitung der Gesamtschule gegenüber der Bezirksregierung informiert.
Sachstand Multifunktionaler Neubau Grundschule / Dorfsaal Odendorf
Das europaweite Vergabeverfahren zur Beauftragung der Planungsleistungen für die Abrissarbeiten des bestehenden Schulgebäudes musste aufgrund fehlender Angebote aufgehoben werden. Eine rechtliche Prüfung durch eine beauftragte Kanzlei ergab, dass eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Sofern Angebote eingehen, ist eine Auftragserteilung für Ende Mai/Anfang Juni geplant.
Raumoptimierungen an der Grundschule Buschhoven
Das Unternehmen Biregio wurde mit der Ermittlung des Raumbedarfs hinsichtlich des Ganztagsanspruchs beauftragt. In der Sitzung wird das Unternehmen die Ergebnisse vorstellen.
Verbesserung der Schulinfrastruktur nach Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen und berufsbildender Schulen unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Gemeinde Swisttal hat hierfür eine Finanzhilfe in Höhe von 543.024 Euro in Aussicht gestellt bekommen. Die Finanzhilfe kann nur für Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2025 vollständig abgenommen wurden und im Jahr 2026 vollständig abgerechnet werden. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Grundschule Buschhoven
- Feuchtigkeitssanierung der Kellerräume: 60.000 Euro
- Einbringung von Akustikdecken inkl. LED Beleuchtung: 175.000 Euro
- Sanierung des Daches der Turnhalle: 250.000 Euro
Gesamtschule Heimerzheim
- Dreifachhalle – Sanierung der Hallenbeleuchtung auf LED-Technik: 150.000 Euro
Sachstand Schulwegsicherungspläne
Durch das beauftragte Planungsbüro wird der Schulwegsicherungsplan für Heimerzheim vorgestellt. Die Vorstellung des Schulwegsicherungsplans für Buschhoven ist für die nächste Ausschusssitzung vorgesehen. Der Schulwegsicherungsplan für den Schulinterimstandort Odendorf wurde bereits vorgestellt und umgesetzt.
Anmeldezahlen Schuljahr 2025/2026
Gesamtschule:
An der Gesamtschule haben sich insgesamt 124 Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2025/2026 angemeldet. Die Gesamtschule ist vierzügig, sodass 108 Schulplätze zur Verfügung stehen. Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler verteilen sich wie folgt auf die jeweiligen Wohnorte:
Swisttal 84, Alfter 8, Bornheim 3, Weilerswist 5, Euskirchen 2, Rheinbach 3, Bonn 2, Meckenheim 1
Eine Mehrklasse wird im kommenden Schuljahr nicht eingerichtet, da die räumlichen Kapazitäten hierfür nicht ausreichen. Dies wurde in enger Abstimmung zwischen der Gemeinde und der Bezirksregierung Köln
entschieden. Für 16 Schülerinnen und Schüler (9 aus Swisttal) konnte daher kein Schulplatz angeboten werden. Die Schulverwaltung steht nun in engem Austausch mit den umliegenden Gemeinden und unterstützt die betroffenen Familien aktiv bei der Suche nach einer geeigneten Alternative.
Grundschulen:
Für das Schuljahr 2025/2026 liegen mit Stichtag 15. Januar 2025 die Anmeldezahlen für die Swisttaler Grundschulen vor.
Schule | Schulneulinge | Prognose | Anzahl Eingangs-klassen | Prognose |
Buschhoven | 40 | 35 | 2 | 1,5 |
Heimerzheim | 97 | 84 | 4 | 3,7 |
Odendorf | 73 | 76 | 3 | 2,9 |
Seitens des Rhein-Sieg-Kreises wurde die festgelegte Klassenrichtzahl von neun Eingangsklassen und die vorgesehene Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen zur Kenntnis genommen. Die kommunale Richtzahl und vorgesehene Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entspricht den Vorgaben des § 6 a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG NRW.